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Blech entsorgen

Beim Blech entscheidet nicht das Material, sondern wofür es gedient hat. Eine Konservendose und ein Dachblech nehmen verschiedene Wege.

Kurz gesagt

  • Blech gehört als Altmetall zum Wertstoffhof oder Schrotthändler.
  • Nur Verpackungsblech wie Konservendosen kommt in den Gelben Sack.
  • Die Abgabe am Hof ist kostenlos, beim Schrotthändler gibt es je nach Sorte Geld.
  • Scharfe Kanten abkleben oder in einem Karton transportieren.

Die Trennlinie: war es eine Verpackung?

Blech ist nicht gleich Blech, jedenfalls nicht abfallrechtlich. Entscheidend ist der ursprüngliche Zweck.

  • Verpackungsblech hat einmal etwas enthalten: Konservendose, Getränkedose, Farbeimer, Kronkorken, Aluschale. Für dieses Blech zahlt der Hersteller in ein duales System ein, deshalb gehört es in den Gelben Sack. Mehr dazu unter Blechdosen.
  • Alles andere Blech ist Altmetall: Dachblech, Regenrinne, Ofenrohr, Blechreste aus der Werkstatt, ein Stück Karosserie, ein altes Waschbecken aus Stahlemaille. Das gehört zum Wertstoffhof unter Altmetall oder zum Schrotthändler.

Metall ist der Wertstoff mit der besten Bilanz. Stahl und Aluminium lassen sich ohne Qualitätsverlust wieder einschmelzen, beliebig oft. Bei Aluminium spart das Recycling rund 95 Prozent der Energie gegenüber der Herstellung aus Bauxit. Deshalb ist der Umweg zum Hof hier nicht Bürokratie, sondern der Punkt, an dem der Rohstoff im Kreis bleibt statt in der Schlacke zu landen.

Was der Schrotthändler zahlt

Der Preis richtet sich nach Sorte und Reinheit. Grob nach steigendem Wert: Eisenschrott, Aluminium, Messing, Kupfer. Bei Mischschrott wird nach dem geringsten Anteil bezahlt, deshalb lohnt Vorsortieren, wenn nennenswerte Mengen anfallen.

Kleinmengen aus dem Haushalt nimmt der Wertstoffhof kostenlos. Für die paar Kilo einen Schrotthändler anzufahren, lohnt selten.

Vorbereitung und Transport

Blechkanten sind scharf, insbesondere frisch geschnittene. Kleb sie mit Klebeband ab oder pack die Reste in einen stabilen Karton. Ein Blech, das im Kofferraum verrutscht, schneidet zuverlässig die Verkleidung auf.

Lack, Rost und Aufkleber stören die Verwertung nicht, das brennt beim Einschmelzen weg. Entfernen musst du nur artfremde Teile: Kunststoffgriffe, Gummidichtungen, größere Holzanteile.

Wenn Beschichtungen im Spiel sind

Verzinktes Blech ist normaler Schrott, das Zink wird im Prozess abgeschieden. Anders sieht es aus bei Blechen mit Bleimennige-Anstrich oder bei Blechteilen aus Anlagen, die mit Gefahrstoffen in Kontakt kamen. Solche Teile gehören zur Schadstoffannahme, nicht in den Schrottcontainer. Im Haushalt ist das die Ausnahme.

Gewerbliche Mengen

Wer als Betrieb Blech loswird, unterliegt der Gewerbeabfallverordnung mit ihrer Getrenntsammelpflicht: Metalle sind dort ausdrücklich eine der Fraktionen, die getrennt zu erfassen sind. Der kommunale Wertstoffhof ist für Gewerbe meist nicht zuständig, hier führt der Weg zum Schrotthandel.

Häufige Fragen

Kann ich Blech in den Gelben Sack werfen?

Nur, wenn es eine Verpackung war, also Dose, Deckel, Kronkorken oder Aluschale. Blechreste, Dachbleche und Bauteile gehören zum Altmetall.

Muss ich Blech vor der Abgabe entlacken?

Nein. Lack und Rost stören das Einschmelzen nicht. Entfernen solltest du nur Kunststoff-, Gummi- und Holzteile.

Bekomme ich Geld für Altblech?

Beim Schrotthändler ja, gestaffelt nach Sorte. Bei Kleinmengen aus dem Haushalt lohnt die Fahrt in der Regel nicht, der Wertstoffhof nimmt sie kostenlos.

Wo gilt das bei dir?

Zuständig ist dein Landkreis, und der regelt selbst, wo du das abgeben kannst. Wir haben die Annahmestellen aus allen 401 Kreisen und kreisfreien Städten gesammelt.

Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1Bundesministerium der Justiz. Amtliches Abfallverzeichnis mit allen Abfallschlüsseln.
  2. Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz § 38, Getrennte SammlungBundesministerium der Justiz. Restentleerte Verpackungen aus privaten Haushaltungen sind getrennt vom gemischten Siedlungsabfall zu sammeln. Das VerpackDG hat das Verpackungsgesetz zum 12. August 2026 ersetzt, dessen § 14 war die Vorgängerregelung.
  3. NichteisenmetallindustrieUmweltbundesamt. Beziffert die Energieeinsparung von Sekundäraluminium gegenüber der Primärproduktion auf rund 95 Prozent.
  4. GewerbeabfallverordnungBundesministerium der Justiz. Trennpflichten für gewerbliche Abfälle, gilt auch für Baustellen und Bauhöfe.

Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.


Blech: Altmetall

Etwas stimmt nicht? Falsche Tonne, veraltete Rechtsangabe, ein Wertstoffhof, den es nicht mehr gibt: Sag Bescheid, wir sehen nach.

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