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Roller entsorgen

Drei sehr verschiedene Fahrzeuge unter einem Wort, und jedes nimmt einen anderen Weg.

Kurz gesagt

  • Motorroller gehen zum Schrotthändler oder Altfahrzeugverwerter, ein Verwertungsnachweis ist nicht vorgeschrieben.
  • Tretroller aus Metall sind Altmetall am Wertstoffhof.
  • E-Scooter und Elektroroller sind Elektroaltgeräte mit Lithium-Akku.
  • Beim Motorroller vorher Benzin und Öl ablassen, beides zur Schadstoffsammlung.

Motorroller

Die Altfahrzeug-Verordnung gilt für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge. Krafträder und Kleinkrafträder fallen nicht darunter, also auch kein Motorroller. Praktisch heißt das: Es gibt keine Pflicht zur Abgabe bei einem anerkannten Demontagebetrieb und keinen vorgeschriebenen Verwertungsnachweis.

Der Weg führt trotzdem dorthin, wo Fahrzeuge zerlegt werden: Schrotthändler und Altfahrzeugverwerter nehmen Roller an, oft mit Abholung. Betriebsflüssigkeiten müssen vorher raus oder werden dort abgelassen:

  • Benzin zur Schadstoffsammlung, nie in den Ausguss.
  • Motoröl und Getriebeöl zur Schadstoffannahme. Verkaufsstellen für Motoröl nehmen Altöl in der gekauften Menge zurück.
  • Batterie heraus, Bleibatterien werden vom Handel und am Hof zurückgenommen.

Abmelden nicht vergessen: Beim versicherungskennzeichenpflichtigen Roller endet die Sache mit dem Ablauf des Kennzeichens, bei zulassungspflichtigen Maschinen mit der Abmeldung bei der Zulassungsstelle. Mehr zum größeren Bruder unter Motorrad.

Beim E-Scooter ist der Akku das Thema. Elektroroller und E-Scooter enthalten große Lithium-Akkus, und die sind der Grund, warum diese Fahrzeuge nie in den Schrottcontainer und schon gar nicht in den Hausmüll gehören. Beschädigte oder aufgeblähte Akkus können sich selbst entzünden, und ein Brand in einer Presse oder einem Schredder ist kaum zu löschen. Solche Geräte gehören direkt zur Schadstoffannahme, mit dem ausdrücklichen Hinweis auf den Akku.

E-Scooter und Elektroroller

Sie sind Elektroaltgeräte. Der Wertstoffhof nimmt sie kostenlos, viele Höfe haben eine eigene Annahme für Geräte mit großen Akkus. Beim Neukauf gilt zusätzlich die Rücknahme im Handel.

Wechselakkus vorher entnehmen und getrennt abgeben. Fest verbaute bleiben im Gerät, dann bei der Abgabe darauf hinweisen.

Tretroller und Kinderroller

Der einfachste Fall: ein Gestell aus Aluminium oder Stahl mit Kunststoffrollen. Das ist Altmetall und gehört zum Wertstoffhof. Reine Kunststoffroller für Kleinkinder sind Restmüll oder Sperrmüll.

Vorher lohnt der Blick auf die Rollen: Ausgeschlagene Lager und abgefahrene Rollen sind Verschleißteile, die es einzeln gibt. Ein Tretroller, der eiert, ist selten kaputt.

Vor dem Verschrotten

Motorroller haben auch als Nichtläufer einen Wert. Gefragt sind Ersatzteile, gerade bei älteren Modellen mit großer Verbreitung, und klassische Modelle mit Blechrahmen haben eine eigene Sammlerszene. Ein Fahrzeug, das nur wegen einer defekten Zündung steht, ist kein Schrott.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Motorroller einen Verwertungsnachweis?

Nein. Die Altfahrzeug-Verordnung erfasst Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, nicht Krafträder und Kleinkrafträder. Die Abgabe beim Schrotthändler oder Verwerter genügt.

Wohin mit einem kaputten E-Scooter?

Er ist ein Elektroaltgerät mit großem Lithium-Akku. Wertstoffhof oder Rücknahme im Handel, bei beschädigtem Akku direkt zur Schadstoffannahme mit ausdrücklichem Hinweis.

Ist ein Tretroller Sperrmüll?

Metallroller sind Altmetall und gehören zum Wertstoffhof, dort werden sie verwertet. Nur reine Kunststoffroller sind Restmüll oder Sperrmüll.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Altfahrzeug-VerordnungBundesministerium der Justiz. Gilt für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge, nicht für Krafträder und Kleinkrafträder.
  2. Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 17, Rücknahmepflichten des VertreibersBundesministerium der Justiz. Kostenlose Rücknahme kleiner Altgeräte im Handel ab 400 m², ohne Neukauf.
  3. Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1Bundesministerium der Justiz. Amtliches Abfallverzeichnis mit allen Abfallschlüsseln.
  4. Kreislaufwirtschaftsgesetz § 20Bundesministerium der Justiz. Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die acht getrennt zu sammelnden Abfallarten.

Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.