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Feuerlöscher entsorgen

Ein Feuerlöscher ist kein Behälter mit Pulver, sondern ein Druckbehälter mit Pulver darin. Dieser Unterschied entscheidet über den ganzen Weg.

Kurz gesagt

  • Ein Feuerlöscher ist ein Druckbehälter und gehört auch entleert nie in den Restmüll.
  • Der Brandschutzbetrieb oder der Hersteller nimmt ihn zurück, häufig beim Kauf eines neuen Geräts.
  • Viele Wertstoffhöfe nehmen ihn an, aber nicht alle und meist gegen Gebühr, etwa 10 bis 30 Euro je Stück. Vorher anrufen.
  • Nicht selbst entleeren, nicht aufsägen, nicht durchbohren. Das Treibmittel steht unter mehreren bar.

Warum der Restmüll ausscheidet

Ein Feuerlöscher wirkt, weil ein Treibgas das Löschmittel heraustreibt. Dieses Gas steht permanent unter Druck, bei einem Pulverlöscher mit etwa 15 bar, bei einem CO2-Löscher mit rund 60 bar. Der Druck ist auch dann noch da, wenn der Löscher jahrzehntelang an der Wand hing und nie benutzt wurde.

Im Müllfahrzeug läuft alles durch eine Presse. Ein Druckbehälter, der dort zusammengedrückt wird, reißt schlagartig auf. Das ist der Grund, aus dem Feuerlöscher, Gaskartuschen und Spraydosen in derselben Kategorie landen: nicht wegen ihres Inhalts, sondern wegen des Behälters.

Auch ein benutzter Löscher ist nicht leer. Wer einmal ausgelöst hat, hat das Pulver herausgelassen, nicht das Treibgas. Der Restdruck bleibt, und bei Pulverlöschern setzt sich im Steigrohr regelmäßig ein Pfropfen, hinter dem der volle Druck steht. Ein angebohrter Löscher ist deshalb kein entschärfter Löscher.

Die drei Wege

  • Brandschutz-Fachbetrieb oder Hersteller. Das ist der Weg, den die Branche selbst vorsieht. Betriebe, die Löscher warten und verkaufen, nehmen alte in aller Regel zurück, oft günstiger als die Kommune und häufig kostenlos, wenn gleichzeitig ein neues Gerät gekauft wird. Manche Hersteller arbeiten mit einem Pfandsystem.
  • Wertstoffhof oder Schadstoffannahme. Viele kommunale Höfe nehmen Feuerlöscher in haushaltsüblicher Menge an, aber es ist keine Selbstverständlichkeit und selten kostenlos. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München etwa nimmt sie nur an zwei seiner Höfe an und verlangt 10 Euro je Stück. Andernorts ist die Annahme auf die Termine der Problemstoffsammlung beschränkt. Vorher anrufen spart die Fahrt.
  • Schadstoffmobil. Wo es eines gibt, nimmt es Feuerlöscher häufig mit, teils mit Mengenbegrenzung auf ein Gerät je Haushalt und Termin.

Was der Feuerwehr nicht zusteht

Die hartnäckigste Auskunft im Bekanntenkreis lautet, die Feuerwehr nehme alte Löscher. Das tut sie nicht, und sie darf es auch nicht. Eine Feuerwehr ist keine Abfallannahmestelle, ihr fehlen dafür die Zulassung und die Entsorgungswege. Was sie manchmal tut, ist etwas anderes: alte Löscher für Löschübungen annehmen. Das ist eine Gefälligkeit im Einzelfall und keine Entsorgung, weil der Behälter danach trotzdem noch weg muss.

Vorher: Prüfen ist billiger als Ersetzen

Viele Löscher werden entsorgt, weil ein Aufkleber abgelaufen ist. Das ist selten nötig. Üblich ist eine Prüfung alle zwei Jahre, bei der ein Sachkundiger Druck, Dichtungen und Löschmittel kontrolliert und die Plakette erneuert. Diese Prüfung kostet einen Bruchteil eines neuen Geräts.

Für Privathaushalte gibt es dazu keine gesetzliche Pflicht, ein Feuerlöscher in der eigenen Wohnung muss nicht geprüft werden. Für Betriebe, Vermieter im Bereich der allgemein zugänglichen Flächen und für Fahrzeuge mit Ausrüstungspflicht sieht das anders aus. Irgendwann ist aber Schluss: Nach etwa 20 bis 25 Jahren wird der Behälter nicht mehr zur Prüfung zugelassen, und dann führt kein Weg an der Entsorgung vorbei.

Welcher Abfallschlüssel gilt

Die Zuordnung im Abfallverzeichnis läuft über den Druckbehälter, nicht über das Löschmittel. 16 05 04* steht für gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern, einschließlich Halonen; 16 05 05 für alle übrigen Gase in Druckbehältern. Alte Halonlöscher fallen unter den ersten Schlüssel und sind der einzige Fall, in dem der Löscher selbst ein Problemstoff ist. Halone sind seit langem verboten, weil sie die Ozonschicht abbauen; in Kellern und Booten tauchen sie trotzdem noch auf.

Das ABC-Pulver ist dagegen unspektakulär. Es besteht im Wesentlichen aus Ammoniumphosphat und Ammoniumsulfat, also aus Düngesalzen. Gefährlich ist es nicht, lästig schon: Es kriecht in jede Ritze, ist stark hygroskopisch und greift mit der Feuchtigkeit aus der Luft Metall an. Wer nach einem Löschereinsatz aufräumt, sollte das Pulver deshalb trocken aufnehmen und nicht feucht wischen.

Häufige Fragen

Kann ich einen Feuerlöscher selbst entleeren und dann wegwerfen?

Nein. Auslösen entleert das Löschmittel, nicht das Treibgas, und im Steigrohr bleibt oft ein Pulverpfropfen mit vollem Druck dahinter. Aufsägen, Anbohren oder das Ventil herausdrehen sind die gefährlichsten Varianten, weil das Ventil dabei zum Geschoss wird. Der Behälter wird beim Fachbetrieb entlastet, nicht im Hof.

Was kostet die Entsorgung?

Am Wertstoffhof meist 10 bis 30 Euro je Stück, teils gestaffelt nach Größe. Brandschutzbetriebe liegen oft darunter und nehmen das Altgerät häufig kostenlos, wenn gleichzeitig ein neues gekauft wird. Bei einem Löscher, der ohnehin ersetzt werden soll, ist das die günstigste Reihenfolge.

Gehört ein Feuerlöscher zum Altmetall?

Nein, obwohl der Behälter aus Stahl ist. Solange Druck und Löschmittel drin sind, ist es ein Druckbehälter und kein Schrott. Erst nachdem ein Fachbetrieb ihn entlastet und entleert hat, wird aus dem Behälter Metallschrott, und dann ist er schon dort, wo er hingehört.

Was ist mit einer kleinen Löschspraydose?

Löschsprays sind Druckgasdosen und laufen wie Spraydosen. Restentleerte Dosen gehören in vielen Kommunen in den Gelben Sack, noch gefüllte oder nur teilbenutzte in die Schadstoffsammlung. Die Grenze ist, ob sich der Inhalt noch aufbrauchen lässt.

Muss ich meinen Feuerlöscher zu Hause prüfen lassen?

Gesetzlich nicht. Die Prüfung alle zwei Jahre ist für Betriebe und für allgemein zugängliche Bereiche vorgesehen, nicht für die eigene Wohnung. Sinnvoll ist sie trotzdem, weil ein Löscher ohne Druck im Ernstfall nur ein schweres Stück Blech ist und die Prüfung deutlich weniger kostet als ein neues Gerät.

Wo gilt das bei dir?

Zuständig ist dein Landkreis, und der regelt selbst, wo du das abgeben kannst. Wir haben die Annahmestellen aus allen 401 Kreisen und kreisfreien Städten gesammelt.

Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1Bundesministerium der Justiz. Amtliches Abfallverzeichnis mit allen Abfallschlüsseln.
  2. Kreislaufwirtschaftsgesetz § 20Bundesministerium der Justiz. Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die acht getrennt zu sammelnden Abfallarten.

Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.


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