Kurz gesagt
- Mineralwolle (Glas- und Steinwolle) kommt staubdicht verpackt zum Wertstoffhof oder in den Deponie-Container.
- Naturdämmstoffe aus Hanf, Holzfaser oder Zellulose sind unproblematisch und gehören zum Bauholz oder Baumischabfall.
- Polystyrol und PU-Schaum folgen wieder anderen Regeln, sie sind keine Wolle.
- Bei Mineralwolle von vor 1996 gilt die TRGS 521 mit verpflichtenden Schutzmaßnahmen.
Erst bestimmen, dann entsorgen
„Dämmwolle" ist ein Sammelbegriff, unter dem sehr verschiedene Materialien laufen. Sie sehen sich teilweise ähnlich, gehören aber auf ganz unterschiedliche Wege. Diese Bestimmung ist der eigentliche Schritt, alles Weitere ergibt sich daraus.
Mineralwolle, die künstliche Mineralfaser
Der häufigste Fall. Gelblich oder gräulich, faserig, leicht, juckt bei Hautkontakt. Dazu zählen Glaswolle aus geschmolzenem Altglas, Steinwolle aus Basalt und die ältere Schlackenwolle. Abfallrechtlich werden alle drei gleich behandelt.
Entscheidend ist das Einbaujahr. Bei Material von vor 1996 ist laut TRGS 521 von alter Mineralwolle auszugehen, deren Fasern als krebserzeugend Kategorie 2 gelten. Seit Juni 2000 ist die Herstellung und Verwendung alter Mineralwolle verboten, danach verbaute Ware ist biolöslich.
Naturdämmstoffe
Hanf, Flachs, Schafwolle, Holzfaser, Zellulose und Kork sind organisch. Sie jucken nicht, riechen nach ihrem Ausgangsstoff und zerfasern anders. Sie gehören zum Baumischabfall oder, wenn sortenrein und unbehandelt, zum Altholz. Schutzausrüstung ist nicht nötig, eine Staubmaske trotzdem sinnvoll.
Schaumdämmstoffe
Polystyrol, umgangssprachlich Styropor, sowie Polyurethan-Schaum sind keine Wolle, sondern Kunststoff. Sie sind steif oder bröselig statt faserig. Für Polystyrol aus Fassadendämmung gilt zusätzlich die Frage nach dem Flammschutzmittel HBCD, was die Entsorgung verteuert.
Der Juck-Test taugt zur ersten Einordnung, nicht zur Entscheidung. Mineralwolle juckt, Naturdämmstoffe nicht. Aber der Test verlangt Hautkontakt mit einem Material, das krebserzeugende Fasern enthalten kann. Besser: Handschuhe an und auf Aufdruck, Verpackungsreste oder Bauunterlagen schauen. Im Zweifel behandelst du es als alte Mineralwolle.
Der Weg für Mineralwolle
Staubdicht verpacken in KMF-Säcken oder Big Bags, dann zum Wertstoffhof oder in den Container. Kleine Mengen kosten dort meist 15 bis 20 Euro, größere Mengen im Container zwischen 100 und 500 Euro. Die Einzelheiten mit Schutzmaßnahmen und Verpackungsregeln stehen auf der Seite zu Glaswolle, sie gelten für jede Mineralwolle gleichermaßen.
Sonderfall Kamilit und ähnliche Plattenware
Manche alte Dämmplatten tragen Markennamen, die heute niemand mehr kennt. Wichtig ist nicht der Name, sondern der Aufbau: Ist es gepresste Holzwolle mit mineralischem Bindemittel, gelten die Regeln für Heraklithplatten, also Baumischabfall. Ist es faserige Wolle, gelten die Regeln dieser Seite.
Warum nicht in den Bauschutt?
Bauschutt wird zu Recyclingschotter aufbereitet. Fasern machen das unmöglich, deshalb ist jede Beimischung von Dämmwolle ein Grund, die ganze Ladung teurer einzustufen. Ein separater Sack kostet drei Euro, ein umklassifizierter Container schnell dreistellig.
Häufige Fragen
Was bedeutet die Abkürzung KMF?
KMF steht für künstliche Mineralfaser. Der Begriff umfasst Glaswolle, Steinwolle und Schlackenwolle, also alle faserigen Dämmstoffe aus geschmolzenem mineralischem Material. Naturdämmstoffe und Schaumstoffe fallen nicht darunter.
Muss ich einen Fachbetrieb beauftragen?
Für den eigenen Haushalt nicht. Die TRGS 521 richtet sich an Arbeitgeber und gewerbliche Tätigkeiten. Als Privatperson darfst du selbst ausbauen, solltest die dort beschriebenen Schutzmaßnahmen aber übernehmen, weil die Gesundheitsgefahr dieselbe ist. Bei großen Flächen oder schlechter Zugänglichkeit ist ein Fachbetrieb die klügere Wahl.
Kann ich Dämmwolle wiederverwenden?
Neue, saubere und unbeschädigte Wolle aus einem Rückbau lässt sich grundsätzlich noch einmal einbauen, etwa als Trittschall oder in einer Zwischendecke. Bei alter Mineralwolle von vor 1996 solltest du darauf verzichten, weil bei jedem Handgriff Fasern frei werden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1
- TRGS 521: Tätigkeiten mit alter Mineralwolle, Fassung vom 4. Mai 2026PDF
- TRGS 521, Nummer 2.3: Begriffsbestimmung alte Mineralwolle
Zuletzt geprüft am 8. August 2026. Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.