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Unterwäsche entsorgen

Die verbreitete Annahme, Unterwäsche sei grundsätzlich tabu, stimmt so nicht. Entscheidend ist der Zustand, nicht die Art des Kleidungsstücks.

Kurz gesagt

  • Saubere und tragbare Unterwäsche darf in den Altkleidercontainer, auch BHs und Socken.
  • Seit dem 1. Januar 2025 müssen Alttextilien getrennt gesammelt werden, für nicht mehr tragbare Ware ist der Wertstoffhof zuständig.
  • Stark verschlissene, verschmutzte oder feuchte Wäsche bleibt ein Fall für den Restmüll.
  • BHs sind gefragt: Sozialkaufhäuser und Kleiderkammern nehmen sie gezielt an, weil sie selten gespendet werden.

Darf Unterwäsche überhaupt in die Sammlung?

Ja, wenn sie sauber und tragbar ist. Das hartnäckige Gerücht, Unterwäsche sei grundsätzlich ausgeschlossen, hält sich, weil viele Container früher explizit darum baten, keine „getragene Wäsche" einzuwerfen. Gemeint war damit nie das Kleidungsstück an sich, sondern verschlissene und verschmutzte Ware.

Die Sortierbetriebe entscheiden nach Zustand, nicht nach Kategorie. Eine gewaschene, heile Unterhose ist ihnen lieber als ein zerrissenes Markenshirt.

Seit 2025 gilt Getrenntsammelpflicht

Am 1. Januar 2025 ist die Getrenntsammelpflicht für Alttextilien in Kraft getreten. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz nennt Textilabfälle in § 20 Absatz 2 ausdrücklich als getrennt zu erfassende Abfallart.

Das ändert die Antwort für kaputte Ware: Sie gehört nicht mehr selbstverständlich in die Restmülltonne, sondern in die getrennte Sammlung, in der Praxis meist über den Wertstoffhof. Dort geht sie ins Faserrecycling und wird zu Putzlappen oder Dämmvlies.

Die Ausnahme bleibt: Textilien, die verschmutzt, durchnässt, verschimmelt oder mit Schadstoffen behaftet sind, lassen sich nicht verwerten und dürfen weiter in den Restmüll.

BHs sind ein Sonderfall im positiven Sinn. Kleiderkammern und Frauenhäuser haben chronisch zu wenige davon, weil sie kaum gespendet werden. Wenn du gut erhaltene BHs hast, bring sie direkt zu einer sozialen Einrichtung statt in den Straßencontainer. Dort kommen sie mit Sicherheit an, wo sie gebraucht werden.

So gibst du richtig ab

  • Waschen. Alles, was in die Sammlung geht, sollte sauber und trocken sein. Feuchte Ware verdirbt im Container auch alles daneben.
  • In einen verschlossenen Beutel. Das hält die Sachen zusammen und schützt sie vor Nässe.
  • Socken paarweise. Wie bei Schuhen: einzelne Socken sind für die Weitergabe wertlos.

Wenn sie nicht mehr tragbar ist

Ausgeleierte, löchrige oder verfärbte Wäsche ist kein Fall für den Spendencontainer, aber auch nicht automatisch Restmüll. Der Wertstoffhof nimmt sie als Textilabfall an, viele Höfe haben seit 2025 zwei getrennte Behälter: einen für tragbare Ware, einen fürs Recycling.

Reine Baumwolle lässt sich vorher noch als Putzlappen weiterverwenden. Das ist die einfachste Form der Wiederverwendung und spart Einwegtücher.

Häufige Fragen

Ist getragene Unterwäsche im Altkleidercontainer wirklich erlaubt?

Ja, sofern sie gewaschen und noch tragbar ist. Die Sortierung entscheidet nach Zustand. Was nicht hineingehört, ist verschlissene, verfleckte oder feuchte Wäsche, und das gilt für jedes Kleidungsstück gleichermaßen.

Wohin mit einzelnen Socken?

Einzelne Socken sind für die Weitergabe wertlos, aber als Faserrohstoff noch brauchbar. Gib sie beim Wertstoffhof in die Textilsammlung. Alternativ: reine Baumwollsocken taugen noch als Putzlappen.

Muss ich BHs vor der Abgabe zerlegen?

Nein. Bügel und Verschlüsse stören die Sortierung nicht, sie werden im Recyclingprozess abgetrennt. Gib den BH so ab, wie er ist.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Kreislaufwirtschaftsgesetz § 20 Absatz 2 Nummer 6Bundesministerium der Justiz. Nennt Textilabfälle ausdrücklich als getrennt zu sammelnde Abfallart, mit Geltungsbeginn 1. Januar 2025.
  2. Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien ab 01.01.2025Berliner Stadtreinigung. Erläuterung der Pflicht und der Ausnahme für verschmutzte Textilien.
  3. Fragen und Antworten zur Getrenntsammlung von AlttextilienPDFGreenpeace. Ausführliche Einordnung der Rechtslage und ihrer praktischen Folgen.

Zuletzt geprüft am 8. August 2026. Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.


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