Kurz gesagt
- Konserven- und Getränkedosen gehören restentleert in den Gelben Sack.
- Ausspülen ist nicht nötig, den Deckel legst du mit hinein.
- Leere Spraydosen dürfen ebenfalls in den Gelben Sack. Ist noch Inhalt oder Druck drin, gehören sie zur Schadstoffsammlung.
- Pfanddosen gehen in den Automaten zurück, dafür gibt es Geld.
Der einfachste Fall: Konserven- und Getränkedosen
Eine Blechdose ist eine Verkaufsverpackung aus Metall. Damit gehört sie in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne, in Kommunen mit Wertstofftonne dorthin.
Ausspülen musst du sie nicht. Das Verpackungsgesetz verlangt lediglich restentleerte Verpackungen, und die dualen Systeme bestätigen ausdrücklich, dass Spülen nicht nötig ist. Löffel die Dose aus, das genügt.
Blechdosen sind der Musterfall des Verpackungsrecyclings: In der Sortieranlage zieht ein Magnetabscheider das Weißblech in einem Arbeitsgang heraus. Kaum ein anderer Wertstoff wird so zuverlässig zurückgewonnen.
Deckel abtrennen, aber mit hineinwerfen. Die dualen Systeme empfehlen, Verpackungsbestandteile wie Deckel und Folien zu trennen und dann beides in die Gelbe Tonne zu geben. Getrennt liegende Teile erkennt die Sortierung besser als ineinandersteckende. Den scharfkantigen Deckel drückst du dafür am besten in die leere Dose hinein, dann kann sich niemand daran schneiden.
Spraydosen: leer ja, halbvoll nein
Das ist der Punkt, an dem die meisten unsicher werden. Die Antwort hängt allein am Inhalt.
Eine vollständig entleerte Spraydose ist eine ganz normale Metallverpackung und darf in den Gelben Sack. Deo, Haarspray, Sahnespender: alles kein Problem, wenn nichts mehr herauskommt und kein Druck mehr auf der Dose ist.
Eine Dose mit Restinhalt oder Restdruck ist etwas anderes. Sie kann in der Presse des Müllfahrzeugs bersten, und der Inhalt ist häufig ein Gefahrstoff. Solche Dosen gehören zur Schadstoffsammlung oder zum Schadstoffmobil, für Privathaushalte ist das kostenlos.
Besonders wichtig ist das bei Lack- und Farbsprays, Rostlöser, Bremsenreiniger und allem, was ein Gefahrenpiktogramm trägt. Diese Dosen niemals gewaltsam entleeren oder aufstechen.
Pfanddosen gehören in den Automaten
Getränkedosen tragen in Deutschland fast immer 25 Cent Einwegpfand. Sie gehören nicht in den Gelben Sack, sondern zurück in den Automaten, und zwar möglichst unbeschädigt, damit der Scanner den Barcode noch lesen kann. Zerdrückte Dosen weist der Automat oft zurück.
Dosen aus dem Ausland ohne deutsches Pfandzeichen haben kein Pfand und kommen in den Gelben Sack.
Sonderfälle
Lackdosen und Farbeimer aus Blech
Sind sie eingetrocknet und restlos leer, dürfen sie in den Gelben Sack. Bei flüssigen Farbresten gehört die Dose samt Inhalt zur Schadstoffsammlung.
Große Blechteile ohne Verpackungsfunktion
Ein Blecheimer, ein altes Backblech, ein Metallregal: Das sind keine Verpackungen. Sie gehören zum Altmetall auf den Wertstoffhof. Mehr dazu unter Blech.
Verrostete Dosen
Rost stört das Recycling nicht, Weißblech wird ohnehin eingeschmolzen. Auch stark verrostete Dosen dürfen in den Gelben Sack.
Häufige Fragen
Dürfen Spraydosen in den Restmüll?
Nein. Leere Spraydosen gehören in den Gelben Sack, Dosen mit Restinhalt oder Restdruck zur Schadstoffsammlung. Im Restmüll landen sie in der Presse des Müllfahrzeugs, und dort können sie bersten.
Woran erkenne ich, ob eine Spraydose wirklich leer ist?
Drück den Sprühkopf bei aufrecht stehender Dose einige Sekunden. Kommt weder Produkt noch hörbares Zischen, ist sie drucklos. Bleibt ein Rest, entleere ihn bestimmungsgemäß, also aufsprühen, nicht aufstechen. Bei Dosen mit Gefahrenpiktogramm gilt das nicht, die gehen unverändert zur Schadstoffsammlung.
Muss ich Konservendosen ausspülen?
Nein. Der Gesetzeswortlaut verlangt restentleerte Verpackungen, nicht gespülte. Ausspülen kostet Wasser und Energie, ohne dem Recycling zu nützen. Grobe Reste ausstreifen reicht.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Was gehört in die Gelbe Tonne?
- Verpackungsgesetz § 14, Anforderungen an die Sammlung
- Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1
Zuletzt geprüft am 8. August 2026. Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.
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