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Patronenhülsen entsorgen

Bei abgefeuerten Hülsen ist die Sache einfach: Messing, ein Wertstoff. Bei allem, was noch geladen ist, hört die Zuständigkeit sofort auf.

Kurz gesagt

  • Abgefeuerte Hülsen sind erlaubnisfrei und gehören als Messing zum Altmetall.
  • Schießstände haben Sammelstellen und nehmen Hülsen meist an.
  • Ungeschossene Munition gehört nicht in den Müll, sondern zur Waffenbehörde oder Polizei, nach vorheriger Absprache.
  • Fundmunition niemals anfassen oder transportieren. Liegen lassen, Stelle sichern, Polizei rufen.

Abgefeuerte Hülsen sind unproblematisch

Eine Patrone besteht aus Hülse, Geschoss, Zündhütchen und Treibladung. Erlaubnispflichtig ist davon allein das Treibmittel. Eine abgefeuerte Hülse enthält nichts davon mehr und ist damit rechtlich ein Stück Metall wie jedes andere.

Hülsen bestehen meist aus Messing, seltener aus Stahl. Messing ist ein guter Schrottwert, bei größeren Mengen zahlt der Schrotthändler dafür. Der Wertstoffhof nimmt sie unter Altmetall kostenlos an.

Am einfachsten ist die Abgabe direkt am Schießstand. Dort fallen Hülsen täglich an und es gibt Sammelbehälter dafür.

Die Grenze verläuft am Inhalt. Solange eine Hülse abgefeuert und leer ist, ist sie Altmetall. Sobald Treibladung oder ein intaktes Zündhütchen im Spiel sind, gilt Waffenrecht, und dann endet die Zuständigkeit dieser Seite. Auch Platzpatronen und Signalmunition fallen darunter.

Ungeschossene Munition

Wer legal Munition besitzt und sie loswerden will, gibt sie über einen Waffenhändler, einen Schießstandbetreiber oder die zuständige Waffenbehörde ab. Vorher anrufen und den Weg absprechen. In den Hausmüll gehört Munition unter keinen Umständen: In der Presse eines Müllfahrzeugs kann sie zünden.

Fundmunition: nicht anfassen

Das ist der Fall, bei dem es ernst wird. Alte Munition aus dem Krieg, Patronen im Nachlass, Fundstücke im Wald oder Garten: Hier gilt eine klare Regel.

  • Nicht anfassen, nicht bewegen, nicht mitnehmen.
  • Die Fundstelle merken oder markieren, ohne daran zu hantieren.
  • Polizei verständigen. Sie zieht den Kampfmittelräumdienst hinzu.

Wer Fundmunition ohne waffenrechtliche Erlaubnis transportiert, macht sich strafbar, und zwar auch dann, wenn er sie zur Polizeidienststelle bringen will. Das ist ein verbreiteter Irrtum mit ernsten Folgen. Alte Munition ist außerdem unberechenbar: Zündmittel werden mit den Jahrzehnten empfindlicher, nicht sicherer.

Hülsen als Sammel- und Bastelobjekt

Abgefeuerte Hülsen werden zu Schlüsselanhängern, Schmuck und Deko verarbeitet. Das ist zulässig, solange die Hülse tatsächlich abgefeuert und ohne Zündhütchen ist. Bei Anhängern mit vollständig aussehender Patrone lohnt ein genauer Blick: Handelt es sich um eine geladene Patrone, ist das Waffenrecht berührt.

Häufige Fragen

Sind abgefeuerte Patronenhülsen legal?

Ja. Hülsen und Geschosse ohne Treibladung sind nach dem Waffengesetz erlaubnisfrei. Erwerb und Besitz sind frei, nur die Treibladung ist erlaubnispflichtig.

Ich habe alte Munition im Nachlass gefunden, was tun?

Nicht transportieren. Ruf die Polizei an und schildere den Fund. Sie sagt dir, wie weiter verfahren wird. Eigenmächtiger Transport ist auch dann strafbar, wenn du sie abgeben willst.

Lohnt es sich, Hülsen zum Schrotthändler zu bringen?

Bei einer Handvoll nicht, bei mehreren Kilo schon. Messing hat einen deutlich besseren Kilopreis als Eisenschrott. Der Wertstoffhof nimmt kleinere Mengen kostenlos.

Wo gilt das bei dir?

Zuständig ist dein Landkreis, und der regelt selbst, wo du das abgeben kannst. Wir haben die Annahmestellen aus allen 401 Kreisen und kreisfreien Städten gesammelt.

Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Waffengesetz, Anlage 2 (Waffenliste)Bundesministerium der Justiz. Regelt, welche Gegenstände erlaubnispflichtig sind. Hülsen und Geschosse ohne Treibladung zählen nicht dazu.
  2. Hinweise zur Entsorgung von MunitionsabfällenPDFLandesamt für Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Behördliche Handreichung zum Umgang mit Munitionsabfällen und Fundmunition.
  3. Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1Bundesministerium der Justiz. Amtliches Abfallverzeichnis mit allen Abfallschlüsseln.

Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.


Patronenhülsen: Altmetall

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