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Bauschutt entsorgen

Bauschutt ist der günstigste Bauabfall, solange er sortenrein bleibt. Sobald Holz, Gips oder Dämmstoff dazwischenliegen, wird die Ladung zu Baumischabfall und kostet ungefähr das Doppelte.

Kurz gesagt

  • Bauschutt ist rein mineralisch: Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, Mörtel und Naturstein.
  • Kleinmengen nimmt der Wertstoffhof, ab etwa einem Kubikmeter lohnt sich ein Container.
  • Ein einziger Sack Gips, Holz oder Dämmstoff macht die Ladung zu Baumischabfall, und das kostet ungefähr das Doppelte.
  • Die Trennpflicht aus § 8 der Gewerbeabfallverordnung gilt auch für private Bauherren, nicht nur für Betriebe.

Was Bauschutt ist und was nicht

Bauschutt ist mineralischer Bauabfall, und zwar ausschließlich. Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, Mörtel, Estrich und Naturstein gehören dazu. Diese enge Definition ist kein Formalismus, sondern folgt dem Verwertungsweg: Aus sortenreinem Bauschutt wird gebrochener Recyclingschotter, der im Wege- und Straßenbau wieder eingebaut wird. Alles, was sich nicht brechen und sieben lässt, stört diesen Weg.

Bauschutt ist rein mineralisch. Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik und Naturstein dürfen hinein, weil daraus Recyclingschotter für den Wege- und Straßenbau wird. Sobald Holz, Kunststoff, Metall, Gips oder Dämmstoff dazwischenliegen, wird die Ladung zu Baumischabfall umklassifiziert und deutlich teurer. Sortenrein zu befüllen spart also bares Geld.

Die Trennpflicht gilt auch für Privatleute

Das wird an vielen Stellen falsch wiedergegeben, deshalb hier genau. § 8 Absatz 1 der Gewerbeabfallverordnung verpflichtet Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen, zehn Fraktionen getrennt zu sammeln: Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel sowie Fliesen und Keramik. Jede davon ist dort mit ihrem Abfallschlüssel benannt.

Wer danach in § 1 nachschlägt, findet zwei Anwendungsfälle: gewerbliche Siedlungsabfälle und bestimmte Bau- und Abbruchabfälle. Das Wort gewerblich steht nur beim ersten Punkt. Wer zu Hause eine Wand herausnimmt, erzeugt Bau- und Abbruchabfall und fällt unter dieselbe Trennpflicht wie eine Baufirma.

Die 10-Kubikmeter-Grenze befreit nicht von der Trennung. Sie steht in § 8 Absatz 3, und dieser Absatz regelt die Dokumentation: Lagepläne, Lichtbilder, Wiegescheine, Erklärungen des Entsorgers. Nur diese Nachweispflichten entfallen, wenn bei einer Baumaßnahme insgesamt höchstens 10 Kubikmeter anfallen. Die Pflicht aus Absatz 1, getrennt zu sammeln, bleibt bestehen. Bei einer Handvoll Fliesen prüft das niemand, aber die Regel lautet anders, als sie meist zitiert wird.

Wann getrennt gesammelt werden muss und wann nicht

Absatz 2 nennt zwei Gründe, aus denen abgewichen werden darf: wenn die getrennte Sammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Technisch unmöglich ist sie zum Beispiel, wenn für mehrere Behälter kein Platz zur Verfügung steht, oder wenn sich die mineralischen Fraktionen aus rückbaustatischen Gründen nicht trennen lassen. Wirtschaftlich unzumutbar wird sie bei sehr geringen Mengen oder starker Verschmutzung, wenn die Kosten der Trennung außer Verhältnis zum Nutzen stehen.

Im Klartext für die Hausbaustelle: Ein halber Eimer Fliesenreste im Bauschutt-Container ist kein Fall für die Behörde. Eine Palette Gipskartonplatten dazwischen dagegen schon, und sie kostet vor allem Geld.

Was den Container verteuert

Der Preisunterschied zwischen Bauschutt und Baumischabfall ist der eigentliche Hebel bei jeder Sanierung. Bauschutt hat einen Abnehmer, der das Material haben will. Baumischabfall muss erst sortiert werden, und was dabei übrig bleibt, wird verbrannt oder deponiert. Deshalb kostet dieselbe Containergröße ungefähr das Doppelte.

Umklassifiziert wird nicht nach Gefühl, sondern beim Kippen. Wer einen Bauschutt-Container bestellt und Holzlatten, Dämmwolle, Tapetenreste oder Gipskarton hineingibt, bekommt die Ladung als Baumischabfall abgerechnet, mit Nachberechnung.

MaterialGehört es in den Bauschutt?
Beton, Ziegel, Mörtel, EstrichJa, das ist der Kern.
Fliesen, Keramik, SanitärkeramikJa, Waschbecken und WC eingeschlossen.
Naturstein, Kies, SchotterJa, rein mineralisch.
Gipskarton, Rigips, GipsputzNein, eigene Fraktion. Das Sulfat stört die Verwertung.
Porenbeton, Ytong, GasbetonNein, zu porös für Recyclingschotter.
Holz, Dämmstoff, Kunststoff, FolieNein, macht die ganze Ladung zu Baumischabfall.
Erdaushub, MutterbodenNein, eigener Abfallschlüssel und eigener Weg.
Dachpappe, BitumenbahnenNein, teerhaltige Ware ist sogar gefährlicher Abfall.

Wie viel in einen Container passt

Bauschutt ist schwer. Ein Kubikmeter wiegt je nach Material zwischen 1,4 und 1,8 Tonnen, deshalb sind Bauschutt-Container klein und werden häufig zusätzlich über das Gewicht abgerechnet. Für eine Küche mit zwanzig Quadratmetern abgeschlagener Fliesen reicht in aller Regel ein Behälter mit 3 Kubikmetern. Als grobe Rechengröße dienen 15 bis 20 Kilogramm je Quadratmeter Fliesenbelag samt Kleber.

Unterhalb von etwa einem Kubikmeter lohnt sich der Container nicht. Dann ist der Wertstoffhof der günstigere Weg, vielerorts bis zu einer Freimenge sogar kostenlos. Die Menge je Anlieferung ist allerdings begrenzt, meist auf einen Big Bag oder eine Schubkarrenwanne am Tag.

Häufige Fragen

Darf ich Bauschutt in den Restmüll geben?

Nein, und es scheitert meist schon am Gewicht. Eine mit Bauschutt gefüllte Restmülltonne wird nicht geleert, weil die Last für das Hebewerk des Fahrzeugs zu hoch ist. Ob ein paar zerbrochene Fliesen im Restmüll hingenommen werden, regelt die örtliche Abfallsatzung, verlassen sollte man sich darauf nicht.

Was kostet ein Bauschutt-Container?

Für 3 Kubikmeter liegen die Preise typischerweise zwischen 120 und 250 Euro, abhängig von Region, Anfahrt und Standzeit. Der Preis gilt für sortenreinen Bauschutt. Wird die Ladung beim Kippen als Baumischabfall eingestuft, kommt ungefähr noch einmal derselbe Betrag dazu.

Ist der Kleber unter den Fliesen ein Problem?

Übliche Fliesenkleber auf Zementbasis sind mineralisch und stören nicht. Kritisch wird es bei Belägen aus der Zeit vor dem Asbestverbot von 1993, dort kommen asbesthaltige Fliesenkleber und schwarzer Bitumenkleber vor. Bei Verdacht gehört eine Materialprobe ins Labor, bevor irgendetwas abgeschlagen wird.

Kann ich Bauschutt im Garten vergraben?

Nein. Das Verfüllen mit Bauabfall ist eine Abfallbeseitigung, und die darf nach § 28 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nur in zugelassenen Anlagen stattfinden. Auch gut gemeinte Varianten wie eine Drainage aus Ziegelbruch fallen darunter, sobald das Material als Abfall angefallen ist.

Zählt Sanitärkeramik als Bauschutt?

Ja. Waschbecken, WC und Bidet sind Keramik und fallen unter 17 01 03. Armaturen vorher abschrauben, das Metall gehört in den Schrott und bringt dort sogar etwas ein.

Wo gilt das bei dir?

Zuständig ist dein Landkreis, und der regelt selbst, wo du das abgeben kannst. Wir haben die Annahmestellen aus allen 401 Kreisen und kreisfreien Städten gesammelt.

Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Gewerbeabfallverordnung § 8, Getrennte Sammlung von Bau- und AbbruchabfällenBundesministerium der Justiz. Absatz 1 zählt die zehn getrennt zu sammelnden Fraktionen mit Abfallschlüssel auf. Die oft zitierte Grenze von 10 Kubikmetern steht in Absatz 3 und befreit nur von der Dokumentation, nicht von der Trennpflicht.
  2. Gewerbeabfallverordnung § 1, AnwendungsbereichBundesministerium der Justiz. Absatz 1 unterscheidet gewerbliche Siedlungsabfälle von Bau- und Abbruchabfällen. Das Wort gewerblich steht nur bei den Siedlungsabfällen.
  3. Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1Bundesministerium der Justiz. Amtliches Abfallverzeichnis mit allen Abfallschlüsseln.
  4. Kreislaufwirtschaftsgesetz § 20Bundesministerium der Justiz. Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die acht getrennt zu sammelnden Abfallarten.
  5. Abfallaufkommen in DeutschlandUmweltbundesamt. Bau- und Abbruchabfälle sind mit 198,8 Millionen Tonnen (2023) der mit Abstand größte Abfallstrom, 52,3 Prozent des gesamten Abfallaufkommens. Rund 87 Prozent davon sind Bodenaushub.

Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.


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