Kurz gesagt
- Staubsauger sind Elektroaltgeräte und gehören zum Wertstoffhof oder in die Rücknahme im Handel.
- Der Staubsaugerbeutel gehört vorher heraus und in den Restmüll.
- Bei Akkusaugern und Saugrobotern den Akku entnehmen, wenn er sich ohne Werkzeug lösen lässt.
- Kleine Handsauger unter 25 Zentimetern nimmt jeder größere Elektromarkt kostenlos an.
Was vorher heraus muss
Ein Staubsauger ist ein unkompliziertes Elektroaltgerät, solange man drei Dinge entfernt.
- Der Beutel. Er gehört in den Restmüll, auch wenn er aus Papier ist, denn entscheidend ist der Inhalt. Mehr dazu unter Staubsaugerbeutel.
- Filter und Behälter. Bei beutellosen Geräten den Staubbehälter leeren, Feinfilter in den Restmüll.
- Der Akku bei kabellosen Geräten, sofern er sich ohne Werkzeug lösen lässt.
Akkus vorher entnehmen. Lithium-Akkus sind die häufigste Brandursache in Sortieranlagen. Lässt sich der Akku ohne Werkzeug herausnehmen, gehört er getrennt in die Batteriesammelbox im Handel. Ist er fest verbaut, bleibt er drin, und du weist bei der Abgabe darauf hin.
Welche Sammelgruppe?
Das hängt an der Größe. Ein Handstaubsauger oder ein Saugroboter zählt als Kleingerät, ein großer Bodenstaubsauger wird häufig den Großgeräten zugeordnet. Für dich macht das keinen Unterschied, der Wertstoffhof sortiert es ein. Relevant wird es nur bei der Rückgabe im Handel: Die bedingungslose Rücknahme gilt für Geräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge.
Rückgabe im Handel
Händler mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte müssen kleine Altgeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge kostenlos zurücknehmen, auch ohne dass du etwas kaufst. Bei größeren Geräten gilt die Rücknahme, wenn du ein gleichartiges Gerät neu kaufst.
Seit 2026 sind die Rücknahmestellen im Laden mit einem bundeseinheitlichen Symbol gekennzeichnet, im Online-Handel seit dem 1. Juli 2026. Du musst also nicht mehr suchen oder fragen.
Wertstoffhof
Jeder kommunale Wertstoffhof nimmt Elektroaltgeräte aus Privathaushalten kostenlos an. Das ist gesetzliche Pflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, keine freiwillige Leistung. Sortiert wird dort nach den sechs Sammelgruppen des Elektrogesetzes.
Reparieren lohnt oft
Staubsauger fallen selten wegen des Motors aus. Häufiger sind ein Riss im Schlauch, ein defektes Kabel mit Kabelaufroller, ein verstopftes Rohr oder ein zugesetzter Filter. Alle vier lassen sich mit wenig Aufwand beheben, Ersatzteile sind auch für ältere Modelle gut verfügbar.
Bei Akkusaugern ist meist der Akku am Ende, nicht das Gerät. Wechselakkus gibt es für viele Modelle, das ist deutlich günstiger als ein Neukauf und verlängert die Nutzung um Jahre.
Häufige Fragen
Muss der Staubsaugerbeutel wirklich heraus?
Ja. Er ist kein Bestandteil des Geräts, sondern Restmüll, und sein Inhalt hat in der Elektroverwertung nichts zu suchen. Am Wertstoffhof wird er sonst aussortiert, was Arbeit macht.
Was mache ich mit einem defekten Saugroboter?
Wie jedes Kleingerät: Akku entnehmen, wenn möglich, dann Wertstoffhof oder Rückgabe im Handel. Saugroboter sind unter 25 Zentimetern, die bedingungslose Rücknahme greift also.
Kann ich das Kabel abschneiden und als Kupfer verkaufen?
Der Erlös ist minimal und das Gerät wird dadurch schlechter verwertbar. Lass das Kabel dran, in der Anlage wird es ohnehin sortenrein getrennt.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 14, Sammelgruppen
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 17, Rücknahmepflichten des Vertreibers
- Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1
Zuletzt geprüft am 8. August 2026. Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.
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