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Kaugummi entsorgen

Kaugummi wirkt wie ein Naturprodukt und ist keins. Die Kaumasse ist Kunststoff, und deshalb ist die Biotonne falsch.

Kurz gesagt

  • Kaugummi gehört in den Restmüll, eingewickelt in Papier.
  • Nicht in die Biotonne. Die Kaumasse besteht aus synthetischem Kautschuk, also Kunststoff.
  • Nicht auf die Straße. Die Entfernung kostet ein Vielfaches des Kaugummipreises.
  • Die Papierhülle gehört ins Altpapier, die Blisterverpackung in den Gelben Sack.

Kaugummi ist Kunststoff

Das überrascht die meisten. Die Kaumasse bestand ursprünglich aus Chicle, dem Milchsaft des Breiapfelbaums. Seit Jahrzehnten wird sie fast überall durch synthetischen Kautschuk ersetzt, chemisch verwandt mit dem Material von Fahrradschläuchen und Dichtungen. Dazu kommen Weichmacher, Füllstoffe und Aromen.

In der Biotonne ist das ein Fremdstoff. Bioabfall wird zu Kompost und Gärresten verarbeitet, die auf Felder ausgebracht werden, und Kunststoff hat dort nichts zu suchen. Die Fremdstoffgrenzen sind seit der Novelle der Bioabfallverordnung eng.

Auf der Straße ist Kaugummi ein Dauerproblem. Er klebt fest, sammelt Schmutz und wird binnen Stunden zum schwarzen Fleck. Weder Kehrmaschine noch Regen bekommen ihn weg, dafür braucht es Heißwasser-Hochdruck oder Trockeneis. Die Entfernung eines einzelnen Flecks kostet die Kommune ein Vielfaches dessen, was der Kaugummi gekostet hat, und die Fußgängerzone einer mittleren Stadt hat davon Zehntausende. Deshalb steht das Wegwerfen in vielen Städten im Bußgeldkatalog.

So geht es richtig

In ein Stück Papier wickeln und in den Restmüll. Das Papier verhindert, dass der Kaugummi in der Tonne oder im Sack festklebt. Die Papierhülle des Kaugummis selbst reicht dafür.

Unterwegs: in den nächsten Abfalleimer, ebenfalls eingewickelt. Nicht unter Tische kleben, nicht in Blumenkübel, nicht in den Gully.

Nicht in die Toilette. Kaugummi löst sich nicht auf und setzt sich in Siphons und Pumpen fest.

Die Verpackung

  • Papierhülle und Faltschachtel: Altpapier, wenn sie sauber sind.
  • Blister aus Kunststoff und Aluminium: Gelber Sack, es ist eine Verkaufsverpackung.
  • Kunststoffdosen: Gelber Sack, restentleert.

Was mit weggeworfenem Kaugummi passiert

Er verschwindet nicht. Synthetischer Kautschuk baut sich in der Umwelt über Jahre bis Jahrzehnte kaum ab, er zerfällt allenfalls in kleinere Stücke. Damit ist Kaugummi einer der Beiträge zum Mikroplastik in Städten, neben Reifenabrieb und Zigarettenfiltern.

Es gibt Hersteller, die auf Naturkautschuk oder Chicle setzen. Solche Produkte sind tatsächlich biologisch abbaubar, gehören aber trotzdem nicht in die Biotonne: Die Anlagen können sie nicht von den anderen unterscheiden, und die Rottezeiten sind zu kurz. Restmüll bleibt der richtige Weg.

Häufige Fragen

Darf Kaugummi in die Biotonne?

Nein. Die Kaumasse besteht aus synthetischem Kautschuk, also Kunststoff, und ist in der Bioabfallverwertung ein Fremdstoff. Restmüll ist richtig.

Was ist mit Kaugummi aus Naturkautschuk?

Der ist zwar abbaubar, gehört aber ebenfalls in den Restmüll. Die Anlagen können ihn nicht von synthetischem unterscheiden, und die Rottezeiten reichen nicht.

Ist Kaugummiwegwerfen strafbar?

Es ist eine Ordnungswidrigkeit. Viele Städte führen es im Bußgeldkatalog, weil die Entfernung ein Vielfaches des Kaufpreises kostet.

Wo gilt das bei dir?

Was in die Restmülltonne darf, regelt jede Kommune etwas anders. Der Wertstoffhof deines Kreises nimmt im Zweifel auch das an, was die Tonne stehen lässt.

Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. BioabfallverordnungBundesministerium der Justiz. Vollständiger Verordnungstext, Fremdstoffgrenzwerte in Anlage 1.
  2. Bioabfälle, Zweckverband Abfallwirtschaft Region HannoverKommunale Positiv- und Negativliste für die Biotonne, mit ausdrücklichem Ausschluss von Kunststoff und Bioplastik.
  3. Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1Bundesministerium der Justiz. Amtliches Abfallverzeichnis mit allen Abfallschlüsseln.
  4. Kreislaufwirtschaftsgesetz § 20Bundesministerium der Justiz. Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die acht getrennt zu sammelnden Abfallarten.

Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.


Kaugummi: Restmüll

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