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Glühbirne entsorgen

Die Glühbirne ist der Sonderfall unter den Leuchtmitteln: Sie darf in den Restmüll, während fast alles andere aus der Lampenfassung getrennt gesammelt werden muss. Ins Altglas gehört sie trotzdem nicht.

Kurz gesagt

  • Glühlampen und Halogenlampen gehören in den Restmüll.
  • Sie fallen nicht unter das Elektrogesetz, weil sie keine Elektronik und keine Schadstoffe enthalten.
  • Nicht ins Altglas. Der Metallsockel ist fest mit dem Glas verbunden und stört die Behälterglasverwertung.
  • LED-Lampen und Energiesparlampen sehen ähnlich aus, gehören aber zur Elektrosammlung.
  • Zum Schutz vor Splittern in Papier wickeln, bevor die Lampe in die Tonne geht.

Warum die Glühbirne die Ausnahme ist

Bei Leuchtmitteln lautet die Regel sonst: getrennt sammeln. Die klassische Glühlampe ist davon ausgenommen, und das hat einen technischen Grund. Sie besteht aus Glaskolben, einem Draht aus Wolfram und einem Metallsockel. Keine Platine, kein Vorschaltgerät, kein Quecksilber. Damit ist sie kein Elektro- oder Elektronikgerät im Sinne des Gesetzes, und was nicht darunter fällt, muss auch nicht in die Sammelgruppe 3.

Das Umweltbundesamt formuliert es genau so: Glühlampen und Halogenlampen gehören in den Restmüll, weil sie nicht unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz fallen. Für die Halogenlampe gilt dieselbe Begründung, sie ist technisch eine Glühlampe mit Füllgas.

Die Faustregel an der Fassung: Sehe ich einen dünnen glühenden Draht im Glas, ist es Restmüll. Sitzt am Sockel ein dickeres Kunststoffteil mit Elektronik darin, oder ist es eine Röhre, dann ist es Elektroschrott. Im Zweifel zur Sammelstelle, dort ist eine Glühbirne nie ein Problem, umgekehrt schon.

Auf keinen Fall ins Altglas

Das ist der häufigste Fehler, und er ist naheliegend: Die Lampe besteht sichtbar aus Glas. Der Altglascontainer nimmt aber ausschließlich Behälterglas auf, also Flaschen und Konservengläser. Lampenglas hat eine andere Zusammensetzung und schmilzt bei anderen Temperaturen.

Dazu kommt der Sockel. Metall und Glas sind fest miteinander verbunden und lassen sich in der Sortieranlage nicht trennen. Eine Glühbirne im Altglas ist also kein Beitrag zum Recycling, sondern ein Störstoff, der die Charge abwertet.

Die drei, die anders behandelt werden

In derselben Schublade liegen meist noch andere Leuchtmittel, und die gehen andere Wege:

LeuchtmittelWohin
Glühlampe, HalogenlampeRestmüll
LED-Lampe, LED-LeuchtmittelElektrosammlung, Gruppe 3
EnergiesparlampeElektrosammlung, enthält Quecksilber
Leuchtstoffröhre, NeonröhreElektrosammlung, enthält Quecksilber

Wenn du beim Ausräumen einer Kiste ohnehin gemischte Leuchtmittel in der Hand hast, ist der einfachste Weg, alles zusammen zur Sammelstelle zu bringen. Die Glühbirnen dort abzugeben ist erlaubt und verursacht keinen Schaden.

Halogenlampen laufen aus

Neu zu kaufen gibt es die meisten Halogenlampen nicht mehr. Hochvolt-Halogenlampen mit G9-Sockel und Niedervolt-Typen mit G4 und GY6,35 dürfen seit dem 1. September 2023 nach der Ökodesign-Verordnung nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Vorhandene Lampen darfst du weiter benutzen, bis sie durchbrennen. Beim Ersatz landest du fast zwangsläufig bei LED, und damit ändert sich auch der Entsorgungsweg.

Praktisches beim Wegwerfen

Eine durchgebrannte Glühbirne ist ungefährlich, ein zerbrochener Glaskolben ist scharfkantig. Wickle die Lampe in Zeitungspapier oder stecke sie in die Verpackung der neuen, bevor sie in die Tonne geht. Das schützt vor allem die Leute, die die Tonne leeren.

Bei zerbrochenen Glühlampen reicht Kehrblech und Besen, hier gibt es keine Schadstoffe und kein besonderes Verfahren. Das gilt ausdrücklich nur für Glüh- und Halogenlampen, bei Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren ist es anders.

Häufige Fragen

Darf eine Glühbirne wirklich in den Restmüll?

Ja. Sie fällt nicht unter das Elektrogesetz, weil sie keine Elektronik und keine Schadstoffe enthält. Das Umweltbundesamt nennt Restmüll ausdrücklich als richtigen Weg für Glüh- und Halogenlampen.

Warum nicht ins Altglas, es ist doch Glas?

Der Altglascontainer ist für Behälterglas, also Flaschen und Gläser. Lampenglas hat eine andere Zusammensetzung, und der Metallsockel lässt sich nicht abtrennen. Beides stört die Verwertung.

Wie unterscheide ich Glühbirne und LED-Lampe?

Bei der Glühbirne sieht man den dünnen Glühdraht im Glaskolben. LED-Lampen haben am Sockel ein dickeres Kunststoff- oder Metallteil, in dem die Elektronik sitzt, und meist mehrere kleine Leuchtpunkte oder eine milchige Fläche.

Was mache ich mit einer zerbrochenen Glühbirne?

Zusammenkehren und in den Restmüll, am besten in Papier gewickelt. Ein besonderes Verfahren braucht es nur bei quecksilberhaltigen Lampen, also Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren.

Gehört die Lampenfassung auch in den Restmüll?

Nein. Eine Leuchte, also die Lampe samt Fassung und Kabel, ist ein Elektrogerät und gehört zur Elektrosammlung. Restmüll ist nur das Leuchtmittel selbst.

Wo gilt das bei dir?

Was in die Restmülltonne darf, regelt jede Kommune etwas anders. Der Wertstoffhof deines Kreises nimmt im Zweifel auch das an, was die Tonne stehen lässt.

Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Wohin mit kaputten Lampen?Umweltbundesamt. Gluehlampen und Halogenlampen gehoeren in den Restmuell, weil sie nicht unter das ElektroG fallen. LED- und Gasentladungslampen werden gemeinsam gesammelt, um Quecksilber-Querkontamination zu vermeiden.
  2. Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 14, SammelgruppenBundesministerium der Justiz. Definiert die sechs Sammelgruppen für Elektroaltgeräte.
  3. Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1Bundesministerium der Justiz. Amtliches Abfallverzeichnis mit allen Abfallschlüsseln.
  4. Zeitplan und Uebersichten zum Lampenausstieglicht.de. T8- und T5-Leuchtstofflampen duerfen seit dem 25. August 2023 nach RoHS nicht mehr in Verkehr gebracht werden, Hochvolt-Halogenlampen seit dem 1. September 2023 nach Oekodesign-Verordnung. Vorhandene Lampen duerfen weiter benutzt werden.

Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.


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