Kurz gesagt
- Unbelasteter Boden ist kein Abfall im Alltagssinn, sondern Material, das anderswo gebraucht wird.
- Abfallschlüssel 17 05 04, belasteter Boden dagegen 17 05 03 und damit gefährlicher Abfall.
- Wurzeln, Bauschutt oder Folienreste im Aushub machen daraus ein Gemisch und verteuern die Abgabe deutlich.
- Auf dem eigenen Grundstück umgelagert entsteht gar kein Abfall. Das ist fast immer die günstigste Lösung.
Der größte Abfallstrom des Landes
Bau- und Abbruchabfälle machen mit 198,8 Millionen Tonnen rund 52 Prozent des gesamten deutschen Abfallaufkommens aus, und etwa 87 Prozent davon sind Bodenaushub. Kein anderer Abfall fällt auch nur annähernd in dieser Menge an. Genau deshalb ist der Umgang damit stärker geregelt, als man bei einem Haufen Erde vermuten würde.
Die gute Nachricht steckt in derselben Zahl: Weil so viel Boden bewegt wird, gibt es überall Stellen, die welchen brauchen. Unbelasteter Aushub ist an vielen Orten kein Kostenfaktor, sondern gesuchtes Material.
Belastet oder unbelastet, daran hängt alles
Die Abfallverzeichnis-Verordnung kennt für Boden zwei Schlüssel. 17 05 04 steht für Boden und Steine ohne gefährliche Stoffe, 17 05 03* für Boden, der gefährliche Stoffe enthält. Der Stern markiert gefährlichen Abfall, und er ändert alles: Nachweisverfahren, zulässige Anlagen und vor allem der Preis.
Verdacht auf Belastung besteht bei Grundstücken mit gewerblicher Vorgeschichte, bei ehemaligen Tankstellen, Werkstätten und Schießständen, in der Nähe stark befahrener Straßen, bei aufgefülltem Gelände und bei alten Hausstandorten mit Ascheresten im Boden. Auffüllungen aus der Nachkriegszeit enthalten häufig Schlacke, Asche und Bauschutt.
Die Untersuchung gehört vor den Aushub, nicht danach. Die Ersatzbaustoffverordnung stellt seit dem 1. August 2023 bundeseinheitliche Anforderungen an die Probenahme und Untersuchung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial, das ausgehoben oder abgeschoben werden soll. Wer den Boden erst auf einen Haufen schiebt und dann analysieren lässt, hat im Zweifel verschiedene Schichten vermischt und muss die gesamte Menge nach dem schlechtesten Wert entsorgen.
Der günstigste Weg ist, keinen Abfall entstehen zu lassen
Boden, der auf dem eigenen Grundstück bleibt und dort wieder eingebaut wird, wird gar nicht erst zu Abfall. Ein Erdwall, eine Geländemodellierung, das Auffüllen einer Senke oder die Verfüllung der Baugrube nach dem Fundament sind die einfachsten Lösungen und kosten nichts außer Bewegung. Voraussetzung ist, dass der Boden unbelastet ist und die Aufschüttung baurechtlich zulässig bleibt, größere Geländeveränderungen sind je nach Bundesland genehmigungspflichtig.
Passt der Boden nicht aufs eigene Grundstück, sind Bodenbörsen der zweite Blick. Viele Landkreise, Bauunternehmen und Erdbaubetriebe führen Listen, in denen Aushub angeboten und gesucht wird. Für sauberen Mutterboden findet sich oft ein Abnehmer, der ihn selbst abholt.
Was den Aushub verdirbt
Erdaushub muss so sortenrein sein wie Bauschutt, und aus demselben Grund. Sobald Fremdstoffe darin sind, passt der Schlüssel 17 05 04 nicht mehr, und die Annahmestelle rechnet nach der ungünstigeren Kategorie ab.
| Beimengung | Folge |
|---|---|
| Steine, Kies, natürliche Bestandteile | Unproblematisch, das gehört zum Boden. |
| Wurzeln, Grasnarbe, Laub | Stört ab größeren Anteilen, besser vorher abschieben. |
| Bauschutt, Ziegelbruch, Beton | Macht daraus ein Gemisch, teurer und getrennt zu erklären. |
| Folie, Kunststoff, Bauabfall | Führt zur Einstufung als Baumischabfall. |
| Asche, Schlacke, Teerreste | Verdacht auf gefährlichen Abfall, Analyse nötig. |
Kleine Mengen aus dem Garten
Für die Schubkarre voll Erde vom Beet gilt nichts von alldem. Kleinmengen nehmen die meisten Wertstoffhöfe an, teils im Rahmen einer Freimenge. Alte Blumenerde aus Kübeln ist ein Sonderfall: Sie ist stark durchwurzelt und enthält Substrat wie Perlite oder Tonkügelchen, deshalb nehmen viele Höfe sie nicht als Boden, sondern als Grünabfall an. Ein Anruf vorher spart die zweite Fahrt.
In den Wald oder auf eine Wiese gehört auch sauberer Boden nicht. Das ist eine Abfallbeseitigung außerhalb zugelassener Anlagen und damit eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn das Material harmlos ist.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Aushub untersuchen lassen?
Bei einem gewachsenen Grundstück ohne gewerbliche Vorgeschichte verlangt die Annahmestelle in der Regel keine Analyse für kleine Mengen. Sobald größere Mengen abgegeben oder anderswo eingebaut werden sollen, greifen die Untersuchungsanforderungen der Ersatzbaustoffverordnung. Fragen Sie bei der Annahmestelle nach, welche Nachweise sie für Ihre Menge braucht, bevor der Bagger anrückt.
Was kostet die Abgabe von Erdaushub?
Unbelasteter Boden liegt bei Deponien und Bodenannahmestellen häufig zwischen 5 und 20 Euro je Tonne, manche Betriebe nehmen sauberen Mutterboden kostenlos. Belasteter Aushub kostet ein Vielfaches, dazu kommen die Analysekosten. Weil ein Kubikmeter rund 1,5 bis 1,8 Tonnen wiegt, summiert sich das schnell.
Darf ich Mutterboden verschenken?
Ja, und das ist oft der beste Weg. Solange der Boden unbelastet ist, spricht nichts dagegen, ihn über eine Bodenbörse, ein Kleinanzeigenportal oder direkt an einen Nachbarn abzugeben. Wer abgibt, sollte ehrlich sagen, woher der Boden stammt.
Ist Erdaushub Bauschutt?
Nein. Bauschutt hat die Schlüssel der Gruppe 17 01, Boden und Steine stehen in 17 05. Die Wege sind verschieden, und die Vermischung macht beides teurer: Der Boden verliert seine Verwertbarkeit als Boden, der Bauschutt seine als Schotter.
Was mache ich mit Bauschutt, der schon im Boden steckt?
Bei alten Auffüllungen ist die Trennung im Nachhinein kaum möglich. Dann wird die Menge als Gemisch eingestuft und entsprechend abgerechnet. Sinnvoll ist, den Verdacht vorher zu äußern und die Annahmestelle entscheiden zu lassen, statt die Ladung als sauberen Boden zu deklarieren.
Wo gilt das bei dir?
Zuständig ist dein Landkreis, und der regelt selbst, wo du das abgeben kannst. Wir haben die Annahmestellen aus allen 401 Kreisen und kreisfreien Städten gesammelt.
Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1
- Ersatzbaustoffverordnung § 1, Anwendungsbereich
- Abfallaufkommen in Deutschland
- Kreislaufwirtschaftsgesetz § 20
Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.