Kurz gesagt
- Jede Verkaufsstelle für Motor- oder Getriebeöl muss gebrauchtes Öl kostenlos zurücknehmen, § 8 Altölverordnung.
- Kostenlos gilt bis zur Menge, die du dort gekauft hast. Fünf Liter gekauft heißt fünf Liter zurück.
- Ölfilter und ölverschmierte Lappen gehören mit dazu, wenn sie beim Ölwechsel angefallen sind.
- Den Kaufbeleg aufheben. Ohne ihn darf die Annahmestelle die Rücknahme verweigern.
- Viele Wertstoffhöfe nehmen gar kein Altöl an und verweisen genau auf diese Pflicht des Handels.
Zuständig ist der Verkäufer, nicht der Wertstoffhof
Das ist der Punkt, an dem die meisten falsch abbiegen. Beim Altöl hat der Gesetzgeber die Verantwortung nicht der Kommune gegeben, sondern dem Handel. § 8 der Altölverordnung verlangt von jedem, der gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl abgibt, dass er vor dem Verkauf eine Annahmestelle für gebrauchte Öle einrichtet oder vertraglich nachweist. Wer an private Käufer verkauft, muss am Verkaufsort außerdem gut sichtbar darauf hinweisen.
Diese Annahmestelle muss das Altöl kostenlos nehmen, und sie muss einen fachgerechten Ölwechsel ermöglichen. Die Entsorgungskosten stecken bereits im Kaufpreis des neuen Öls, du hast sie an der Kasse schon bezahlt. Liegt die Annahmestelle nicht direkt am Verkaufsort, muss sie so nah liegen, dass sie für dich zumutbar erreichbar ist. Seit einigen Jahren gilt dasselbe ausdrücklich auch für den Online-Handel: Wer Öl im Fernabsatz verkauft, kommt aus der Pflicht nicht heraus.
Weil die Pflicht so klar beim Handel liegt, ziehen sich viele öffentlich-rechtliche Entsorger zurück. Die Stadt Oldenburg schreibt es in einem Satz: Der Abfallwirtschaftsbetrieb nimmt wegen der gesetzlichen Rücknahmepflicht kein Altöl an. Andere Kreise nehmen es, aber nur in kleinen Gebinden und gegen Geld. Wer also zuerst zum Wertstoffhof fährt, fährt oft umsonst.
Wie viel die Annahmestelle nehmen muss
Kostenlos ist die Rücknahme bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Öle. Das ist keine Schikane, sondern die Kehrseite der eingepreisten Entsorgung: Bezahlt ist, was dort gekauft wurde. Wer fünf Liter gekauft hat, gibt fünf Liter zurück. Wer mit einem 60-Liter-Fass aus der Scheune ankommt, das nie jemand dort gekauft hat, hat keinen Anspruch.
Mitgenommen werden müssen auch die Nebenprodukte des Ölwechsels. Absatz 4 erstreckt die Pflicht ausdrücklich auf Ölfilter und auf ölhaltige Abfälle, also auf die Filterdichtung, den Ölbindestreifen, das saugfähige Tuch. Das ist praktisch mehr wert, als es klingt: Am Wertstoffhof kostet allein der Ölfilter je nach Kreis rund einen Euro das Stück.
Warum der Kaufbeleg entscheidet
In der Verordnung steht kein Wort von einer Quittung. Sie steht trotzdem im Zentrum, und zwar aus einem einfachen Grund: Die kostenlose Annahme ist auf die dort gekaufte Menge begrenzt, und diese Menge muss irgendjemand belegen können. In der Praxis tut das der Kassenbon oder die Rechnung. Die Stadt Oldenburg formuliert die Folge unmissverständlich: Bei Verlust der Kaufquittung kann der Verkäufer die Annahme verweigern.
Der praktische Rat daraus ist unspektakulär und spart trotzdem echtes Geld: Den Bon nicht wegwerfen, sondern zum Kanister legen. Wer den Ölwechsel ohnehin plant, nimmt das Altöl am besten gleich beim Kauf des neuen Öls mit und gibt es an der gleichen Theke ab.
Warum Vermischen alles kaputt macht
Altöl ist einer der wenigen Abfälle, aus denen wieder das Ausgangsprodukt wird. § 2 der Altölverordnung stellt die Aufbereitung an die Spitze: Stoffliche Verwertung geht vor energetischer, und innerhalb der stofflichen geht die Aufbereitung zu neuem Basisöl vor allen anderen Recyclingverfahren. Absatz 2 nennt die Bedingung: Aufbereitbar sind die Altöle der Sammelkategorie 1, und dazu gehören genau die Motoren-, Getriebe- und Schmieröle aus dem Auto.
Diese Eignung ist empfindlich. Deshalb verbietet § 4 gleich zweifach: Altöl darf nicht mit anderen Abfällen vermischt werden, und die Sammelkategorien dürfen auch nicht untereinander gemischt werden. Ein Schuss Bremsflüssigkeit, ein Rest Kühlerfrostschutz oder Wasser im Kanister machen aus aufbereitbarem Öl ein Gemisch, das nur noch verbrannt werden kann. Das ist auch der Grund, warum die Annahmestelle in den Kanister schaut und warum sie ein Gebinde ablehnen darf, dessen Inhalt sie nicht einordnen kann.
Sammle in dem Kanister, aus dem das neue Öl kam. Er ist sauber, er ist beschriftet, er ist dicht, und er passt zur Menge, die auf deinem Beleg steht. Was du dagegen nie nehmen solltest, sind Getränkeflaschen: Sie halten dem Öl nicht dauerhaft stand, und eine Colaflasche voll Altöl im Kofferraum ist eine Sauerei mit Ansage.
Wenn der Beleg fehlt oder das Öl älter ist
Dann bleibt der kommunale Weg, und der kostet. Viele Kreise nehmen Altöl über die Schadstoffsammlung oder das Schadstoffmobil an, meist begrenzt auf haushaltsübliche Gebinde bis rund 20 Liter und ohne nur teilgefüllte Großbehälter. Verunreinigtes Altöl, also Heizölreste, Ölschlamm oder Öl-Wasser-Gemische, wird nach Liter abgerechnet und liegt beim Zweckverband Abfallwirtschaft Donau-Wald 2026 bei 0,50 Euro je Liter. Ob dein Kreis überhaupt annimmt, steht in der Übersicht der Annahmestellen nach Landkreisen. Ein Anruf vorher ist beim Altöl mehr wert als bei jedem anderen Abfall, weil die Handhabung von Kreis zu Kreis so unterschiedlich ist.
Was gerade nicht geht
- Restmüll. Altöl ist gefährlicher Abfall, auch der halbvolle Kanister und auch der Ölfilter.
- Abfluss, Gully oder Boden. Das ist nicht nur verboten, sondern nach § 324 StGB als Gewässerverunreinigung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht, fahrlässig bis zu drei. § 324a stellt die Bodenverunreinigung gleich. Auch der Versuch ist strafbar.
- Biotonne oder Kompost. Mineralöl ist kein Pflanzenöl und wird nicht zersetzt.
- Verbrennen im Kaminofen. Kommt regelmäßig vor und ist bei Altöl besonders heikel, weil die Schwermetalle aus dem Motorbetrieb dabei ungefiltert in die Nachbarschaft gehen.
Speiseöl ist etwas ganz anderes
Der Begriff Altöl meint im Abfallrecht ausschließlich mineralische und synthetische Schmierstoffe. Altes Frittier- oder Bratöl fällt nicht darunter. Es gehört, in kleinen Mengen und im geschlossenen Behälter, in den Restmüll oder bei vielen Kreisen in eine eigene Sammlung für Altspeisefette. Gemeinsam haben beide nur eines: Der Abfluss ist für keines von beiden der richtige Weg, dort erstarren Fette zu Verstopfungen und Öl gehört ohnehin nicht ins Abwasser.
Häufige Fragen
Muss der Baumarkt mein Altöl kostenlos nehmen?
Ja, wenn er Motoren- oder Getriebeöl verkauft. § 8 der Altölverordnung verlangt eine Annahmestelle am Verkaufsort oder in zumutbarer Nähe, und die Annahme ist kostenlos bis zur Menge, die du dort gekauft hast.
Was ist, wenn ich den Kassenbon nicht mehr habe?
Dann kann die Annahme verweigert werden, denn ohne Beleg lässt sich die gekaufte Menge nicht nachweisen. Es bleibt der kommunale Weg über die Schadstoffsammlung, und der kostet meist etwas.
Nimmt der Wertstoffhof Altöl an?
Oft nicht. Weil die Rücknahmepflicht beim Handel liegt, schließen manche Entsorger Altöl ausdrücklich aus. Wo es angenommen wird, gelten meist Gebindegrenzen um 20 Liter und ein Entgelt.
Gehört der Ölfilter mit zum Altöl?
Bei der Rückgabe an die Verkaufsstelle ja: § 8 Absatz 4 erstreckt die Pflicht auf Ölfilter und ölhaltige Abfälle aus dem Ölwechsel. Am Wertstoffhof ist der Filter dagegen oft eine eigene, kostenpflichtige Position.
Darf ich Altöl mit Bremsflüssigkeit in einen Kanister füllen?
Nein. § 4 der Altölverordnung verbietet das Vermischen mit anderen Abfällen. Aufbereitbar ist nur sortenreines Altöl der Sammelkategorie 1, ein Gemisch kann nur noch verbrannt werden.
Wo gilt das bei dir?
Zuständig ist dein Landkreis, und der regelt selbst, wo du das abgeben kannst. Wir haben die Annahmestellen aus allen 401 Kreisen und kreisfreien Städten gesammelt.
Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Altölverordnung § 8, Altölannahmestelle bei Abgabe an Endverbraucher
- Altölverordnung § 2, Vorrang der Aufbereitung
- Altölverordnung § 4, Getrennte Entsorgung und Vermischungsverbote
- Altölverordnung, Anlage 1: Zuordnung von Abfallschlüsseln zu einer Sammelkategorie
- Altöl: Tipps zur richtigen Entsorgung
- Preisliste Recyclinghöfe und Recyclingzentren, gültig ab 1. Januar 2026PDF
- Strafgesetzbuch § 324, Gewässerverunreinigung
- Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1
Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.