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Batterien entsorgen

Die Rückgabe ist kostenlos und an fast jeder Ladentür möglich. Trotzdem landet ein erheblicher Teil im Restmüll, wo er nichts verloren hat.

Kurz gesagt

  • Altbatterien gehören in die Sammelbox im Handel oder auf den Wertstoffhof, nie in den Hausmüll.
  • Die Rücknahme ist kostenlos und ohne Kaufzwang, § 14 BattDG verpflichtet den Handel dazu.
  • Pole abkleben, besonders bei Lithium- und Knopfzellen. Ein Streifen Klebeband genügt.
  • Ausgelaufene Batterien nicht mit bloßen Händen anfassen, aber ebenfalls in die Sammelbox geben.

Warum nicht in den Hausmüll

Batterien enthalten Schwermetalle und Elektrolyte, die in der Verbrennung oder auf der Deponie nichts verloren haben, und sie enthalten Rohstoffe, die sich zurückgewinnen lassen. Der schwerwiegendere Grund ist inzwischen ein anderer: Lithiumhaltige Zellen setzen bei Beschädigung so viel Energie frei, dass sie Brände auslösen. In der Presse eines Müllfahrzeugs wird jede Batterie beschädigt.

Deshalb ist die getrennte Erfassung keine Empfehlung, sondern Pflicht. § 6 BattDG verlangt vom Endnutzer, Altbatterien einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Wohin damit

Sammelbox im Handel

Der kürzeste Weg. Supermärkte, Drogerien, Elektro- und Baumärkte stellen Sammelboxen im Eingangsbereich auf. Nach § 14 BattDG muss jeder Händler Gerätealtbatterien unentgeltlich zurücknehmen, unabhängig von chemischer Zusammensetzung, Marke, Herkunft, Baugröße und Beschaffenheit. Du musst nichts kaufen, nichts nachweisen und nicht dort gekauft haben.

Zwei Grenzen setzt das Gesetz: Der Händler muss den Batterietyp selbst im Sortiment führen oder geführt haben, und es geht um die Menge, derer sich private Haushalte üblicherweise entledigen. Eine Schuhschachtel voll ist kein Problem, ein Umzugskarton aus einer Werkstattauflösung schon.

Auch der Onlinehandel ist in der Pflicht und muss eine Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung anbieten.

Wertstoffhof

Jeder kommunale Wertstoffhof nimmt Batterien aus privaten Haushalten kostenlos an, das schreibt § 15 BattDG dem Entsorgungsträger vor. Der Hof ist der richtige Ort für größere Mengen, für beschädigte Zellen und für alles, was nicht in eine Sammelbox passt.

Schadstoffmobil

Wo es fährt, nimmt es Batterien mit. Der Termin steht im Abfallkalender der Kommune.

Pole abkleben. In einer vollen Sammelbox liegen Hunderte Zellen aneinander. Berühren sich Plus und Minus zweier Batterien über ein Metallteil, fließt Strom, und die Zelle erhitzt sich. Ein Streifen Klebeband über den Kontakten kostet zehn Sekunden. Pflicht ist es nicht, sinnvoll sehr, und bei Lithium- und Knopfzellen empfehlen es Verbraucherzentrale und Unfallversicherung ausdrücklich.

Ausgelaufene Batterien

Der weiße, krümelige Belag an den Kontakten ist ausgetretenes Elektrolyt. Bei Alkali-Mangan-Zellen, den üblichen AA und AAA, ist das Kalilauge: ätzend, aber beherrschbar.

  • Nicht mit bloßen Händen anfassen. Handschuhe oder ein Tuch, danach Hände waschen.
  • Nicht in die Augen reiben und nichts wegpusten, die Kristalle sind fein.
  • Das Gerät mit einem trockenen Tuch auswischen, hartnäckige Reste mit etwas Essig neutralisieren, danach trocken nachwischen.
  • Die Batterie kommt trotzdem in die Sammelbox, sie gehört nicht in den Restmüll.

Batterie im Gerät verbaut

Steckt die Batterie fest im Gerät, bleibt sie drin, und das ganze Gerät geht als Elektroaltgerät seinen Weg. § 6 BattDG nimmt eingebaute Batterien ausdrücklich aus, dafür gelten das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und die Altfahrzeug-Verordnung. Brich einen fest verklebten Akku nicht mit Gewalt heraus, dabei wird die Zelle beschädigt.

Lässt sich die Batterie ohne Werkzeug oder mit einem Schraubendreher entnehmen, nimm sie heraus und gib beides getrennt ab. Das ist der sauberere Weg, weil die Zelle dann direkt in die Batterieverwertung geht.

Welche Sorte ist es überhaupt

Für die Rückgabe spielt es keine Rolle, die Sammelbox nimmt alles. Für die Handhabung schon:

  • Alkali-Mangan, die üblichen AA und AAA: unkritisch, können auslaufen.
  • Lithium-Knopfzellen, flach und glänzend: für Kleinkinder gefährlich, siehe Knopfzelle entsorgen.
  • Lithium-Ionen-Akkus, wiederaufladbar, in Handys, Werkzeug und Powerbanks: brandkritisch, siehe Lithium-Akku entsorgen.
  • Bleiakkus aus dem Auto: eigener Weg mit Pfand, siehe Autobatterie entsorgen.

Häufige Fragen

Muss ich Batterien dort abgeben, wo ich sie gekauft habe?

Nein. Die Rücknahmepflicht nach § 14 BattDG gilt unabhängig von Marke und Herkunft. Jeder Händler, der den Batterietyp führt oder geführt hat, muss sie nehmen, auch ohne Kassenbon und ohne Neukauf.

Bekomme ich für alte Batterien Geld?

Für Gerätebatterien nicht, die Rückgabe ist schlicht kostenlos. Ein Pfand von 7,50 Euro gibt es allein auf Starterbatterien fürs Auto, und Schrotthändler zahlen für deren Bleigehalt.

Was mache ich mit einer ausgelaufenen Batterie?

Mit Handschuhen anfassen, das Gerät trocken auswischen und die Batterie in die Sammelbox geben. Sie gehört trotz des Schadens nicht in den Restmüll.

Darf ich Batterien zu Hause sammeln?

Ja, das ist üblich und sinnvoll. Bewahre sie trocken, kühl und außer Reichweite von Kindern auf, kleb die Pole ab, und wirf nichts Metallisches dazu.

Wo gilt das bei dir?

Zuständig ist dein Landkreis, und der regelt selbst, wo du das abgeben kannst. Wir haben die Annahmestellen aus allen 401 Kreisen und kreisfreien Städten gesammelt.

Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Batterierecht-Durchführungsgesetz § 6, Pflichten des EndnutzersBundesministerium der Justiz. Altbatterien sind getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen. Absatz 1 nimmt eingebaute Batterien aus, für die das ElektroG und die Altfahrzeug-Verordnung gelten.
  2. Batterierecht-Durchführungsgesetz § 14, Rücknahmepflichten der HändlerBundesministerium der Justiz. Händler nehmen Geräte- und LV-Altbatterien unentgeltlich zurück, unabhängig von Zusammensetzung, Marke, Herkunft, Baugröße und Beschaffenheit.
  3. Batterierecht-Durchführungsgesetz § 15, Annahmepflicht der EntsorgungsträgerBundesministerium der Justiz. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger müssen Geräte- und LV-Altbatterien aus privaten Haushalten unentgeltlich annehmen.
  4. Rückgabepflicht für Batterien und AkkusVerbraucherzentrale. Praktische Übersicht der Rückgabewege und Empfehlung zum Abkleben der Pole.
  5. Welche Batteriekategorien gibt es?Stiftung elektro-altgeräte register, vom Umweltbundesamt beliehen. Erläutert die fünf Kategorien der EU-Batterieverordnung und die Einordnung von Zweifelsfällen.

Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.


Batterien: Sammelbox

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