Kurz gesagt
- Tragbare, saubere Kleidung gehört in die Altkleidersammlung, also in den Container oder die Kleiderkammer.
- Seit dem 1. Januar 2025 sind Textilabfälle nach § 20 Absatz 2 Nummer 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes getrennt zu sammeln.
- Zerschlissene Kleidung gehört in die getrennte Sammlung, sofern es vor Ort eine gibt. Sonst darf sie laut Umweltministerium weiterhin in den Restmüll.
- Stark verschmutzte, nasse oder schimmelige Ware bleibt Restmüll, sie verdirbt die ganze Charge.
- Vor der Abgabe waschen und trocken in stabile, verschlossene Säcke packen.
Die Regel seit 2025
Zum 1. Januar 2025 ist die Getrenntsammelpflicht für Textilien in Kraft getreten. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz führt Textilabfälle seither in § 20 Absatz 2 als Nummer 6 neben Bioabfall, Kunststoff, Metall, Papier, Glas, Sperrmüll und gefährlichen Abfällen auf. Dahinter steht die europäische Abfallrahmenrichtlinie, die den Mitgliedstaaten diese Frist gesetzt hatte.
Der Satz, der daraus in vielen Meldungen wurde, lautete verkürzt: Kleidung darf nicht mehr in den Restmüll. So stimmt er nicht. Die Pflicht richtet sich an die Entsorgungsträger, nicht an dich. Sie müssen eine getrennte Sammlung anbieten. Was du zu tun hast, ergibt sich erst daraus, was vor Ort tatsächlich angeboten wird.
Tragbar oder zerschlissen: die entscheidende Frage
Das Bundesumweltministerium hat die Lage in einer eigenen FAQ geklärt, und die Antwort ist zweistufig.
| Zustand | Wohin |
|---|---|
| Tragbar, sauber, trocken | Altkleidercontainer, Kleiderkammer, Sozialkaufhaus |
| Zerschlissen, aber sauber, Sammlung vor Ort vorhanden | getrennte Sammlung, meist am Wertstoffhof |
| Zerschlissen, keine Sammlung vor Ort | Restmüll |
| Stark verschmutzt, ölig, nass, schimmelig | Restmüll |
Wörtlich heißt es dort, zerschlissene Kleidung dürfe in die Restmülltonne, wenn es hierfür vor Ort noch keine getrennte Sammlung gibt, und stark verschmutzte Textilien könnten in der Regel weiterhin in den Restmüll. Die oft zitierte Verschärfung ist also vor allem eine Aufforderung an die Kommunen, überhaupt erst eine Sammlung für nicht mehr tragbare Ware einzurichten.
Die Kurzregel: Würdest du das Stück noch jemandem geben? Dann Container. Ist es kaputt, aber sauber? Dann zum Wertstoffhof und dort nach der Textilsammlung fragen. Ist es schmutzig, nass oder schimmelig? Dann Restmüll, und zwar ohne schlechtes Gewissen, denn in der Sammlung richtet es mehr Schaden an als in der Verbrennung.
Was nicht in den Container gehört
Die Sortierbetriebe öffnen jeden Sack von Hand. Was nicht hineingehört, kostet sie Zeit und kann im schlimmsten Fall die ganze Charge unbrauchbar machen.
- Nasse oder verschimmelte Ware. Feuchtigkeit breitet sich im geschlossenen Sack aus, ein einziges nasses Stück verdirbt den Rest.
- Öl-, Farb- und Lösemittelreste. Arbeitskleidung mit Altöl ist kein Textil mehr, sondern Schadstoff.
- Textilien mit Elektronik wie Heizwesten oder Leuchtjacken. Das sind Elektroaltgeräte.
- Matratzen, Teppiche, Polster. Sie gehören zum Sperrmüll, nicht in die Textilsammlung.
- Einzelne Schuhe. Ohne Partner ist ein Schuh wertlos, deshalb paarweise zusammenbinden.
In den Gelben Sack gehört Kleidung nie, auch nicht aus Polyester. Der Gelbe Sack nimmt ausschließlich Verkaufsverpackungen auf, und ein T-Shirt ist ein Gebrauchsgegenstand.
Was danach wirklich passiert
Das ist die Frage, die am häufigsten gestellt und am seltensten beantwortet wird. Der Weg ist immer derselbe: Der Container wird geleert, die Ware geht in einen Sortierbetrieb, und dort wird sie von Hand in bis zu 350 Fraktionen getrennt, nach Artikel, Größe, Material und Qualität. Maschinen können das bis heute nicht, weil die Entscheidung von Mode, Saison und Zielmarkt abhängt.
Wie sich die Fraktionen verteilen, hat der bvse-Fachverband Textilrecycling zuletzt 2026 erhoben, und die Zahlen haben sich deutlich verschoben:
| Verwertung | 2013 | 2023 |
|---|---|---|
| Wiederverwendung als Secondhand | 54 % | 44 % |
| Thermische Verwertung, also Verbrennung | 8 % | 21 % |
Das Sammelaufkommen ist 2023 auf rund 1,3 Millionen Tonnen gestiegen. Es kommt also mehr an, und davon ist weniger brauchbar. Der Grund ist kein Geheimnis: Die Kleidung, die in den Container wandert, ist billiger und dünner geworden, und was zwei Saisons gehalten hat, hält keine dritte für jemand anderen.
Der Rest wird zu Putzlappen für Industrie und Werkstätten, zu Dämmvlies und zu Faserstoffen für Autoinnenräume. Das ist Downcycling, aus einem T-Shirt wird nie wieder ein T-Shirt. Echtes Faser-zu-Faser-Recycling gibt es, aber es scheitert bis heute an Mischgeweben, und Mischgewebe ist der Normalfall.
Richtig abgeben
Ein paar Handgriffe entscheiden darüber, ob deine Sachen in der Wiederverwendung landen oder direkt in der Verbrennung.
- Waschen. Das Umweltministerium rät ausdrücklich dazu, brauchbare Altkleider vorher in die Waschmaschine zu geben. Sortiert wird von Hand, und was riecht, wird aussortiert.
- Trocken einpacken. Stabile, zugebundene Säcke, keine offenen Tüten.
- Schuhe paarweise zusammenbinden, am besten an den Schnürsenkeln.
- Nicht neben den Container stellen. Was draußen steht, wird nass und gilt als wilde Ablagerung, für die ein Bußgeld fällig werden kann.
Ist der Container voll, nimm die Sachen wieder mit und probiere es ein paar Tage später oder an einem anderen Standort. Das klingt lästig, ist aber der Unterschied zwischen einer Spende und Sperrmüll auf dem Gehweg.
Bevor es die Sammlung wird
Der Container ist der letzte Schritt, nicht der erste. Gut erhaltene Kleidung hat mehrere Wege, die deutlich mehr daraus machen:
- Kleiderkammern und Sozialkaufhäuser geben direkt weiter, ohne Sortierbetrieb und ohne Export. Hier kommt am meisten an.
- Kinderbasare und Kleidertauschbörsen, die viele Gemeinden und Kitas ein- bis zweimal im Jahr veranstalten.
- Verkauf über Kleinanzeigen oder Secondhand-Plattformen, wenn es um Marken oder gut erhaltene Winterkleidung geht.
- Frauenhäuser und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, die oft konkrete Bedarfslisten führen. Vorher anrufen lohnt, sonst kommt an, was gerade niemand braucht.
Ein Hinweis zu den Containern selbst: Nicht jeder gehört einer gemeinnützigen Organisation, auch wenn das Logo danach aussieht. Wer sichergehen will, achtet auf einen Aufsteller mit Namen, Anschrift und Kontakt auf dem Container. Fehlt der, ist es meist ein gewerblicher Sammler.
Häufige Fragen
Gehört kaputte Kleidung jetzt in den Restmüll oder nicht?
Das hängt von deiner Kommune ab. Gibt es vor Ort eine getrennte Sammlung für zerschlissene Textilien, meist am Wertstoffhof, dann gehört sie dorthin. Gibt es keine, darf sie laut Bundesumweltministerium weiterhin in die Restmülltonne.
Muss ich Kleidung vor der Abgabe waschen?
Vorgeschrieben ist es nicht, sinnvoll schon. Sortiert wird von Hand, und ungewaschene Ware wird häufig aussortiert. Das Umweltministerium rät ausdrücklich dazu, brauchbare Altkleider vorher zu waschen.
Was ist mit einzelnen Socken und alter Unterwäsche?
Beides ist Textil und gehört in die Sammlung, sofern es sauber ist. Für die Wiederverwendung taugt es nicht, für die Faserverwertung schon. Ausführlicher steht das auf der Seite zur Unterwäsche.
Darf Kleidung in den Gelben Sack?
Nein, unabhängig vom Material. Der Gelbe Sack nimmt nur Verkaufsverpackungen auf. Kleidung ist ein Gebrauchsgegenstand, auch wenn sie aus Polyester besteht.
Was passiert mit der Kleidung aus dem Container?
Sie geht in einen Sortierbetrieb und wird dort von Hand in bis zu 350 Fraktionen getrennt. Rund 44 Prozent wurden 2023 als Secondhand wiederverwendet, der Rest wurde zu Putzlappen, Dämmvlies und Fasern verarbeitet oder verbrannt.
Der Container ist voll, darf ich die Säcke daneben stellen?
Besser nicht. Die Sachen werden nass und damit unbrauchbar, und die Ablagerung neben dem Container gilt als Ordnungswidrigkeit. Nimm sie wieder mit und komm später oder zu einem anderen Standort.
Wo gilt das bei dir?
Zuständig ist dein Landkreis, und der regelt selbst, wo du das abgeben kannst. Wir haben die Annahmestellen aus allen 401 Kreisen und kreisfreien Städten gesammelt.
Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Kreislaufwirtschaftsgesetz § 20
- Wo sollen Bürgerinnen und Bürger ab 2025 ihre Alttextilien entsorgen?
- Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien ab 01.01.2025
- bvse-Textilstudie 2026: Mehr Alttextilien, weniger Qualität
- Der Weg der Altkleider von der Sammlung zur Wiederverwendung
- Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1
Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.