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Nagellack entsorgen

Der Name sagt es schon: Nagellack ist Lack. Damit gilt für das kleine Fläschchen dieselbe Regel wie für den Eimer im Keller — und die Eintrocknen-Methode hilft hier gerade nicht.

Kurz gesagt

  • Nagellack ist ein Nitrocelluloselack mit Lösemitteln und gehört zur Schadstoffsammlung.
  • Auch eingetrocknet. Anders als bei Wandfarbe hilft das Austrocknen hier nicht, die Lösemittel sind nicht das einzige Problem.
  • Nicht ins Altglas. Das Fläschchen ist nicht restentleert und hat Pinsel und Dichtung fest verbaut.
  • Nie in den Abfluss. Nagellackentferner geht denselben Weg, Aceton wie acetonfrei.

Warum das kleine Fläschchen ein Problemstoff ist

Nagellack klingt harmlos und ist chemisch nichts anderes als der Lack aus dem Baumarkt, nur feiner pigmentiert. Der Filmbildner ist Nitrocellulose, gelöst in Estern wie Ethyl- und Butylacetat, dazu kommen Weichmacher, Harze und Pigmente. Wegen der Lösemittel ordnet das Abfallrecht ihn denselben Schlüsseln zu wie Farben und Lacke, nämlich 20 01 27* als gefährlichen Abfall.

Deshalb gehört er zur Schadstoffsammlung, also an den Wertstoffhof oder zum Schadstoffmobil. In Haushaltsmengen kostet das praktisch nichts: Der Abfallwirtschaftsbetrieb München etwa nimmt Nagellack und Nagellackentferner bis 25 Kilogramm am Tag kostenlos an. Ein Schuhkarton voll alter Fläschchen liegt weit darunter.

Hier hilft das Eintrocknen gerade nicht, anders als bei Wandfarbe. Dort ist die Logik: Ist die Dispersion ausgehärtet, ist der Kunststoff gebunden und der Rest unproblematisch. Bei Nagellack bleibt auch nach dem Trocknen Nitrocellulose zurück, und die ist leicht entzündlich — es ist derselbe Stoff, aus dem früher Zelluloid und Filmmaterial bestand. Dazu steckt der Rest in einem Glasfläschchen, das sich nicht restentleeren lässt. Ein eingetrocknetes Fläschchen ist deshalb kein entschärftes Fläschchen.

Das Fläschchen ist kein Altglas

Der Reflex ist verständlich, das Fläschchen ist aus Glas. Trotzdem gehört es nicht in den Altglascontainer, und zwar aus zwei Gründen gleichzeitig. Es ist nicht restentleert — am Boden und am Pinsel bleibt immer Lack. Und der Verschluss mit Pinsel und Dichtung lässt sich nicht trennen, er ist Kunststoff im Behälterglas.

Dasselbe gilt für den Gelben Sack: Ein Nagellackfläschchen ist keine Verkaufsverpackung, sondern ein Produktbehälter mit Inhalt. Die Umverpackung aus Pappe darf dagegen ins Altpapier, und die Zellophanfolie in den Gelben Sack.

Nagellackentferner, Aceton und die acetonfreien

Der Entferner ist der zweite Teil derselben Frage und wird meistens vergessen. Beide Varianten gehören zur Schadstoffsammlung: die klassische mit Aceton und die als acetonfrei verkaufte, die stattdessen Ethylacetat oder Propylencarbonat enthält. Acetonfrei heißt schonender für den Nagel, nicht harmloser für das Abwasser.

Besonders wichtig ist hier das Verbot für den Abfluss. Lösemittel werden in der Kläranlage nicht zurückgehalten, und eine angebrochene Flasche Entferner ist deutlich mehr Flüssigkeit als ein Nagellackrest. Auch die benutzten Wattepads gehören nicht in den Ausguss, sondern in den Restmüll — die Menge daran ist gering, und getrocknet ist das unkritisch.

Gellack, Kunstnägel und der Rest vom Studio

Bei den moderneren Produkten lohnt eine Unterscheidung:

  • Gellack und UV-Gel härten nicht durch Verdunsten, sondern durch Lichtvernetzung. Flüssig in der Flasche sind sie Problemstoff wie Nagellack. Ausgehärtete Reste, etwa abgefeilter Staub oder ein gehärteter Tropfen, sind dagegen fester Kunststoff und damit Restmüll.
  • Kunstnägel aus Kunststoff, ob abgefallen oder abgeschnitten, sind Restmüll. Kein Gelber Sack, es ist keine Verpackung.
  • Feilstaub gehört in den Restmüll, nicht in den Abfluss. Er verklumpt im Siphon.

Wann Nagellack weg muss

Das ist eine der häufigsten Fragen dazu, und sie steht meistens vor der Entsorgungsfrage. Ein geöffnetes Fläschchen hält etwa ein bis zwei Jahre, ungeöffnet deutlich länger. Hinüber ist er, wenn er sich in Schichten trennt und sich nicht mehr aufrühren lässt, wenn er fädenzieht oder stark nach Lösemittel riecht.

Zäh gewordener Lack ist dagegen oft nur eingedickt, weil Lösemittel verdunstet ist. Dafür gibt es Nagellackverdünner, ein paar Tropfen genügen. Aceton oder Entferner taugt dafür nicht, das löst den Filmbildner an und macht den Lack dauerhaft unbrauchbar. Der Unterschied zwischen beiden Flüssigkeiten ist genau dieser, auch wenn sie im Regal nebeneinanderstehen.

Volle Behälter allgemein

Ein Muster, das bei Nagellack auffällt und viel breiter gilt: Ein Behälter mit Inhalt folgt dem Inhalt, nicht dem Behälter. Eine volle Weinflasche gehört nicht in den Altglascontainer, ein ungeöffnetes Marmeladenglas nicht dorthin, ein halbvolles Nagellackfläschchen auch nicht.

Der Weg ist in den meisten Fällen derselbe: Inhalt und Behälter trennen, dann jedes für sich. Bei Lebensmitteln ist das einfach — Marmelade in die Biotonne, Glas gespült ins Altglas. Bei Lack geht genau das nicht, weil der Inhalt nicht ins Abwasser darf. Deshalb bleibt hier beides zusammen und geht gemeinsam zur Schadstoffsammlung.

Häufige Fragen

Darf eingetrockneter Nagellack in den Restmüll?

Nein, anders als bei eingetrockneter Wandfarbe. Nach dem Trocknen bleibt Nitrocellulose zurück, und die ist leicht entzündlich. Dazu steckt der Rest in einem Glasfläschchen, das sich nicht restentleeren lässt. Nagellack gehört in jedem Zustand zur Schadstoffsammlung.

Gehört das Nagellackfläschchen ins Altglas?

Nein, aus zwei Gründen gleichzeitig: Es ist nicht restentleert, am Boden und am Pinsel bleibt immer Lack, und der Verschluss mit Pinsel und Dichtung ist Kunststoff. Beides stört die Behälterglasverwertung. Die Umverpackung aus Pappe darf dagegen ins Altpapier.

Was kostet die Abgabe?

In Haushaltsmengen praktisch nichts. In München etwa sind Nagellack und Entferner bis 25 Kilogramm am Tag am Wertstoffhof oder am Giftmobil kostenlos, erst darüber kostet es 3 Euro je Kilogramm. Ein Karton voll Fläschchen liegt weit unter der Freimenge.

Ist acetonfreier Nagellackentferner unproblematisch?

Nein. Acetonfrei bezieht sich auf die Verträglichkeit für Nagel und Haut, nicht auf die Entsorgung. Statt Aceton enthalten diese Mittel Ethylacetat oder Propylencarbonat, auch das sind Lösemittel. Beide Varianten gehören zur Schadstoffsammlung und nie in den Abfluss.

Mein Nagellack ist dick geworden, muss er weg?

Meist nicht. Eingedickter Lack hat nur Lösemittel verloren, ein paar Tropfen Nagellackverdünner machen ihn wieder brauchbar. Nimm dafür keinen Entferner und kein Aceton, das löst den Filmbildner an und ruiniert den Lack endgültig. Wirklich hinüber ist er, wenn er sich in Schichten trennt und sich nicht mehr aufrühren lässt.

Wo gilt das bei dir?

Zuständig ist dein Landkreis, und der regelt selbst, wo du das abgeben kannst. Wir haben die Annahmestellen aus allen 401 Kreisen und kreisfreien Städten gesammelt.

Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Nagellack und Nagellackentferner im AbfalllexikonAbfallwirtschaftsbetrieb München. Beides zählt als Problemstoff und gehört an den Wertstoffhof oder zum Giftmobil. Bis 25 Kilogramm am Tag kostenlos, darüber 3 Euro je Kilogramm an den Wertstoffhöfen plus.
  2. Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1Bundesministerium der Justiz. Amtliches Abfallverzeichnis mit allen Abfallschlüsseln.
  3. Kreislaufwirtschaftsgesetz § 20Bundesministerium der Justiz. Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die acht getrennt zu sammelnden Abfallarten.
  4. Was gehört in die Gelbe Tonne?Initiative der dualen Systeme in Deutschland. Verbindliche Trennregeln für Leichtverpackungen.

Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.


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