Kurz gesagt
- Ein Öltank ist keine Sache, sondern eine Anlage im Sinne des Wasserrechts. § 62 WHG verlangt ausdrücklich, dass sie so stillgelegt wird, dass Gewässer nicht gefährdet werden.
- § 45 AwSV macht das Stilllegen selbst fachbetriebspflichtig, nicht erst den Abtransport. Bei Erdtanks immer, bei Kellertanks ab Gefährdungsstufe B.
- Die Schwelle liegt bei einem Kubikmeter Anlagenvolumen, und gezählt wird die ganze Anlage, nicht der einzelne Behälter.
- Restöl und Ölschlamm sind gefährlicher Abfall und der Kostentreiber, nicht der Tank selbst.
Der Unterschied zu allem anderen auf dieser Seite
Bei fast jedem Gegenstand lautet die Frage: In welche Tonne, zu welcher Annahmestelle? Beim Öltank ist die Frage eine andere, weil er rechtlich kein Gegenstand ist, sondern eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
§ 62 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes verlangt, dass solche Anlagen „so unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist". Das Wort stillgelegt steht so im Gesetz. Geregelt ist also nicht der Abfall am Ende, sondern der Vorgang selbst.
Wann ein Fachbetrieb zwingend ist
Konkret wird es in § 45 Absatz 1 der AwSV. Der Paragraf zählt auf, welche Anlagen nur von Fachbetrieben „errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt" werden dürfen. Zwei Nummern betreffen Öltanks:
- Nummer 1: unterirdische Anlagen. Ein Erdtank fällt immer darunter, unabhängig von seiner Größe.
- Nummer 4: Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen B, C und D. Damit hängt es beim Kellertank an der Stufe.
Die Stufe ergibt sich aus § 39 AwSV, aus Volumen und Wassergefährdungsklasse. Heizöl EL ist WGK 2. Für diese Klasse endet die Stufe A bei einem Kubikmeter, darüber beginnt Stufe B.
Die Grenze ist ein Kubikmeter, und sie zählt die Anlage, nicht den Behälter. Das wird regelmäßig falsch verstanden. Eine typische Kellerbatterie aus drei oder fünf Kunststofftanks zu je 1.000 Litern ist eine Anlage mit drei oder fünf Kubikmetern, also Gefährdungsstufe B, also fachbetriebspflichtig. Nur eine wirklich kleine Einzelanlage mit höchstens 1.000 Litern bleibt in Stufe A. Die Tabelle in § 39 rechnet außerdem in Kubikmetern, nicht in Litern, und beim Überschlag verrutscht die Zeile dadurch leicht um den Faktor tausend.
Woran ein Fachbetrieb zu erkennen ist
„Fachbetrieb" ist kein Werbewort, sondern in § 62 AwSV definiert. Der Betrieb wird von einer Sachverständigenorganisation zertifiziert, und die Zertifikaturkunde nennt Tätigkeitsbereich und Geltungsdauer. Zwei Dinge lohnt es zu wissen, bevor man unterschreibt:
- Das Zertifikat gilt höchstens zwei Jahre. Ein Blick auf das Datum ist also mehr als Formalie.
- Es kann auf einzelne Tätigkeiten beschränkt sein. Ein Betrieb, der für die Reinigung zertifiziert ist, ist damit nicht automatisch für die Stilllegung zertifiziert.
Lass dir am Ende die Nachweise geben: die Fachbetriebsbescheinigung, das Protokoll der Stilllegung und den Entsorgungsnachweis für Restöl und Ölschlamm. Ohne diese Papiere fehlt beim Verkauf des Hauses der Beleg, dass die Anlage ordentlich außer Betrieb ist.
Stilllegen oder ausbauen
Es gibt zwei Endzustände, und sie kosten sehr unterschiedlich viel.
| Variante | Was passiert, und was es ungefähr kostet |
|---|---|
| Stilllegen | Restöl abpumpen, Ölschlamm absaugen, Tank reinigen und entgasen, Leitungen trennen und die Anlage als außer Betrieb dokumentieren. Der Behälter bleibt stehen. Beim Kellertank ab rund 700 Euro. |
| Ausbauen | Zusätzlich zerlegen und abtransportieren. Kunststofftanks lassen sich meist ganz heraustragen, Stahltanks werden im Keller kalt zerlegt. Rund 1.300 bis 2.500 Euro. |
| Erdtank verfüllen | Nach der Reinigung wird der Behälter mit Sand oder Magerbeton verfüllt, damit er nicht einbricht. Bis rund 4.000 Euro. |
| Erdtank ausbaggern | Nur bei Umbau oder Bodenbelastung sinnvoll. Hier werden regelmäßig fünfstellige Beträge erreicht. |
Wer den Keller weiter nutzen will, kommt am Ausbau nicht vorbei. Wer nur die Ölheizung ersetzt und den Raum ohnehin nicht braucht, fährt mit der Stilllegung günstiger. Einen Zwang zum Ausbau gibt es nicht, solange die Anlage sauber, leer und dokumentiert außer Betrieb ist.
Das Restöl ist der eigentliche Kostenpunkt
Der Tank selbst ist am Ende Stahl oder Kunststoff und damit unproblematisch. Teuer ist, was am Boden steht: Ölschlamm aus Alterungsrückständen, Wasser und Schwebstoffen, der sich über Jahrzehnte absetzt. Er ist gefährlicher Abfall, wird abgesaugt und muss mit Nachweis entsorgt werden, üblicherweise mit 200 bis 500 Euro zusätzlich.
Brauchbares Restöl ist dagegen ein Guthaben. Wer rechtzeitig plant, fährt den Tank vor dem Heizungstausch möglichst leer; das spart doppelt, weil das Öl sonst abgepumpt, zwischengelagert und entsorgt statt verheizt wird.
Ein stillgelegter Tank ist nicht automatisch aus der Welt. Prüfpflichtige Anlagen sind der unteren Wasserbehörde gegenüber anzeigepflichtig, und bei der Stilllegung ist der Behörde gegenüber zu belegen, dass sie erfolgt ist. Frag beim Fachbetrieb ausdrücklich nach, wer die Meldung übernimmt. Viele tun es im Rahmen des Auftrags, aber es ist keine Selbstverständlichkeit, und liegen bleibt die Pflicht beim Betreiber.
Häufige Fragen
Darf ich meinen Kellertank selbst ausbauen?
Bei einer Anlage über einem Kubikmeter nicht. § 45 Absatz 1 Nummer 4 AwSV behält das Stilllegen bei Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen B bis D dem Fachbetrieb vor, und eine übliche Kellerbatterie liegt darüber. Bei einer kleinen Einzelanlage bis 1.000 Liter greift die Pflicht nicht, die Anforderung aus § 62 WHG bleibt aber bestehen: Es darf dabei nichts ins Erdreich gelangen.
Muss ich den Tank ausbauen, wenn ich auf eine Wärmepumpe umstelle?
Nein. Vorgeschrieben ist, dass die Anlage fachgerecht außer Betrieb genommen, gereinigt und dokumentiert ist. Ob der leere Behälter danach stehen bleibt, ist deine Entscheidung. Der Ausbau lohnt vor allem, wenn du den Raum brauchst oder das Haus verkaufen willst.
Was kostet die Entsorgung eines Öltanks insgesamt?
Für einen Kellertank liegen die Angebote meist zwischen 1.000 und 2.500 Euro, je nach Größe, Zugänglichkeit und Menge des Ölschlamms. Die Stilllegung ohne Ausbau beginnt bei rund 700 Euro. Ein Erdtank ist deutlich teurer, das Verfüllen erreicht bis zu 4.000 Euro, das Ausbaggern fünfstellige Beträge.
Was passiert mit dem Restöl im Tank?
Brauchbares Öl wird abgepumpt und kann weiterverwendet werden, der Ölschlamm am Boden ist gefährlicher Abfall und wird mit Nachweis entsorgt. Beides ist Teil des Auftrags. Restöl gehört unter keinen Umständen in den Abfluss oder in einen Kanister ohne Beschriftung.
Wie erkenne ich, ob ein Betrieb wirklich Fachbetrieb ist?
Lass dir die Zertifikaturkunde zeigen. Nach § 62 AwSV nennt sie die ausstellende Sachverständigenorganisation, den Tätigkeitsbereich und die Geltungsdauer, und sie gilt höchstens zwei Jahre. Prüfe beides: das Datum und ob die Stilllegung im Tätigkeitsbereich überhaupt enthalten ist.
Wo gilt das bei dir?
Zuständig ist dein Landkreis, und der regelt selbst, wo du das abgeben kannst. Wir haben die Annahmestellen aus allen 401 Kreisen und kreisfreien Städten gesammelt.
Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz § 62, Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- AwSV § 45, Fachbetriebspflicht
- AwSV § 39, Gefährdungsstufen von Anlagen
- AwSV § 62, Fachbetriebe und ihre Zertifizierung
- Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1
Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.