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Müllabfuhr: wer, wie viel, was bei Ausfall

Zuständig ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, auch wenn ein privater Entsorger fährt. Abgerechnet wird nach einer Satzung, die von Ort zu Ort anders gebaut ist. Bleibt die Tonne stehen, liegt es meistens an einer von vier Ursachen, und die lassen sich vor dem Anruf prüfen.

Wer die Müllabfuhr macht

Das Gesetz kennt einen Verantwortlichen, den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Wer das ist, bestimmt das Landesrecht, in der Praxis ist es der Landkreis, die kreisfreie Stadt oder ein von ihnen getragener Zweckverband. Nach § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz muss er die Abfälle aus privaten Haushalten annehmen und verwerten oder beseitigen. Als Gegenstück verpflichtet § 17 dich, deinen Abfall dorthin zu geben, soweit du ihn nicht auf dem eigenen Grundstück selbst verwertest. Wer kompostiert, muss den Kompost nicht abgeben.

Welche Firma am Ende den Wagen fährt, ist eine andere Frage. Viele Träger beauftragen Private, die Verantwortung bleibt trotzdem beim Träger. Eine Beschwerde über eine ausgefallene Tour geht deshalb am Ende an den Träger, auch wenn auf dem Müllwagen ein anderer Name steht.

Die Pflichten sind zudem nach Fraktionen getrennt. § 20 Absatz 2 zählt auf, was der Träger getrennt sammeln muss: Bioabfälle, Kunststoff, Metall, Papier, Glas, seit dem 1. Januar 2025 auch Textilien, dazu Sperrmüll und gefährliche Abfälle. Für gefährliche Abfälle gilt zusätzlich, dass sie sich bei der Sammlung nicht mit anderem Müll vermischen dürfen.

Warum der Gelbe Sack eine andere Firma abholt

Verpackungen sind kein Fall für den Träger allein. Ihre Sammlung organisieren die dualen Systeme, die über die Lizenzgebühren der Hersteller finanziert werden. Sie vergeben die Sammelleistung nach § 32 VerpackDG im Wettbewerb in Ausschreibungsverfahren. Das erklärt, warum Restmüll und Gelbe Tonne oft von verschiedenen Firmen geholt werden und nach verschiedenen Kalendern fahren. Wer wegen einer nicht geleerten Gelben Tonne anruft, sollte deshalb nachsehen, welche Firma auf dem Kalender steht.

Was sie kostet und wonach abgerechnet wird

Die Müllabfuhr kostet eine Gebühr, keine Steuer. Wie hoch sie ist und wie sie berechnet wird, regelt die Gebührensatzung deines Trägers, und die ist Landes- und Kommunalrecht. Eine bundesweite Zahl wäre erfunden, weil es keinen einheitlichen Satz gibt. Der Aufbau der Satzungen folgt aber wiederkehrenden Mustern:

  • Grundgebühr plus Leistungsgebühr. Eine feste Grundgebühr je Grundstück, Haushalt oder Person deckt die Bereitstellung, die Leistungsgebühr hängt an Behältervolumen und Zahl der Leerungen. Das ist die verbreitetste Form.
  • Mindestleerungen. Manche Satzungen verlangen einen Mindestanteil unabhängig davon, wie oft du die Tonne tatsächlich rausstellst. Ziel ist, dass die Abfuhr nicht durch wilde Ablagerungen umgangen wird.
  • Gewicht oder Chip. Einzelne Träger identifizieren die Tonne per Chip und erfassen Leerungen oder Gewicht. Wer dann weniger Restmüll hat, zahlt weniger. Das setzt Technik am Fahrzeug voraus und ist deshalb nicht überall verbreitet.
  • Pauschal. Die einfachste Variante, eine Gebühr ohne Staffel nach Menge.

Für dich heißt das: Ob sich eine kleinere Tonne lohnt, steht in der Satzung, nicht in einem Ratgeber. Aussichtsreich ist es dort, wo das Volumen in die Rechnung eingeht und du zugleich Bio, Papier und Verpackungen sauber trennst, denn der Restmüll ist mit rund 32 Prozent der größte Block der haushaltstypischen Siedlungsabfälle, nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes für 2022. Was in Papier, Bio und Gelber Tonne landet, entlastet ihn.

Was bei Sperrmüll, Wertstoffhof und Containern dazukommt, steht auf der Seite Was kostet die Entsorgung?.

Und als Mieter?

Der Vermieter darf die Müllgebühren auf die Betriebskosten umlegen. Die Betriebskostenverordnung nennt unter Nummer 8 ausdrücklich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, dazu Müllschlucker, Müllabsauganlagen und Müllmengenerfassungsanlagen samt Berechnung und Aufteilung. Falsch getrennter Müll im Gemeinschaftsbereich landet bei Mehrfamilienhäusern am Ende in dieser Abrechnung, weil sich der Verursacher nicht ermitteln lässt. Das ist der praktische Grund, im Haus vorsichtig mit dem Nachbarn über Trennung zu reden, bevor die Rechnung kommt.

Wenn die Tonne nicht geleert wurde

Bevor du anrufst, lohnt der Blick auf vier häufige Ursachen, die ein Gemeinde-Merkblatt (Garmisch-Partenkirchen) nennt:

  • Zeit und Ort: Die Tonne muss am Abfuhrtag in der Regel ab sechs Uhr morgens am Fahrbahnrand stehen. Eine zugeparkte Abholstelle oder eine Baustelle kann sie unerreichbar machen, dann gehört die Tonne vor die Sperrung.
  • Gebührenplakette: Wo es sie gibt, wird eine Tonne ohne gültige Plakette nicht geleert.
  • Inhalt: Überfüllt, festgefroren, verdichtet oder mit Fremdstoffen gefüllt, so lehnt die Mannschaft die Leerung ab. Meist klebt dann ein Hinweis auf dem Deckel.
  • Feiertag oder Tourausfall: Die Abfuhr verschiebt sich, ohne dass bei dir etwas falsch war. Der Abfallkalender sagt, um welchen Tag.

Ist nichts davon der Grund, ruf den Entsorger am Nachmittag des Abfuhrtages an, nicht am Morgen: Oft ist die Tour noch im Gebiet, und eine Nachleerung ist möglich. Ist sie beendet, kommt je nach Träger eine Nachholung in den nächsten Tagen oder eine kostenpflichtige Zusatzleerung in Betracht. Ob dir eine ausgefallene Leerung erstattet wird, regelt die Satzung, eine bundesweite Regel dazu gibt es nicht. Hilft das Gespräch nicht, geht die Beschwerde an den Träger, der nach § 20 verantwortlich bleibt.

Hat der Abfall nur den Fahrer nicht erreicht und steht der Sack draußen herum, ist das schon ein anderer Fall: Wildes Ablagern kann eine Ordnungswidrigkeit sein, siehe Müll falsch entsorgt: was das kostet. Was zu groß oder zu schwer für die Tonne ist, hat eigene Wege, die Übersicht der zehn Entsorgungswege zeigt sie.

Wo gilt das bei dir?

Zuständig ist dein Landkreis, und der regelt selbst, wo du das abgeben kannst. Wir haben die Annahmestellen aus allen 401 Kreisen und kreisfreien Städten gesammelt.

Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Kreislaufwirtschaftsgesetz § 20, Pflichten der öffentlich-rechtlichen EntsorgungsträgerBundesministerium der Justiz. Verantwortung für Haushaltsabfälle, Liste der getrennt zu sammelnden Fraktionen, Textilien seit 1. Januar 2025.
  2. Kreislaufwirtschaftsgesetz § 17, ÜberlassungspflichtenBundesministerium der Justiz. Pflicht zur Überlassung, soweit auf dem eigenen Grundstück nicht selbst verwertet wird.
  3. VerpackDG § 32, Ausschreibung von SammelleistungenBundesministerium der Justiz. Die dualen Systeme vergeben die Sammlung im Wettbewerb.
  4. Betriebskostenverordnung § 2, Nummer 8Bundesministerium der Justiz. Straßenreinigung und Müllbeseitigung als umlagefähige Betriebskosten.
  5. Was können Gebührenmodelle zu einer verursachungsgerechten Abfallwirtschaft leisten?Rödl & Partner, 2025. Grund- und Leistungsgebühr, Mindestleerungen, Chip- und Wiegesysteme; Anteil des Restmülls nach Statistischem Bundesamt, Abfallbilanz 2022.
  6. Merkblatt: Tonne wurde nicht geleertGemeinde Grainau mit dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen. Bereitstellung ab sechs Uhr, Plakette, Fremdstoffe, Nachleerung. Örtliche Regel, die anderswo abweichen kann.

Diese Seite beschreibt die Rechtslage im Überblick und ersetzt keine Auskunft deines Entsorgers. Gebühren, Fristen und Abholregeln stehen in der Satzung deines Landkreises, sie ist verbindlich.

Etwas stimmt nicht? Falsche Tonne, veraltete Rechtsangabe, ein Wertstoffhof, den es nicht mehr gibt: Sag Bescheid, wir sehen nach.

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