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Dachpappe entsorgen

Zwei Dachbahnen können identisch aussehen und völlig verschiedene Abfälle sein. Entscheidend ist nicht, wie sie aussehen oder riechen, sondern wann das Dach gebaut wurde.

Kurz gesagt

  • Bitumenbahnen sind normaler Bauabfall (17 03 02) und lassen sich verwerten.
  • Teerhaltige Dachpappe ist gefährlicher Abfall (17 03 03*) wegen der krebserzeugenden PAK.
  • Das Baujahr ist das Kriterium, nicht das Aussehen. Dächer bis Mitte der 1960er gelten als teerhaltig, die Teerölherstellung endete 1962.
  • Nie in den Bauschutt-Container. Dachbahnen sind dort Störstoff und machen die Ladung teuer.

Zwei Materialien, die gleich aussehen

Dachpappe ist ein Sammelname für sehr verschiedene Dinge. Die ersten Generationen wurden aus Lumpen, Textilabfällen und Altpapier gefertigt und in Steinkohlenteer getränkt. Etwa Mitte des 20. Jahrhunderts stellte die Produktion auf Bitumen um, später kamen Polyestervliese und Polymerbitumen dazu.

Für die Entsorgung ist das der ganze Unterschied, und er ist ein großer: Teerhaltige Bahnen enthalten erhöhte Gehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, kurz PAK. Die gehören zu den krebserzeugenden Arbeitsstoffen, eingeordnet in Kategorie 1 der MAK-Liste. Bitumen ist dagegen unproblematisch und verwertbar.

Ansehen kann man es nicht. Dunkle Farbe, Glanz und ein typischer Geruch sind Hinweise, aber kein Nachweis — beide Materialien sind schwarz und riechen nach Bitumen. Sicherheit gibt nur eine Laboranalyse. Für die Praxis gilt deshalb das Baujahr als Kriterium, und zwar in dieser Abstufung: Die Herstellung von Dachdichtungsbahnen mit Steinkohlenteerölen wurde 1962 eingestellt, lose verlegte Dachpappen wurden bis in die frühen 1970er Jahre getränkt. Bei einem Dach, das bis Mitte der 1960er Jahre errichtet wurde, ist zunächst von Gefährlichkeit auszugehen.

Zwei Dinge relativieren das. Erstens ist der Anteil klein geworden: Nur noch etwa 5 bis 20 Prozent der anfallenden Dachbahnen sind teerhaltig. Zweitens liegen die teerhaltigen fast immer im Verbund mit später aufgebrachten Bitumenbahnen, weil man alte Dächer über Jahrzehnte einfach überdeckt hat. Beim Abtragen kommen also beide Schichten zum Vorschein, und die unterste ist die kritische.

Die drei Abfallschlüssel

FallSchlüssel und Folge
Bitumenbahn, Schweißbahn, moderne Abdichtung17 03 02, nicht gefährlich. Verwertung möglich, stofflich oder energetisch. Deponieren ist nicht nötig.
Teerhaltige Dachpappe17 03 03*, gefährlicher Abfall. Getrennt halten, beim gewerblichen Rückbau mit Nachweisführung.
Asbesthaltige Pappe auf Bitumenbasis17 06 05* asbesthaltige Baustoffe. Hier ist die Verwertung ausdrücklich unzulässig. Was dann gilt, steht bei Asbest.

Der Grenzwert, ab dem eine Bahn als gefährlich gilt, liegt bei PAK von 1.000 Milligramm je Kilogramm oder Benzo(a)pyren von 50 Milligramm je Kilogramm. Diese Zahl steht in vielen Ratgebern falsch, dort liest man oft 100 Milligramm. Entscheiden muss sie ohnehin ein Labor, nicht der Bauherr.

Kleinmengen aus dem eigenen Schuppen

Der häufigste Fall ist kein Flachdachrückbau, sondern das Dach einer Gartenlaube, eines Geräteschuppens oder einer Garage. Dafür gibt es keine bundesweit gültige Tonne, und das ist die ehrliche Auskunft: Kleinmengen aus privaten Sanierungen sind mit der kommunalen Abfallberatung abzusprechen. Das empfiehlt das Bayerische Landesamt für Umwelt ausdrücklich so, weil Menge, Stückigkeit und Größe der einzelnen Stücke darüber entscheiden, welcher Weg überhaupt geht.

Was in der Praxis dabei herauskommt:

  • Bitumenbahnen in kleinen Mengen nehmen viele Wertstoffhöfe gegen Gebühr an, abgerechnet nach Gewicht oder Volumen.
  • Teerhaltige Bahnen laufen über die Schadstoffannahme oder die Kreisdeponie. Beim Anmelden ausdrücklich sagen, dass Teerverdacht besteht.
  • Größere Mengen gehen in einen eigenen Container. Sonderabfallgesellschaften nehmen Dachbahnen ebenfalls an, oft mit einer Vorgabe zur Stückgröße — die GSB in Bayern etwa verlangt höchstens 40 mal 40 Zentimeter Kantenlänge.

Niemals in den Bauschutt-Container. Das ist bei Dachbahnen der teuerste Fehler, und er passiert leicht, weil beim Dachrückbau ohnehin ein Container steht. Bauschutt ist rein mineralisch. Eine Rolle Dachpappe darin macht die ganze Ladung zu Baumischabfall, und bei Teerverdacht wird daraus ein Fall für die Sonderabfallentsorgung — mit der kompletten Ladung.

Warum getrennt abgetragen werden muss

Bei einem Gebäude mit schadstoffhaltigen Materialien ist der konventionelle Abbruch ohne Getrennthaltung nicht nur unpraktisch, sondern unzulässig. § 9 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verbietet das Vermischen und Verdünnen, und genau das passiert, wenn teerhaltige Bahnen mit sauberem Bauschutt in einen Container wandern. Dasselbe steht in § 8 der Gewerbeabfallverordnung, die Bitumengemische als eine der zehn getrennt zu sammelnden Fraktionen nennt — und die gilt auch für private Bauherren.

Umgekehrt gilt der Verwertungsvorrang aus § 6 Absatz 2: Für Dachbahnen stehen bundesweit genug Verwertungskapazitäten bereit, stofflich und energetisch. Sie müssen also nicht beseitigt werden, sondern sollen verwertet werden. Die einzige Ausnahme sind die asbesthaltigen Pappen.

Was dranhängt, muss mit bedacht werden

Eine Dachbahn kommt selten allein. Beim Abtragen hängen typischerweise an: Holzschalung und Holzfaserplatten, Holzwolle-Leichtbauplatten, Styropor oder Polyurethan-Hartschaum als Dämmung, Kork, Mineralfasermatten, Aluminiumkaschierungen, Kunststofffolien, Metallteile und mineralische Bestreuung.

Für die Entsorgung heißt das zweierlei. Bei bitumenhaltigen Bahnen muss das grob getrennt werden, damit die Verwertung funktioniert — Holz zum Altholz, Metall zum Schrott, Dämmung in ihre eigene Fraktion. Bei Teerverdacht gilt das Gegenteil: Was mit der Bahn verklebt ist, gilt als mitbelastet und geht denselben Weg. Teerkork ist der klassische Fall dafür.

Was nicht geht

  • Verbrennen. Nicht im Kaminofen, nicht im Lagerfeuer, auf keinen Fall. Bitumen und erst recht Teer setzen beim Schwelen genau die PAK frei, um derer wegen das Material kritisch ist. In einer Verbrennungsanlage mit Rauchgasreinigung ist es ein zulässiger Weg, im Garten ist es eine Gesundheitsgefahr für die Nachbarschaft.
  • Restmüll. Eine Rolle Dachpappe ist Bauabfall, nicht Siedlungsabfall. Für ein handtellergroßes Stück interessiert sich niemand, für die Reste eines Schuppendachs schon.
  • Liegen lassen oder eingraben. Beides ist Abfallbeseitigung außerhalb einer zugelassenen Anlage. Bei teerhaltigem Material gehen die PAK dabei in den Boden.
  • Trocken abkratzen oder schleifen. Bei Teerverdacht entsteht dabei Staub mit genau den Stoffen, die man nicht einatmen will. Kalt und in großen Stücken abtragen.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob meine Dachpappe teerhaltig ist?

Am Baujahr, nicht am Aussehen. Die Herstellung von Dachdichtungsbahnen mit Steinkohlenteerölen endete 1962, lose verlegte Dachpappen wurden bis in die frühen 1970er Jahre getränkt. Bei Dächern bis Mitte der 1960er ist von Teer auszugehen. Dunkle Farbe und Geruch sind Hinweise, aber kein Nachweis — sicher ist nur eine Laboranalyse. Und: Teerhaltige Bahnen liegen meist unter später aufgebrachten Bitumenbahnen.

Ist Dachpappe Sondermüll?

Nur die teerhaltige. Bitumenbahnen tragen den Schlüssel 17 03 02 und sind nicht gefährlich, teerhaltige Produkte 17 03 03* und sind es. Gefährlich wird es ab einem PAK-Gehalt von 1.000 mg/kg oder 50 mg/kg Benzo(a)pyren. Die oft zitierten 100 mg/kg sind falsch.

Darf Dachpappe in den Bauschutt-Container?

Nein, und das ist der teuerste Fehler bei einem Dachrückbau. Bauschutt ist rein mineralisch. Dachbahnen machen die Ladung zu Baumischabfall, und bei Teerverdacht wird die komplette Füllung zum Fall für die Sonderabfallentsorgung. Dachbahnen gehören in einen eigenen Container.

Wohin mit der Dachpappe vom Gartenschuppen?

Das ist eine Kleinmenge aus privater Sanierung, und dafür gibt es keine bundesweite Regel. Das Bayerische Landesamt für Umwelt empfiehlt ausdrücklich die Absprache mit der kommunalen Abfallberatung, weil Menge und Stückgröße entscheiden. In der Praxis nehmen Wertstoffhöfe Bitumenbahnen gegen Gebühr an, teerhaltige laufen über die Schadstoffannahme oder die Kreisdeponie.

Muss teerhaltige Dachpappe auf die Deponie?

Nicht zwingend. Für Dachbahnen gibt es bundesweit genug Verwertungskapazitäten, stofflich und energetisch, und § 6 Absatz 2 KrWG gibt der Verwertung den Vorrang. Auch in Müllverbrennungsanlagen können sie eingesetzt werden, meist nur in kleineren Mengen. Die einzige Ausnahme sind asbesthaltige Pappen auf Bitumenbasis — dort ist die Verwertung unzulässig.

Kann Dachpappe Asbest enthalten?

Ja, das ist der dritte Fall und der strengste. Asbesthaltige Pappen auf Bitumenbasis wurden als Dachpappen und Sperrisolierpappen verwendet und fallen unter 17 06 05*, asbesthaltige Baustoffe. Dort ist die Verwertung ausdrücklich unzulässig, es bleibt die Deponie. Bei Verdacht nicht brechen, nicht schleifen, sondern wie auf der Asbestseite beschrieben vorgehen.

Wo gilt das bei dir?

Zuständig ist dein Landkreis, und der regelt selbst, wo du das abgeben kannst. Wir haben die Annahmestellen aus allen 401 Kreisen und kreisfreien Städten gesammelt.

Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Teer- und bitumenhaltige Dachbahnen, infoBlatt Kreislaufwirtschaft, Stand 10/2015PDFBayerisches Landesamt für Umwelt. Die Herstellung von Dachdichtungsbahnen mit Steinkohlenteerölen wurde 1962 eingestellt, Dachpappen wurden bis in die frühen 1970er Jahre getränkt; bei Dächern bis Mitte der 1960er Jahre ist zunächst von Gefährlichkeit auszugehen. Nur noch etwa 5 bis 20 Prozent des Anfalls sind teerhaltig. Einstufung als gefährlicher Abfall ab PAK ≥ 1.000 mg/kg oder Benzo(a)pyren ≥ 50 mg/kg.
  2. Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1Bundesministerium der Justiz. Amtliches Abfallverzeichnis mit allen Abfallschlüsseln.
  3. Gewerbeabfallverordnung § 8, Getrennte Sammlung von Bau- und AbbruchabfällenBundesministerium der Justiz. Absatz 1 zählt die zehn getrennt zu sammelnden Fraktionen mit Abfallschlüssel auf. Die oft zitierte Grenze von 10 Kubikmetern steht in Absatz 3 und befreit nur von der Dokumentation, nicht von der Trennpflicht.
  4. Kreislaufwirtschaftsgesetz § 20Bundesministerium der Justiz. Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die acht getrennt zu sammelnden Abfallarten.

Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.


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