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Powerbank entsorgen

Lithium-Akkus sind eine der häufigsten Brandursachen in Sortieranlagen. Zwei Streifen Klebeband verhindern das.

Kurz gesagt

  • Powerbanks enthalten Lithium-Ionen-Akkus und dürfen nie in den Hausmüll.
  • Pole vorher abkleben, ein Streifen Isolierband genügt und verhindert Kurzschlüsse.
  • Kostenlose Rückgabe in jeder Batteriesammelbox im Handel oder am Wertstoffhof.
  • Aufgeblähte oder beschädigte Akkus sofort abgeben, nicht aufladen und nicht in der Wohnung lagern.

Warum das ernst zu nehmen ist

Lithium-Ionen-Akkus reagieren empfindlich auf Druck und Kurzschluss. In der Presse eines Müllfahrzeugs oder in einer Sortieranlage passiert beides. Kommt es zum thermischen Durchgehen, brennt der Akku mit hoher Temperatur und lässt sich mit Wasser kaum löschen.

Brände in Abfallanlagen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen, und Lithium-Akkus sind eine der Hauptursachen. Betroffen sind nicht nur Powerbanks, sondern auch E-Zigaretten, elektrische Zahnbürsten und Akkuwerkzeug.

Pole abkleben. Ein Streifen Isolierband oder Klebeband über die Kontakte verhindert, dass sich zwei Akkus in der Sammelbox berühren und kurzschließen. Bei einer Powerbank sind das die USB-Buchsen. Das dauert zehn Sekunden und ist die wirksamste Einzelmaßnahme.

Wohin damit

Sammelbox im Handel

Seit dem 7. Oktober 2025 gilt das Batterierecht-Durchführungsgesetz, das die EU-Batterieverordnung umsetzt und das alte Batteriegesetz abgelöst hat. Sein § 14 verpflichtet Händler, Gerätealtbatterien unentgeltlich zurückzunehmen, unabhängig von Marke, Zusammensetzung und Herkunft. Die Grenze: Es muss ein Batterietyp sein, den der Händler selbst führt oder geführt hat.

Die Sammelboxen stehen in Supermärkten, Drogerien, Elektromärkten und Baumärkten. Du musst nichts kaufen und nichts nachweisen. Auch der Onlinehandel muss eine zumutbare Rückgabemöglichkeit anbieten.

Dass Altbatterien nicht in den Hausmüll dürfen, steht in § 6: Endnutzer müssen sie einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen.

Wertstoffhof

Jeder kommunale Wertstoffhof nimmt Akkus an, ebenfalls kostenlos. Das ist der richtige Weg für größere oder beschädigte Akkus, die nicht in eine Sammelbox passen.

Wenn der Akku aufgebläht ist

Eine sich wölbende Powerbank ist ein Warnzeichen: Im Inneren bildet sich Gas, die Zelle ist beschädigt. Solche Akkus sind akut gefährlich.

  • Nicht mehr laden und nicht mehr benutzen.
  • Nicht durchstechen, nicht öffnen, nicht zusammendrücken.
  • Nicht in der Wohnung lagern. Bis zur Abgabe an einen kühlen, nicht brennbaren Ort, etwa auf einen Steinboden im Freien, weg von allem Brennbaren.
  • Zeitnah abgeben und beim Abgeben auf den Zustand hinweisen, damit er getrennt gelagert wird.

Fest verbaute Akkus

Bei Geräten mit fest verbautem Akku, etwa vielen Bluetooth-Lautsprechern, bleibt der Akku drin und das ganze Gerät geht als Elektroaltgerät den üblichen Weg. Versuche nicht, ihn mit Gewalt herauszubrechen, dabei wird die Zelle leicht beschädigt.

Häufige Fragen

Muss ich wirklich die Pole abkleben?

Pflicht ist es nicht, sinnvoll aber sehr. In einer vollen Sammelbox berühren sich Kontakte, und ein Kurzschluss reicht für einen Brand. Die Verbraucherzentrale und die Unfallversicherung empfehlen es ausdrücklich.

Kann ich eine Powerbank in den Elektroschrott geben?

Ja, der Wertstoffhof nimmt sie an. In der Sammelbox für Batterien ist sie aber besser aufgehoben, weil sie dort direkt in die Akku-Verwertung geht.

Was ist mit Einweg-E-Zigaretten?

Die enthalten ebenfalls Lithium-Akkus und gehören keinesfalls in den Hausmüll. Sie sind gleichzeitig Elektroaltgerät und Batterie, der Handel ist zur Rücknahme verpflichtet.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Batterierecht-Durchführungsgesetz § 6 und § 14Bundesministerium der Justiz. Seit 7. Oktober 2025 in Kraft, löst das alte Batteriegesetz ab. § 6 verpflichtet Endnutzer zur getrennten Erfassung, § 14 den Handel zur unentgeltlichen Rücknahme.
  2. Rückgabepflicht für Batterien und AkkusVerbraucherzentrale. Erläutert die kostenlose Rückgabe im Handel und das Abkleben der Pole.
  3. DGUV Information 205-041: Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-BatterienPDFDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Fachliche Grundlage zu Brandrisiken und Schutzmaßnahmen.

Zuletzt geprüft am 8. August 2026. Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.