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Alte Ladekabel entsorgen

Kabel sind das, was in jeder Schublade übrig bleibt. Und ausgerechnet sie enthalten mit Kupfer einen der wertvollsten Rohstoffe im Haushalt.

Kurz gesagt

  • Kabel und Netzteile gelten als Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 5.
  • Wertstoffhof oder Rückgabe im Handel, beides kostenlos und ohne Neukauf.
  • Nicht in den Restmüll und nicht in den Gelben Sack: Kupfer ist zu wertvoll dafür.
  • Kabel als Bündel abgeben, nicht mit anderen Geräten vermischt. Sortenrein bringt mehr.

Warum Kabel kein Restmüll sind

Im Inneren jedes Kabels steckt Kupfer, ein Metall, das sich beliebig oft einschmelzen lässt, ohne an Qualität zu verlieren. Die Gewinnung aus Erz ist dagegen energieaufwendig und mit erheblichen Eingriffen verbunden. Kabelrecycling ist deshalb einer der wirtschaftlich sinnvollsten Kreisläufe überhaupt.

Landet ein Kabel im Restmüll, verbrennt die Isolierung und das Kupfer geht in die Schlacke. Aus einem hochwertigen Rohstoff wird Deponiematerial.

Rückgabe im Handel

Händler mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte müssen kleine Altgeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge kostenlos zurücknehmen, auch ohne dass du etwas kaufst. Bei größeren Geräten gilt die Rücknahme, wenn du ein gleichartiges Gerät neu kaufst.

Seit 2026 sind die Rücknahmestellen im Laden mit einem bundeseinheitlichen Symbol gekennzeichnet, im Online-Handel seit dem 1. Juli 2026. Du musst also nicht mehr suchen oder fragen.

Kabel sind immer unter 25 Zentimeter aufgewickelt und damit klar in der bedingungslosen Rücknahme. Viele Märkte haben direkt im Eingangsbereich eine Sammelbox.

Wertstoffhof

Jeder kommunale Wertstoffhof nimmt Elektroaltgeräte aus Privathaushalten kostenlos an. Das ist gesetzliche Pflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, keine freiwillige Leistung. Sortiert wird dort nach den sechs Sammelgruppen des Elektrogesetzes.

Sortenrein abgeben lohnt. Wickle die Kabel zu einem Bündel und gib sie als solches ab, statt sie mit anderen Geräten in eine Kiste zu werfen. In der Anlage werden Kabel ohnehin getrennt, aber ein sauberes Bündel geht direkt in die Kabelverwertung statt erst durch die Vorsortierung.

Bei größeren Mengen: Schrotthandel

Wer bei einer Haushaltsauflösung mehrere Kilo Kabel zusammenbekommt, kann sie beim Schrotthändler abgeben. Dort gibt es je nach Kupferanteil einen Kilopreis. Für die Handvoll Kabel aus der Schublade lohnt der Weg nicht, der Wertstoffhof ist bequemer.

Kabel selbst abzuisolieren, um an das reine Kupfer zu kommen, bringt bei Haushaltsmengen nichts. Der Zeitaufwand steht in keinem Verhältnis, und Abbrennen ist verboten und giftig.

Vorher aussortieren

Viele Kabel sind nicht kaputt, sondern nur überflüssig geworden. USB-C-Kabel, HDMI-Leitungen und gängige Netzteile werden ständig gebraucht. Repair-Cafés, Werkstätten in Schulen und Nachbarschaftsinitiativen nehmen funktionierende Kabel gern, das ist besser als jedes Recycling.

Häufige Fragen

Gehören Kabel in den Gelben Sack?

Nein. Der Gelbe Sack nimmt Verkaufsverpackungen auf, ein Kabel ist ein Produkt. Es gehört als Elektroaltgerät zum Wertstoffhof oder in die Rücknahme im Handel.

Kann ich Kabel beim Gerät lassen?

Ja, das ist auch richtig. Fest angeschlossene Kabel bleiben am Gerät. Nur lose Kabel ohne Gerät gibst du als Bündel ab.

Was ist mit Kabeln mit eingebautem Netzteil?

Kein Unterschied, das Netzteil ist ebenfalls ein Elektroaltgerät. Beides zusammen abgeben.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 14, SammelgruppenBundesministerium der Justiz. Definiert die sechs Sammelgruppen: Wärmeüberträger, Bildschirme, Lampen, Großgeräte, Kleingeräte und Photovoltaikmodule.
  2. Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 17, Rücknahmepflichten des VertreibersBundesministerium der Justiz. Nennt die 400-Quadratmeter-Grenze und stellt klar, dass die Rücknahme kleiner Altgeräte nicht an einen Neukauf geknüpft werden darf.
  3. Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1Bundesministerium der Justiz. Kapitel 20 01 für getrennt gesammelte Fraktionen aus Haushalten.

Zuletzt geprüft am 8. August 2026. Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.