Kurz gesagt
- Gefriertruhen gehören zur Sammelgruppe 1, Wärmeüberträger, und werden getrennt behandelt.
- Die Abgabe am Wertstoffhof ist kostenlos, viele Kommunen holen Großgeräte auch ab.
- Immer stehend transportieren. Liegend läuft Öl in den Kältekreislauf und die Rückgewinnung des Kältemittels misslingt.
- Vorher abtauen, Lebensmittel entnehmen, Tür sichern oder aushängen.
Warum Kühlgeräte gesondert behandelt werden
Geräte, die kühlen oder heizen, laufen als Sammelgruppe 1, Wärmeüberträger. Der Grund steckt im Kältekreislauf: Ältere Geräte enthalten Fluorchlorkohlenwasserstoffe, die die Ozonschicht schädigen, neuere klimawirksame Kohlenwasserstoffe. Beides muss abgesaugt und fachgerecht entsorgt werden, bevor das Gerät geschreddert wird.
Auch das Öl im Kompressor ist mit Kältemittel angereichert. Deshalb sind Kühlgeräte die einzige Gerätegruppe, bei der die Behandlung tatsächlich anders abläuft und nicht nur anders sortiert wird.
Nur stehend transportieren. Kippst du die Truhe, läuft Öl aus dem Kompressor in die Leitungen des Kältekreislaufs. Die Absauganlage bekommt das Kältemittel dann nicht mehr sauber heraus, und es entweicht beim Schreddern. Wenn sich ein liegender Transport gar nicht vermeiden lässt, muss das Gerät danach mindestens zwölf Stunden aufrecht stehen, bevor es weiterverarbeitet wird.
Vor der Abgabe
- Abtauen und trocknen. Restwasser tropft sonst im Transporter und auf dem Hof.
- Türen sichern. Bei Truhen mit Schnappverschluss die Tür aushängen oder den Verschluss unbrauchbar machen. Das ist keine Formalie, sondern verhindert, dass sich Kinder im Gerät einschließen.
- Nichts abmontieren. Kompressor und Leitungen bleiben dran, sonst ist die Kältemittelrückgewinnung unmöglich.
Wertstoffhof
Jeder kommunale Wertstoffhof nimmt Elektroaltgeräte aus Privathaushalten kostenlos an. Das ist gesetzliche Pflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, keine freiwillige Leistung. Sortiert wird dort nach den sechs Sammelgruppen des Elektrogesetzes.
Bei Großgeräten bieten die meisten Kommunen zusätzlich eine Abholung an, teils kostenlos, teils gegen eine kleine Gebühr. Das lohnt sich, weil eine Gefriertruhe nur schwer in einen normalen Kofferraum passt.
Rückgabe im Handel
Händler mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte müssen kleine Altgeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge kostenlos zurücknehmen, auch ohne dass du etwas kaufst. Bei größeren Geräten gilt die Rücknahme, wenn du ein gleichartiges Gerät neu kaufst.
Seit 2026 sind die Rücknahmestellen im Laden mit einem bundeseinheitlichen Symbol gekennzeichnet, im Online-Handel seit dem 1. Juli 2026. Du musst also nicht mehr suchen oder fragen.
Beim Kauf eines neuen Kühlgeräts ist die Mitnahme des alten Geräts Pflicht des Händlers, auch bei Lieferung nach Hause. Das musst du allerdings meist bei der Bestellung angeben.
Läuft sie noch?
Ein funktionierendes Gerät weiterzugeben ist ökologisch nicht automatisch besser. Alte Kühlgeräte sind Dauerläufer mit hohem Verbrauch: Ein Gerät von vor 2000 kann jährlich mehrere hundert Kilowattstunden mehr ziehen als ein aktuelles. Wenn es also nur noch als Zweitgerät in der Garage stehen würde, ist die ordentliche Entsorgung die bessere Wahl.
Häufige Fragen
Holt die Kommune meine Gefriertruhe ab?
In den meisten Landkreisen ja, oft im Rahmen der Sperrmüllabholung oder als eigener Termin für Elektrogroßgeräte. Manche Kommunen verlangen dafür eine Gebühr, andere nicht. Die Anmeldung läuft wie beim Sperrmüll.
Was passiert, wenn ich das Gerät liegend transportiere?
Es wird trotzdem angenommen, aber die Kältemittelrückgewinnung gelingt schlechter. Wenn es nicht anders ging, sag am Wertstoffhof Bescheid und lass das Gerät vorher einige Stunden aufrecht stehen.
Darf ich den Kompressor ausbauen und als Schrott verkaufen?
Nein. Das ist eine unzulässige Teilentnahme aus einem Altgerät und setzt Kältemittel frei. Der Metallwert ist gering, das Bußgeldrisiko und der Umweltschaden nicht.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 14, Sammelgruppen
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 17, Rücknahmepflichten des Vertreibers
- Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1
Zuletzt geprüft am 8. August 2026. Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.
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