Kurz gesagt
- Restlos leer gesprühte Dosen gehören in den Gelben Sack, sie sind Verkaufsverpackungen aus Metall oder Kunststoff.
- Noch gefüllte oder halbvolle Dosen gehören zur Schadstoffsammlung, unabhängig vom Inhalt.
- Niemals durchstechen, aufsägen oder erhitzen. Das Treibgas steht unter Druck und ist meist brennbar.
- Der Deckel aus Kunststoff darf ab und kommt separat in den Gelben Sack, das Röhrchen darf drin bleiben.
Die eine Frage: Ist sie wirklich leer?
Eine Spraydose ist eine Verkaufsverpackung. Restentleert fällt sie unter die haushaltsnahe Sammlung und gehört damit in den Gelben Sack oder die Wertstofftonne, wie jede andere Metall- oder Kunststoffverpackung auch. Das gilt für die Deodose genauso wie für die Lackspraydose.
Entscheidend ist nur, ob sie leer ist, und das lässt sich hören. Halte sie aufrecht und drücke den Sprühkopf ein paar Sekunden: Kommt weder Inhalt noch ein Zischen, ist sie restentleert. Zischt es noch, ist Treibgas drin, und dann ist sie es nicht. Schütteln hilft bei der Einschätzung, ob noch flüssiger Inhalt schwappt.
Nie durchstechen, aufbohren oder aufsägen. Das ist der gefährlichste verbreitete Ratschlag zu Spraydosen. Moderne Dosen arbeiten fast alle mit brennbaren Treibgasen wie Propan und Butan, seit die früher üblichen Fluorchlorkohlenwasserstoffe verboten wurden. Beim Durchstechen entweicht das Gas schlagartig, ein Funke vom Werkzeug reicht zur Entzündung. Dasselbe gilt für Hitze: nicht in die Sonne legen, nicht ins Feuer, nicht in den Backofen und nicht im Auto liegen lassen.
Wann die Schadstoffsammlung dran ist
Immer dann, wenn noch etwas drin ist. Die Dose trägt dann den Schlüssel 15 01 10*, also Verpackung mit Rückständen gefährlicher Stoffe, und das ist gefährlicher Abfall. Praktisch betrifft das vor allem:
- Lack- und Sprühfarbdosen mit Restinhalt, wegen der Lösemittel.
- Insektensprays und Pflanzenschutzmittel, wegen der Wirkstoffe. Diese Dosen gehören selbst dann zur Schadstoffsammlung, wenn man sie leer bekommt, weil der Wirkstoff anhaftet.
- Bauschaumdosen. Sie sind fast nie wirklich leer, das Isocyanat im Rest ist gesundheitsschädlich, und der Schaum härtet im Ventil aus. Viele Baumärkte nehmen sie über ein eigenes Rücknahmesystem zurück, das ist der bequemste Weg.
- Alles, dessen Inhalt du nicht mehr kennst, etwa eine unbeschriftete Dose aus dem Keller.
Bei harmlosen Alltagsdosen wie Deo, Haarspray oder Sprühsahne ist der einfachste Weg, sie draußen an der frischen Luft leer zu sprühen und dann in den Gelben Sack zu geben. Bei Lack und Insektenspray ist das ausdrücklich keine gute Idee, weil der Sprühnebel dorthin geht, wo er nicht hingehört.
Warum nicht Restmüll und nicht Altmetall
Der Restmüll scheidet bei gefüllten Dosen aus demselben Grund aus wie beim Feuerlöscher: Im Müllfahrzeug wird gepresst, und ein Druckbehälter unter der Presse reißt auf. Brände in Sammelfahrzeugen und Sortieranlagen gehen regelmäßig auf Druckgasdosen zurück.
Altmetall scheidet aus, obwohl die Dose aus Weißblech oder Aluminium besteht. Solange Druck und Restinhalt drin sind, ist sie kein Schrott, sondern ein Druckbehälter. Ist sie restentleert, ist sie eine Verpackung und läuft über das duale System, wo das Metall ohnehin zurückgewonnen wird.
Was mit dem Zubehör passiert
Der Schutzdeckel aus Kunststoff darf abgenommen und getrennt in den Gelben Sack gegeben werden, muss aber nicht. Das dünne Röhrchen für punktgenaues Sprühen bleibt am besten stecken oder kommt ebenfalls in den Gelben Sack. Der Sprühkopf ist fester Bestandteil der Dose und bleibt dran.
Ein Hinweis zur Vorratshaltung: Spraydosen haben eine begrenzte Lebensdauer, weil die Dichtungen altern. Eine Dose, die seit zehn Jahren im Keller steht, ist oft schon von selbst leer geworden und hat ihren Inhalt in den Raum abgegeben. Bei Lacksprays lohnt der Vorrat deshalb selten.
Häufige Fragen
Wie erkenne ich, ob eine Spraydose wirklich leer ist?
Aufrecht halten und den Sprühkopf einige Sekunden gedrückt halten. Kommt kein Inhalt und kein Zischen mehr, ist sie restentleert und gehört in den Gelben Sack. Zischt es noch, ist Treibgas drin. Schütteln zeigt zusätzlich, ob noch Flüssigkeit schwappt.
Darf ich eine Spraydose durchstechen, um sie zu entleeren?
Nein, auf keinen Fall. Die heute üblichen Treibgase Propan, Butan und Isobutan sind brennbar, und beim Durchstechen entweicht das Gas schlagartig. Ein Funke vom Werkzeug genügt. Eine Dose, die sich nicht leer sprühen lässt, gehört zur Schadstoffsammlung.
Gehören Spraydosen in den Restmüll?
Nein. Restentleerte gehören in den Gelben Sack, gefüllte zur Schadstoffsammlung. Im Restmüll landen sie unter der Presse des Müllfahrzeugs, und Druckgasdosen sind eine der häufigsten Brandursachen in Sammelfahrzeugen und Sortieranlagen.
Was mache ich mit einer Bauschaumdose?
Die ist fast nie wirklich leer und gehört zur Schadstoffsammlung. Bequemer ist die Rückgabe im Baumarkt: Für Bauschaumdosen gibt es ein eigenes Rücknahmesystem, viele Märkte nehmen sie an der Info oder über einen Sammelbehälter zurück. Ausgehärteter Schaum außerhalb der Dose ist dagegen normaler Restmüll.
Was ist mit einer alten Dose, bei der ich den Inhalt nicht kenne?
Zur Schadstoffsammlung, ohne Versuch, sie zu entleeren. Bei unbeschrifteten Altbeständen kommen noch Dosen mit Fluorchlorkohlenwasserstoffen oder mit längst verbotenen Wirkstoffen vor. Das ist genau der Fall, für den die Annahmestelle da ist.
Wo gilt das bei dir?
Was in die Gelber Sack oder Wertstofftonne darf, regelt jede Kommune etwas anders. Der Wertstoffhof deines Kreises nimmt im Zweifel auch das an, was die Tonne stehen lässt.
Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Was gehört in die Gelbe Tonne?
- Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz § 38, Getrennte Sammlung
- Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1
- Kreislaufwirtschaftsgesetz § 20
Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.