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LED-Lampe entsorgen

Die LED sieht aus wie eine Glühbirne und wird deshalb oft wie eine behandelt. Sie hat aber eine Platine im Sockel und ist damit ein Elektrogerät, das nicht in den Restmüll darf.

Kurz gesagt

  • LED-Lampen sind Elektroaltgeräte und gehören in die Sammelgruppe 3 für Lampen.
  • Abgabe am Wertstoffhof, im Handel oder in einer Lightcycle-Sammelbox.
  • Rücknahme ohne Kaufzwang bis 25 Zentimeter, bis zu drei Stück je Art.
  • Sie enthalten kein Quecksilber, werden aber zusammen mit Gasentladungslampen gesammelt.
  • LED-Streifen und Leuchten mit fest verbauten LEDs gehören ebenfalls zur Elektrosammlung.

Warum die LED kein Restmüll ist

Eine LED-Lampe ist mehr als Glas und Draht. Im Sockel sitzt ein Treiber, also eine kleine Platine, die den Netzstrom für die Leuchtdioden umwandelt. Damit ist sie ein Elektrogerät im Sinne des Elektrogesetzes und unterliegt der getrennten Sammlung. Genau dieser Unterschied trennt sie von der Glühbirne, die daneben im Regal liegt und in den Restmüll darf.

Verwertet wird dabei nicht das bisschen Halbleiter, sondern das, was drumherum steckt: Aluminium aus dem Kühlkörper, Kupfer aus der Platine, Glas und Kunststoff. Eine LED wiegt mehr als eine Glühbirne, und der Unterschied ist genau dieses Material.

Sammelgruppe 3: Lampen

Das Elektrogesetz teilt Altgeräte in § 14 in sechs Sammelgruppen ein. Lampen sind die Gruppe 3 und damit ein eigener Behälter am Wertstoffhof, nicht der Korb für Kleingeräte. Der Grund ist das Quecksilber in den Gasentladungslampen: Es darf nicht in eine Charge geraten, die geschreddert wird.

Die LED selbst enthält kein Quecksilber. Gesammelt wird sie trotzdem gemeinsam mit den Gasentladungslampen, und das ist Absicht: Nach Darstellung des Umweltbundesamts lässt sich bei manchen Bauformen von außen nicht sicher unterscheiden, ob eine quecksilberhaltige Gasentladungslampe oder eine quecksilberfreie LED vorliegt. Die gemeinsame Sammlung vermeidet, dass Quecksilber versehentlich in den falschen Strom gerät.

Rückgabe im Handel

Nach § 17 des Elektrogesetzes müssen zwei Gruppen von Händlern Altlampen zurücknehmen: Geschäfte mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte und Lebensmittelhändler mit mindestens 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche, sofern sie Lampen im Sortiment führen.

Für kleine Altgeräte gilt die Rücknahme ohne Kaufzwang: Was in keiner Abmessung größer als 25 Zentimeter ist, musst du nur abgeben wollen, bis zu drei Stück je Geräteart. Jede handelsübliche Lampe fällt darunter. Dazu kommen die Sammelboxen von Lightcycle, die es nach Angaben des Umweltbundesamts an über 9.000 Stellen gibt, oft in Baumärkten und Elektromärkten.

Was noch dazugehört

TeilWohin
LED-Leuchtmittel mit Schraub- oder SteckfassungElektrosammlung, Gruppe 3
LED-Streifen, LED-BandElektrosammlung
Leuchte mit fest verbauten LEDsElektrosammlung, je nach Größe Gruppe 4 oder 5
Trafo oder Netzteil einer LED-LeuchteElektrosammlung
Verpackung aus KartonAltpapier

Die fest verbaute LED-Leuchte ist der unangenehme Fall: Sie lässt sich nicht mehr in Leuchtmittel und Fassung zerlegen, und wenn die Dioden nach einigen Jahren nachlassen, ist die ganze Leuchte hin. Gib sie als Elektroaltgerät ab, nicht zum Sperrmüll.

Bevor sie zur Sammlung geht

LED-Lampen halten lange, und eine, die nicht mehr leuchtet, ist nicht immer kaputt. Häufige Ursachen sind ein defekter Dimmer, eine überhitzte Fassung in einer geschlossenen Leuchte oder ein Wackelkontakt. Probiere die Lampe einmal in einer anderen Fassung, bevor du sie abgibst.

Funktionierende LEDs, die du aus anderen Gründen aussortierst, etwa weil die Lichtfarbe nicht passt, nehmen Nachbarschaftsinitiativen, Repair-Cafés und soziale Einrichtungen gern. Sie sind neu vergleichsweise teuer und halten Jahre.

Häufige Fragen

Darf eine LED-Lampe in den Restmüll?

Nein. Sie enthält eine Platine und gilt damit als Elektroaltgerät. Sie gehört in die Sammelgruppe 3 für Lampen, also zum Wertstoffhof, in den Handel oder in eine Lightcycle-Box.

Muss ich beim Zurückgeben etwas kaufen?

Nein. Altgeräte, die in keiner Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, nehmen verpflichtete Händler ohne Kaufzwang zurück, bis zu drei Stück je Geräteart. Jede übliche LED-Lampe fällt darunter.

Enthalten LED-Lampen Quecksilber?

Nein. Sie werden nur deshalb zusammen mit quecksilberhaltigen Gasentladungslampen gesammelt, weil sich die Bauformen von außen nicht immer sicher unterscheiden lassen.

Was ist mit einer Leuchte, bei der die LED fest eingebaut ist?

Die gehört komplett zur Elektrosammlung, nicht zum Sperrmüll. Je nach Größe fällt sie unter die Gruppe für Groß- oder Kleingeräte.

Gehören LED-Streifen auch dazu?

Ja, samt Netzteil. Auch sie sind Elektroaltgeräte und gehören nicht in den Restmüll.

Wo gilt das bei dir?

Zuständig ist dein Landkreis, und der regelt selbst, wo du das abgeben kannst. Wir haben die Annahmestellen aus allen 401 Kreisen und kreisfreien Städten gesammelt.

Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 14, SammelgruppenBundesministerium der Justiz. Definiert die sechs Sammelgruppen für Elektroaltgeräte.
  2. Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 17, Rücknahmepflichten des VertreibersBundesministerium der Justiz. Kostenlose Rücknahme kleiner Altgeräte im Handel ab 400 m², ohne Neukauf.
  3. Wohin mit kaputten Lampen?Umweltbundesamt. Gluehlampen und Halogenlampen gehoeren in den Restmuell, weil sie nicht unter das ElektroG fallen. LED- und Gasentladungslampen werden gemeinsam gesammelt, um Quecksilber-Querkontamination zu vermeiden.
  4. Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1Bundesministerium der Justiz. Amtliches Abfallverzeichnis mit allen Abfallschlüsseln.

Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.


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