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Adventskranz entsorgen

Das Tannengrün ist Bioabfall. Alles, was den Kranz zusammenhält, ist es nicht.

Kurz gesagt

  • Reines Tannengrün gehört in die Biotonne oder zur Grünschnittsammlung.
  • Draht, Strohring und Steckschaum vorher entfernen, sie sind Restmüll.
  • Kerzenwachs, Glitzer und Kunststoffbeeren ebenfalls in den Restmüll.
  • Zerkleinern hilft, ein ganzer Kranz blockiert sonst die Tonne.

Zerlegen statt wegwerfen

Ein Adventskranz ist ein Kompositstück, und genau daran scheitert die Biotonne. Was hineindarf, ist allein das pflanzliche Material: Zweige, Zapfen, getrocknete Beeren, Moos.

Was heraus muss:

  • Bindedraht, oft grün lackiert und über den ganzen Kranz gewickelt. Er ist der häufigste Fremdstoff und im Grünschnitt ein echtes Problem, weil er sich in Häckslern verfängt.
  • Strohring oder Steckschaum als Grundkörper. Stroh wäre organisch, ist aber meist mit Draht gebunden. Steckschaum ist Kunststoff und immer Restmüll.
  • Kerzenhalter, Kerzenreste, Wachs, alles Restmüll. Mehr dazu unter Kerzen.
  • Kunststoffbeeren, Schleifen, Glitzer, Kunstschnee, ebenfalls Restmüll.

Mit einer Gartenschere ist ein Kranz in zehn Minuten zerlegt. Das Grün landet in der Biotonne, der Rest in einer Tüte im Restmüll.

Warum der Draht so stört. Bioabfall wird gehäckselt, kompostiert oder vergoren, und das Ergebnis geht auf Felder. Draht überlebt jeden dieser Schritte, zerlegt sich in Stücke und landet als Metallfremdstoff im Kompost. Seit der Novelle der Bioabfallverordnung sind die Grenzwerte für Fremdstoffe eng, und Chargen mit zu vielen Störstoffen werden abgewiesen. Ein einzelner Kranz kippt keine Anlage, aber im Januar kommen sie zu Hunderttausenden.

Der Weg für das Grün

  • Biotonne: Zweige zerkleinern, sonst ist die Tonne mit einem Kranz halb voll und der Deckel schließt nicht.
  • Grünschnittsammlung oder Wertstoffhof: für größere Mengen, meist kostenlos.
  • Eigener Kompost: Nadelgrün verrottet langsam und säuert den Kompost an. In kleinen Mengen und gut zerkleinert unproblematisch, als Mulch unter Rhododendren und Beeren sogar sinnvoll.

Viele Kommunen sammeln im Januar ohnehin Weihnachtsbäume ein. Kränze und Gestecke dürfen dort oft mit, wenn sie vom Draht befreit sind. Das steht im Abfallkalender.

Nicht verbrennen

Der Kranz im Kamin oder im Gartenfeuer ist keine gute Idee. Frisches Nadelgrün enthält Harz, spritzt und funkt stark, und im Kaminofen ist nur naturbelassenes, trockenes Scheitholz zugelassen. Das Verbrennen von Gartenabfällen im Freien ist durch Landesverordnungen fast überall untersagt.

Nächstes Jahr weniger Arbeit

Wer beim Binden auf Naturmaterial setzt, spart sich das Zerlegen: Ein Kranz aus Weidenruten oder Stroh ohne Draht, mit Naturbast gebunden, lässt sich vollständig kompostieren. Metallringe und Steckschaum sind dagegen mehrfach verwendbar, wenn man sie behält. Beides ist besser als der gemischte Einwegkranz.

Häufige Fragen

Darf der Adventskranz in die Biotonne?

Nur das reine Tannengrün. Draht, Strohring, Steckschaum, Kerzenreste und Kunststoffdeko müssen vorher ab und gehören in den Restmüll.

Was mache ich mit dem Bindedraht?

Restmüll. Er überlebt die Kompostierung und landet sonst als Metallfremdstoff im fertigen Kompost.

Kann ich den Kranz im Kamin verbrennen?

Nein. Frisches Nadelgrün harzt und funkt, und im Kaminofen ist nur trockenes, naturbelassenes Scheitholz zugelassen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. BioabfallverordnungBundesministerium der Justiz. Vollständiger Verordnungstext, Fremdstoffgrenzwerte in Anlage 1.
  2. Änderung der Bioabfallverordnung zum 01.05.2025Berliner Stadtreinigung. Praktische Folgen der Novelle mit Positiv- und Negativliste.
  3. Bioabfälle, Zweckverband Abfallwirtschaft Region HannoverKommunale Positiv- und Negativliste für die Biotonne, mit ausdrücklichem Ausschluss von Kunststoff und Bioplastik.
  4. Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1Bundesministerium der Justiz. Amtliches Abfallverzeichnis mit allen Abfallschlüsseln.

Zuletzt geprüft am 8. August 2026. Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.