Kurz gesagt
- Niemals in den Abfluss. Öl erstarrt im kalten Rohr und bildet mit Hygieneartikeln die berüchtigten Fettberge.
- Kleine Mengen kommen verschlossen in der Flasche in den Restmüll, nicht offen in die Tonne.
- Größere Mengen nimmt der Wertstoffhof, meist kostenlos. Daraus wird Biodiesel.
- Speiseöl ist kein Altöl. Es ist pflanzlich, nicht gefährlich und fällt nicht unter die Altölverordnung.
Warum der Abfluss der teuerste Weg ist
Öl ist flüssig, solange es warm ist. Im Abwasserrohr kühlt es innerhalb weniger Meter ab und legt sich als Film an die Wand. Dort bindet es alles, was vorbeikommt, vor allem Feuchttücher und andere Hygieneartikel, die ebenfalls nicht ins Klo gehören. Aus Fett und Fasern wird eine feste Masse, die den Querschnitt zusetzt.
Im Hausanschluss endet das mit einer Rohrreinigung auf eigene Kosten. Im öffentlichen Kanal entstehen daraus die Gebilde, die als Fettberge durch die Presse gehen und mit Hochdruck zerlegt werden müssen. Bezahlt wird das über die Abwassergebühr, also von allen.
Der kleine Trick mit dem heißen Wasser funktioniert nicht. Wer das Öl mit Spülmittel und heißem Wasser hinterherspült, verlagert das Problem nur ein paar Meter weiter. Die Emulsion hält genau so lange, wie das Wasser warm ist. Danach setzt sich das Fett dort ab, wo man es nicht mehr erreicht.
Der richtige Weg, nach Menge
- Ein Rest in der Pfanne: mit Küchenkrepp aufnehmen. Das Papier mit dem Fett darf in vielen Kommunen sogar in die Biotonne, weil beides organisch ist.
- Eine Flasche oder eine Fritteusenfüllung: abkühlen lassen, in eine gut verschließende Flasche füllen, zuschrauben, in den Restmüll. Die Originalflasche ist dafür ideal. Nicht offen in die Tonne kippen, sonst läuft es beim Pressen im Müllfahrzeug aus.
- Mehrere Liter, etwa nach einer Feier: zum Wertstoffhof. Viele Höfe haben einen Sammelbehälter für Altspeisefett, meist kostenlos.
- Festes Fett, Butterschmalz, Frittierfett in Blöcken: geht in vielen Kommunen in die Biotonne, weil es sich nicht verteilt.
Die genaue Grenze zwischen Restmüll und Biotonne legt jede Kommune selbst fest. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München etwa schickt flüssiges Öl im Behälter in den Restmüll und feste Fette sowie kleine aufgesogene Mengen in die Biotonne. Anderswo ist es umgekehrt geregelt. Im Zweifel die eigene Trennliste ansehen, die Unterschiede sind hier größer als bei fast jedem anderen Abfall.
Speiseöl ist nicht Altöl
Die beiden werden ständig verwechselt, und der Unterschied ist grundsätzlich. Altöl im rechtlichen Sinn ist mineralisch, also Motoröl, Getriebeöl, Hydrauliköl. Dafür gilt die Altölverordnung mit Rücknahmepflicht der Verkaufsstelle und Kaufbeleg, und der Abfall ist gefährlich. Alles dazu steht auf der Seite zum Altöl.
Speiseöl ist pflanzlich, trägt den eigenen Abfallschlüssel 20 01 25 und ist kein gefährlicher Abfall. Es gibt keine Rücknahmepflicht, dafür aber einen Abnehmer: Altspeisefett ist ein gefragter Rohstoff.
Was aus dem gesammelten Fett wird
Getrennt gesammeltes Altspeisefett geht überwiegend in die Herstellung von Biodiesel, daneben in technische Fettsäuren für Schmierstoffe und Seifen. Es ist einer der wenigen Abfälle, für die es einen stabilen Markt gibt, und genau deshalb lohnt sich das Sammeln überhaupt.
Für Gewerbebetriebe ist die getrennte Sammlung ohnehin Standard: Imbisse, Kantinen und Bäckereien lassen ihr Frittierfett von Sammeldiensten abholen, meist in gestellten Behältern. Wer als Privatperson regelmäßig größere Mengen hat, kann beim eigenen Entsorger nachfragen, ob eine Annahme möglich ist.
Was nicht geht
- Auf den Kompost. Fett zersetzt sich schlecht, macht den Haufen luftdicht und lockt zuverlässig Ratten an.
- In den Garten oder auf die Wiese. Das ist eine Abfallbeseitigung außerhalb einer zugelassenen Anlage und damit unzulässig, unabhängig davon, dass der Boden es nicht verträgt.
- In den Gelben Sack. Eine leere, restentleerte Ölflasche gehört dorthin, eine volle nicht.
- Zum Vogelfutter verarbeiten. Frittierfett ist gesalzen und durch das Erhitzen verändert, es eignet sich nicht als Winterfutter.
Häufige Fragen
Darf ich Speiseöl in den Restmüll geben?
Ja, in haushaltsüblichen Mengen und immer in einem gut verschlossenen Behälter. Die Originalflasche ist dafür am besten. Offen in die Tonne gekippt läuft es beim Pressen im Müllfahrzeug aus und verschmutzt alles Übrige. Viele Kommunen nennen als Orientierung etwa einen Liter im Monat.
Was passiert, wenn ich Öl doch in den Abfluss schütte?
Zuerst nichts Sichtbares, und genau das ist das Tückische. Das Fett legt sich als Film ins Rohr und bindet nach und nach Feuchttücher und Fasern. Merkbar wird es erst, wenn das Wasser langsamer abläuft, und dann sitzt die Verstopfung meist schon tief. Im Hausanschluss zahlst du die Reinigung selbst.
Ist Speiseöl Sondermüll?
Nein. Es trägt den Abfallschlüssel 20 01 25 und gilt ausdrücklich nicht als gefährlicher Abfall. Verwechselt wird es mit Altöl, also Motor- und Getriebeöl, und das ist mineralisch, gefährlich und fällt unter die Altölverordnung.
Kann ich Frittieröl mehrfach verwenden?
Ja, und das ist die beste Entsorgung. Das Öl durch ein feines Sieb oder ein Kaffeefilterpapier gießen, um Panierreste zu entfernen, und dunkel und kühl lagern. Austauschen solltest du es, wenn es dunkel wird, schäumt, streng riecht oder beim Erhitzen früher raucht als vorher.
Gehört Öl in die Biotonne?
Das regelt jede Kommune anders und ist hier wirklich uneinheitlich. Feste Fette und kleine, mit Küchenpapier aufgesogene Mengen sind vielerorts erlaubt, größere Mengen flüssiges Öl fast nirgends, weil sie im Bioabfall nur durchsickern. Ein Blick in die eigene Trennliste lohnt sich an dieser Stelle mehr als bei jedem anderen Abfall.
Wo gilt das bei dir?
Was in die Restmülltonne darf, regelt jede Kommune etwas anders. Der Wertstoffhof deines Kreises nimmt im Zweifel auch das an, was die Tonne stehen lässt.
Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Speiseöl, Fette, Frittierfett im Abfalllexikon
- Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1
- Kreislaufwirtschaftsgesetz § 20
- Bioabfallverordnung
Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.