Kurz gesagt
- Kartusche in die Tüte des Nachfolgeprodukts stecken und im Handel abgeben, Läden ab 400 m² nehmen sie kostenlos zurück.
- Kartuschen mit Chip fallen unter das ElektroG, die Verbrennung ist für sie ausgeschlossen.
- Nicht öffnen, nicht ausblasen, nicht aussaugen. Ein normaler Staubsauger bläst das feine Pulver wieder in die Raumluft.
- Bei einem GHS-Gefahrensymbol auf der Kartusche gilt sie als gefährlicher Abfall und gehört zur Schadstoffsammlung.
Rechtlich dasselbe wie eine Tintenpatrone
Für Tonerkartuschen gilt die gleiche Abgrenzung wie für Druckerpatronen: Das Elektrogesetz greift, wenn ein Chip verbaut ist oder die Einheit Strom zum Betrieb braucht. Bei modernen Laserdruckern ist beides praktisch immer der Fall, denn ohne Chip erkennt das Gerät die Kartusche nicht.
Damit ist die Kartusche ein Elektroaltgerät. Händler mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte müssen kleine Altgeräte bis 25 Zentimeter kostenlos zurücknehmen, und die Rücknahme darf nicht an einen Neukauf geknüpft werden. Eine Tonerkartusche fällt in diese Kategorie.
Das steht so auch im Gesetz. Anlage 1 des ElektroG nennt „Tonerkartuschen und Druckerpatronen“ als eigenen Eintrag bei den Kleingeräten, die Kartusche ist also kein Zubehör, sondern selbst ein Gerät. Der Drucker daneben ist ein kleines Gerät der Informations- und Telekommunikationstechnik und geht denselben Weg, ist aber für die Rückgabe ohne Neukauf zu groß.
Der praktische Unterschied: der Staub
Tonerpulver besteht aus Kunststoffpartikeln, Farbpigmenten und Eisenoxid und ist nur wenige Mikrometer groß. Es ist damit lungengängig und verteilt sich beim kleinsten Luftzug im ganzen Raum. Eine geschlossene Kartusche ist unproblematisch, eine geöffnete macht Arbeit.
Wenn doch etwas ausläuft: Nicht mit einem normalen Staubsauger arbeiten. Der Filter hält die feinen Partikel nicht zurück und bläst sie hinten wieder heraus, verteilt das Pulver also erst richtig. Stattdessen mit einem feuchten Tuch aufnehmen und nur kaltes Wasser verwenden, weil Toner bei Wärme schmilzt und sich dann festsetzt. Auf Kleidung gilt dasselbe: kalt ausspülen, nicht heiß waschen.
So gibst du sie richtig ab
Der beste Moment ist der Wechsel: Die neue Kartusche kommt in einer Schutztüte, und genau da hinein gehört die alte. So bleibt das Pulver, wo es hingehört, und der Transport ist sauber. Viele Hersteller legen ein vorfrankiertes Rücksendeetikett bei.
Ansonsten stehen dir dieselben Wege offen wie bei Tintenpatronen: Rückgabe im Elektronikmarkt, Sammelbox im Einkaufszentrum, Herstellerrücknahme oder der kommunale Wertstoffhof. Alle vier sind für Privathaushalte kostenlos.
Wann Toner gefährlicher Abfall ist
In seltenen Fällen tragen Kartuschen oder ihre Verpackung ein GHS-Gefahrenpiktogramm, also eine rot umrandete Raute. Dann gilt der Inhalt im Entsorgungsfall als gefährlicher Abfall mit dem Schlüssel 08 03 17*, und die Kartusche gehört zur Schadstoffsammlung statt in die normale Rücknahme. Betroffen sind vor allem Spezialtoner aus dem gewerblichen Druck.
Ob eine Kennzeichnung vorliegt, steht auf dem Sicherheitsdatenblatt des Herstellers. Ohne Piktogramm gilt die Kartusche als nicht gefährlich und läuft unter 08 03 18.
Die Bildtrommel ist ein eigenes Teil
Bei vielen Laserdruckern kommt der Toner nicht allein. Daneben sitzt die Bildtrommel, eine lichtempfindlich beschichtete Walze, die das Druckbild elektrisch aufnimmt und das Pulver auf das Papier überträgt. Sie ist ein Verschleißteil wie die Kartusche, hält aber deutlich länger. Genau deshalb verkaufen manche Hersteller sie getrennt, unter einer eigenen Bestellnummer.
Ob dein Drucker eine separate Trommel hat, sagt dir das Gerät selbst. Erscheint im Display neben der Tonermeldung eine eigene Meldung wie „Trommel ersetzen“, und nennt das Handbuch zwei Bestellnummern, sind es zwei Teile. Bei vielen anderen Laserdruckern steckt die Trommel in der Kartusche und wird mit ihr zusammen gewechselt. Das erklärt auch die häufigste Verwechslung: Die Meldung zur Trommel heißt nicht, dass der Toner leer ist.
Für die Entsorgung ändert das nichts, der Weg ist derselbe. Die Herstellerrücknahme nimmt die Trommel ausdrücklich mit: Brother etwa bietet die kostenlose Rücksendung von „Tonerkartuschen, Trommeleinheiten, Resttonerbehältern und Bändern“ über dasselbe Etikett an. Auch der Wertstoffhof und die Sammelbehälter im Handel nehmen sie an, und der Resttonerbehälter von Farblaserdruckern läuft genauso mit.
Nicht öffnen und die Walze nicht anfassen. Die Beschichtung ist lichtempfindlich, Fingerabdrücke und Tageslicht setzen ihr zu. Eine unversehrte Trommel lässt sich aufbereiten, eine zerkratzte nur noch verwerten. Am einfachsten geht es wie beim Toner: Die alte Trommel kommt in die Verpackung der neuen und damit gleich in den Karton für den Rückversand.
Eine Feinheit im Recht: Anlage 1 des ElektroG nennt Tonerkartuschen und Druckerpatronen, die Bildtrommel dagegen nicht. Ob sie unter das Elektrogesetz fällt, hängt deshalb an derselben Frage wie beim Toner, nämlich ob Elektronik verbaut ist. Praktisch spielt das keine Rolle: Alle Rücknahmewege nehmen sie mit, und im Restmüll hätte sie wegen der anhaftenden Tonerreste ohnehin nichts verloren. Der Abfallschlüssel ist derselbe, 08 03 18.
Wiederbefüllen lohnt sich
Tonerkartuschen sind robuster gebaut als Tintenpatronen und lassen sich mehrfach aufbereiten. Es gibt einen funktionierenden Markt für leere Originalkartuschen, einzelne Modelle werden mit zweistelligen Beträgen angekauft. Wer regelmäßig druckt, kann statt Neuware auch aufbereitete Kartuschen kaufen, die deutlich günstiger sind und dieselbe Druckleistung bringen.
Damit eine Kartusche aufbereitbar bleibt, darf sie nicht geöffnet und nicht beschädigt werden. Also nicht aufschneiden, auch nicht aus Neugier.
Häufige Fragen
Ist Tonerstaub gesundheitsschädlich?
Die Partikel sind so fein, dass sie eingeatmet werden können, und reizen dann Atemwege und Augen. Eine akute Vergiftungsgefahr besteht bei normalem Haushaltskontakt nicht, eine unnötige Belastung ist es trotzdem. Halte die Kartusche geschlossen, dann stellt sich die Frage gar nicht.
Darf ich eine Tonerkartusche in den Restmüll werfen?
Nein, wenn sie einen Chip trägt. Dann ist sie ein Elektroaltgerät, und für die ist die stoffliche Verwertung vorgeschrieben, die Verbrennung also ausgeschlossen. Unabhängig davon wäre der Restmüll auch die Verschwendung einer Kartusche, die sich mehrfach wiederbefüllen ließe.
Was mache ich mit der Trommeleinheit?
Denselben Weg wie die Kartusche. Die Herstellerrücknahme nimmt Trommeleinheiten ausdrücklich mit, ebenso der Wertstoffhof und die Sammelbehälter im Handel, und bei Farblaserdruckern gilt das auch für den Resttonerbehälter. Öffne sie nicht und fasse die Walze nicht an: Die Beschichtung ist lichtempfindlich, und eine unversehrte Trommel lässt sich aufbereiten statt nur verwerten.
Wo gilt das bei dir?
Zuständig ist dein Landkreis, und der regelt selbst, wo du das abgeben kannst. Wir haben die Annahmestellen aus allen 401 Kreisen und kreisfreien Städten gesammelt.
Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Abfallentsorgung für Druckerpatronen und Tonerkartuschen
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 17, Rücknahmepflichten des Vertreibers
- Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Anlage 1
- Toner entsorgen und recyceln
Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.