Kurz gesagt
- Sauberes Stroh und Heu gehören in die Biotonne, größere Mengen zur Grünschnittannahme.
- Benutzte Einstreu aus dem Kleintierstall ist in den meisten Kommunen Restmüll.
- Katzenstreu gehört nie in die Biotonne, auch nicht die pflanzliche Variante.
- Verbrennen im Garten ist fast überall verboten und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Sauber oder benutzt, das ist die Frage
Stroh ist pflanzliches Material und damit im Grundsatz Bioabfall. Entscheidend ist, was sich darin befindet.
Sauberes Stroh und Heu
Reste aus dem Garten, Verpackungsstroh, altes Heu ohne tierische Ausscheidungen: alles Biotonne. Bei größeren Mengen nimmt die Grünschnittannahme des Wertstoffhofs es an, oft günstiger als über die Tonne.
Zerkleinern hilft. Langes Stroh verhakt sich in der Tonne und beim Entleeren, und in der Kompostierung braucht es länger.
Benutzte Einstreu
Hier wird es kommunal unterschiedlich. Einstreu aus dem Kaninchen-, Meerschweinchen- oder Hühnerstall enthält Kot und Urin. Manche Kommunen erlauben sie in kleinen Mengen in der Biotonne, viele verweisen auf den Restmüll, weil Krankheitserreger und Medikamentenrückstände in die Kompostierung gelangen können.
Das ist einer der Fälle, in denen ein Blick in die örtliche Abfallsatzung wirklich nötig ist, weil die Regelungen tatsächlich auseinandergehen.
Katzenstreu niemals in die Biotonne. Auch nicht die pflanzliche oder als kompostierbar beworbene Variante. Katzenkot kann Toxoplasmose-Erreger enthalten, die in der Kompostierung nicht zuverlässig abgetötet werden. Katzenstreu gehört immer in den Restmüll, mineralische Streu ohnehin.
Was sich 2025 geändert hat
Seit dem 1. Mai 2025 gilt eine verschärfte Bioabfallverordnung. Sie setzt harte Grenzen für Fremdstoffe: höchstens 3 Gewichtsprozent insgesamt, bei Kunststoffen sogar nur 1 Prozent. Und das schließt ausdrücklich auch Beutel ein, die als kompostierbar verkauft werden.
Die Folgen sind spürbar. Kommunen dürfen eine falsch befüllte Biotonne stehen lassen, und Kompostwerke können ganze Anlieferungen zurückweisen. Kontrolliert wird seither deutlich häufiger.
Verbrennen ist keine Option
Stroh im Garten zu verbrennen wirkt naheliegend und ist fast überall verboten. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt eine ordnungsgemäße Verwertung, und die Landesverordnungen erlauben offenes Feuer nur in engen Ausnahmen, etwa bei Brauchtumsfeuern mit Anmeldung. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Wiederverwenden statt entsorgen
Sauberes Stroh ist im Garten wertvoll: als Mulch zwischen Gemüsereihen hält es Feuchtigkeit und unterdrückt Beikraut, als Winterschutz schützt es empfindliche Pflanzen, und im Kompost gleicht es zu feuchtes Material aus. Wer keinen Garten hat, findet über Kleinanzeigen fast immer Abnehmer.
Häufige Fragen
Darf Einstreu vom Kaninchen in die Biotonne?
Das regelt jede Kommune anders. Manche erlauben kleine Mengen, viele verweisen auf den Restmüll wegen möglicher Erreger und Medikamentenrückstände. Ein Blick in die örtliche Abfallsatzung klärt es.
Was ist mit als kompostierbar verkaufter Einstreu?
Die Bezeichnung sagt nichts über die Zulässigkeit in der Biotonne. Entscheidend ist die kommunale Regelung und die Verunreinigung durch Ausscheidungen, nicht das Ausgangsmaterial.
Wohin mit einem ganzen Strohballen?
Zur Grünschnittannahme des Wertstoffhofs. Ein Ballen sprengt jede Biotonne, und die Annahme von Grünschnitt ist meist günstig oder kostenlos.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Bioabfallverordnung
- Änderung der Bioabfallverordnung zum 01.05.2025
- Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1
Zuletzt geprüft am 8. August 2026. Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.