Kurz gesagt
- Taschenrechner sind Elektroaltgeräte, Rückgabe im Handel kostenlos und ohne Neukauf.
- Knopfzellen entnehmen und in die Batteriesammlung geben.
- Auch Solarrechner ohne Batterie sind Elektroschrott, kein Restmüll.
- Grafikrechner haben Gebrauchtwert, sie werden über Jahre unverändert gebaut.
Warum kein Restmüll
Ein Taschenrechner ist ein Gerät mit Platine, Display und Kontakten, und damit fällt er unter das Elektrogesetz, ganz gleich wie klein er ist. Auf der Platine sitzen Kupfer, Zinn und Spuren von Edelmetallen, im Display Flüssigkristalle. Nichts davon gehört in die Verbrennung.
Er bleibt weit unter 25 Zentimetern, deshalb greift die Rücknahme ohne Kaufzwang: Jeder größere Elektromarkt und jeder Supermarkt ab 800 Quadratmetern, der regelmäßig Elektrogeräte führt, nimmt ihn kostenlos an. Wertstoffhof geht ebenfalls.
Auch der Solarrechner ist Elektroschrott. Das verwirrt, weil kein Akku und keine Batterie darin steckt. Genau die Solarzelle macht ihn aber zum Elektrogerät: Sie ist ein elektronisches Bauteil, und der Rechner arbeitet elektrisch. Für die Sammelgruppe 6 der Photovoltaikmodule ist er zu klein, er bleibt ein Kleingerät der Gruppe 5.
Batterien zuerst
Die meisten Rechner laufen mit einer Knopfzelle, oft hinter einer verschraubten Klappe auf der Rückseite. Sie gehört in die Batteriesammelbox im Handel. Knopfzellen sind klein und werden gern übersehen, dabei enthalten sie Lithium oder Silberoxid.
Bei Rechnern mit AA-Batterien gilt dasselbe. Sind die Batterien ausgelaufen und die Kontakte verkrustet: Handschuhe anziehen, nicht mit bloßen Fingern anfassen, der Belag ist ätzend.
Vorher weitergeben
Taschenrechner gehen praktisch nie kaputt, sie verschwinden in Schubladen. Für einige Gerätearten gibt es einen echten Bedarf:
- Wissenschaftliche Schulrechner werden in bestimmten Modellen jahrgangsweise vorgeschrieben und sind gebraucht gefragt.
- Grafikfähige Rechner kosten neu dreistellig und werden über viele Jahre unverändert gebaut. Der Gebrauchtmarkt dafür ist lebhaft.
- Schulen und Nachhilfeeinrichtungen nehmen funktionierende Rechner oft gern als Klassensatz-Ergänzung.
Alte mechanische Rechenmaschinen und frühe LED-Rechner aus den Siebzigern sind Sammlerstücke. Bevor so etwas in die Sammelbox wandert, lohnt ein Blick auf den Typ.
Häufige Fragen
Gehört ein Taschenrechner in den Restmüll?
Nein, er ist ein Elektroaltgerät. Die Rückgabe im Handel ist kostenlos und ohne Neukauf möglich.
Was ist mit Solarrechnern ohne Batterie?
Auch die sind Elektroschrott. Die Solarzelle ist ein elektronisches Bauteil, das Gerät bleibt ein Kleingerät der Sammelgruppe 5.
Wohin mit der Knopfzelle?
In die Batteriesammelbox im Handel. Knopfzellen enthalten Lithium oder Silberoxid und gehören nie in den Hausmüll.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 17, Rücknahmepflichten des Vertreibers
- Batterierecht-Durchführungsgesetz § 6 und § 14
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 14, Sammelgruppen
- Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1
Zuletzt geprüft am 8. August 2026. Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.