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Leinwand entsorgen

Holz, Gewebe, Grundierung und Farbe sitzen fest zusammen. Für die Verwertung ist das ein Verbund und damit Restmüll.

Kurz gesagt

  • Bespannte Keilrahmen gehören in den Restmüll, große Formate zum Sperrmüll.
  • Nicht ins Altpapier und nicht in die Altkleidersammlung, es ist ein Verbund aus Holz, Gewebe und Farbe.
  • Ausgehärtete Farbe ist unproblematisch, flüssige Reste gehören zur Schadstoffsammlung.
  • Projektionsleinwände mit Metallgehäuse gehören zum Altmetall.

Warum Restmüll und nicht Altholz

Ein Keilrahmen besteht aus Nadelholz, und Altholz gehört auf den Wertstoffhof. Das Gewebe darauf ist Baumwolle oder Leinen, und Textilien werden getrennt gesammelt. Trotzdem ist eine Leinwand keins von beidem.

Der Grund ist die feste Verbindung: Das Gewebe ist auf den Rahmen getackert, mit Gesso grundiert und mit Farbe bedeckt. Kein Sammler nimmt so etwas, weil sich die Fraktionen nicht trennen lassen und die Grundierung ohnehin Kunststoff enthält. Für die Verwertung ist eine bemalte Leinwand ein Verbundstoff, und der geht in den Restmüll.

Wer den Rahmen retten will, kann das Gewebe abziehen: Klammern heraus, Holz ab zum Altholz, Gewebe in den Restmüll. Das lohnt bei großen Formaten und guten Rahmen, sonst nicht.

Getrocknete Farbe ist kein Sondermüll. Ausgehärtete Acryl- und Ölfarbe auf einer Leinwand ist gebunden und unbedenklich, sie darf mit in den Restmüll. Anders sieht es bei flüssigen Resten aus: Farbtöpfe, Terpentin, Lösemittel und Pinselreiniger gehören zur Schadstoffsammlung. Auch alte Ölfarben mit Cadmium- oder Bleipigmenten gehören dorthin, solange sie nicht ausgehärtet auf der Leinwand sitzen.

Nach Größe

Kleine und mittlere Formate passen in den Restmüll. Bei einem stabilen Keilrahmen hilft es, ihn vorher zu zerlegen, die Ecken sind meist nur verzapft und lassen sich mit einem Hammerschlag lösen.

Große Formate ab etwa einem Meter gehören zum Sperrmüll oder direkt zum Wertstoffhof.

Projektionsleinwände

Der andere Fall unter demselben Wort. Eine Beamerleinwand besteht aus beschichtetem PVC-Gewebe mit einem Gehäuse oder Stativ aus Aluminium.

  • Das Tuch ist Restmüll, PVC-beschichtetes Gewebe ist nicht verwertbar.
  • Gehäuse und Stativ sind Altmetall und gehören zum Wertstoffhof.
  • Motorleinwände mit Elektroantrieb sind Elektroaltgeräte, sie werden im Handel und am Hof kostenlos zurückgenommen.

Bevor ein Bild in die Tonne geht

Bei selbst gemalten Bildern ist die Sache klar, bei geerbten oder gekauften lohnt ein zweiter Blick. Rückseite und Rahmen verraten oft mehr als die Vorderseite: Etiketten von Galerien, Stempel von Rahmenmachern, Signaturen, Nummerierungen. Ein Foto an ein Auktionshaus ist kostenlos und in einer Woche beantwortet.

Auch ohne Wert gibt es Abnehmer: Kunstschulen, Ateliers und Bastelgruppen nehmen bespannte Keilrahmen gern, denn übermalen kann man jedes Bild. Ein grundierter Rahmen im Baumarktformat kostet neu genug, dass sich das Weitergeben lohnt.

Häufige Fragen

Gehört eine Leinwand ins Altpapier?

Nein. Sie besteht aus Holz, Gewebe, Grundierung und Farbe, das ist ein Verbund. Restmüll, bei großen Formaten Sperrmüll.

Ist bemalte Leinwand Sondermüll?

Ausgehärtete Farbe nicht, sie ist gebunden und unbedenklich. Flüssige Farbreste, Lösemittel und Terpentin gehören dagegen zur Schadstoffsammlung.

Wohin mit einer alten Beamerleinwand?

Das Tuch in den Restmüll, Gehäuse und Stativ aus Metall zum Altmetall. Motorleinwände sind Elektroaltgeräte.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1Bundesministerium der Justiz. Amtliches Abfallverzeichnis mit allen Abfallschlüsseln.
  2. Kreislaufwirtschaftsgesetz § 20Bundesministerium der Justiz. Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die acht getrennt zu sammelnden Abfallarten.
  3. Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 17, Rücknahmepflichten des VertreibersBundesministerium der Justiz. Kostenlose Rücknahme kleiner Altgeräte im Handel ab 400 m², ohne Neukauf.

Zuletzt geprüft am 8. August 2026. Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.