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Kaminofen entsorgen

Seit dem Ende der letzten Übergangsfrist stehen viele Öfen kalt. Für die Entsorgung zerfällt der Ofen in drei Fraktionen.

Kurz gesagt

  • Der Korpus aus Guss oder Stahl ist Altmetall und geht zum Wertstoffhof oder Schrotthändler.
  • Schamotte- und Vermiculitsteine sind Bauschutt, sie kommen aus dem Ofen heraus.
  • Die Sichtscheibe ist Glaskeramik und gehört nicht in den Altglascontainer.
  • Asche vorher entfernen, sie ist Restmüll und nichts für die Biotonne.

Warum gerade so viele Öfen weichen

Die Erste Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid vor, und alte Öfen erreichen sie nicht. Die Nachrüstpflicht kam in Stufen, gestaffelt nach dem Datum auf dem Typschild. Die letzte Stufe lief zum 31. Dezember 2024 ab: Öfen mit einem Typschild aus der Zeit vom 1. Januar 1995 bis zum 21. März 2010 mussten bis dahin nachgerüstet oder stillgelegt werden.

Nachrüsten bedeutet einen Feinstaubfilter, und der lohnt sich bei einem alten Ofen selten. Deshalb landen seither viele funktionsfähige Geräte auf dem Schrott.

Nicht jeder Ofen musste raus. Ausgenommen sind offene Kamine, Grundöfen, Küchenherde und Badeöfen sowie historische Anlagen, die vor 1950 errichtet wurden. Auch ein Ofen, der die einzige Heizmöglichkeit der Wohnung ist, bleibt zulässig. Wer einen alten Ofen im Haus hat, sollte diese Ausnahmen kennen, bevor er ihn vorschnell abbaut. Der Schornsteinfeger sagt verbindlich, was gilt.

Der Ofen zerfällt in drei Teile

1. Der Korpus

Grauguss oder Stahlblech, beides Altmetall. Am Wertstoffhof ist die Abgabe kostenlos, beim Schrotthändler bringt das Gewicht Geld. Bei 100 Kilo und mehr lohnt die Frage nach Abholung, viele Schrotthändler holen ab einer bestimmten Menge kostenlos ab.

Das Ofenrohr ist ebenfalls Metall und geht denselben Weg. Es ist innen verrußt, das stört nicht.

2. Die Auskleidung

Schamottesteine und Vermiculitplatten sind mineralisch und gehören zum Bauschutt, nicht zum Metall. Sie lassen sich meist ohne Werkzeug herausnehmen, sie stehen nur lose in der Brennkammer. Nimm sie vorher heraus, sonst wird der ganze Ofen als Mischabfall abgerechnet und das kostet.

3. Die Sichtscheibe

Ofenscheiben sind aus Glaskeramik und halten über 700 Grad aus. Genau deshalb schmelzen sie nicht mit Behälterglas mit und zerstören eine Altglascharge. Die Scheibe gehört zum Bauschutt oder in den Restmüll, je nach Vorgabe des Hofs. Dieselbe Logik wie bei Glasdeckeln und Spiegeln.

Vor dem Abbau

  • Asche restlos entfernen. Sie ist Restmüll, kalt und am besten angefeuchtet, damit sie nicht staubt. In die Biotonne oder auf den Kompost gehört sie nicht, sie enthält Schwermetalle aus dem Holz.
  • Dichtschnüre und Türdichtungen aus Glasfaser sind Restmüll.
  • Den Anschluss fachgerecht verschließen. Ein offener Schornsteinanschluss ist ein Sicherheitsproblem. Das gehört in die Hand des Ofenbauers, und der Schornsteinfeger nimmt es ab.
  • Speckstein- und Kachelverkleidungen sind mineralisch und laufen als Bauschutt.

Verkaufen statt verschrotten

Ein Ofen, der die Grenzwerte einhält, hat einen Gebrauchtwert. Die Werte stehen auf dem Typschild oder im Datenblatt des Herstellers, oft findet man beides über die Modellnummer. Bei jüngeren Geräten ab 2010 lohnt der Blick fast immer.

Bei älteren Öfen ist Ehrlichkeit angebracht: Wer ein Gerät verkauft, das nirgends mehr betrieben werden darf, verschafft dem Käufer nur ein Problem. Als Deko oder für den ausdrücklich gewerblichen Gebrauch im Ausland gibt es einen Markt, für den Betrieb in einer deutschen Wohnung nicht.

Häufige Fragen

Gehört die Ofenscheibe in den Altglascontainer?

Nein. Sie besteht aus Glaskeramik mit einem völlig anderen Schmelzpunkt und macht eine Altglascharge unbrauchbar. Sie gehört zum Bauschutt oder in den Restmüll.

Musste mein alter Kaminofen wirklich stillgelegt werden?

Nur wenn er die Grenzwerte nicht einhält und das Typschild aus der Zeit bis 21. März 2010 stammt. Offene Kamine, Grundöfen, Küchenherde, historische Anlagen vor 1950 und Öfen als einzige Heizquelle sind ausgenommen. Der Schornsteinfeger sagt es verbindlich.

Bekomme ich Geld für den alten Ofen?

Als Schrott ja, ein Gussofen bringt bei 100 Kilo und mehr einen ordentlichen Betrag. Viele Schrotthändler holen ab dieser Größenordnung sogar kostenlos ab.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Erste Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz § 26, ÜbergangsregelungenBundesministerium der Justiz. Die Fristenstaffel für alte Einzelraumfeuerungsanlagen, letzte Stufe zum 31. Dezember 2024.
  2. Erste Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz § 4, EinzelraumfeuerungsanlagenBundesministerium der Justiz. Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid sowie die Ausnahmen von der Nachrüstpflicht.
  3. Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1Bundesministerium der Justiz. Amtliches Abfallverzeichnis mit allen Abfallschlüsseln.
  4. Was nicht in den Altglascontainer gehörtStadt Butzbach. Erläutert, warum Fremdglas und Keramik den Recyclingprozess des Behälterglases stören.

Zuletzt geprüft am 8. August 2026. Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.