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Drucker entsorgen

Der Wertstoffhof nimmt jeden Drucker kostenlos, das steht im Gesetz. Im Elektromarkt wirst du ihn dagegen nur los, wenn du einen neuen kaufst, denn die Rückgabe ohne Kauf endet bei 25 Zentimetern.

Kurz gesagt

  • Ein Drucker ist ein Elektroaltgerät, Abfallschlüssel 20 01 36. Restmüll ist er nie, das verbietet § 10 ElektroG.
  • Der Wertstoffhof nimmt ihn kostenlos. § 13 Absatz 4 ElektroG: Bei der Anlieferung darf kein Entgelt erhoben werden.
  • Im Laden nur mit Neukauf. Die Rückgabe ohne Kauf gilt bis 25 Zentimeter, und so klein ist kaum ein Drucker.
  • Wird der neue Drucker nach Hause geliefert, muss der Händler den alten kostenlos mitnehmen und dich beim Kauf danach fragen.
  • Patrone und Toner vorher herausnehmen, sie gehen eigene Wege. Und die gespeicherten Daten löschst du selbst, dafür ist niemand sonst zuständig.

Warum der Drucker nicht in den Restmüll darf

Weil das Elektrogesetz es verbietet, und zwar dich persönlich: Nach § 10 Absatz 1 ElektroG haben Endnutzer ihre Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Das ist keine Empfehlung an die Kommune, sondern eine Pflicht des Besitzers.

Dass ein Drucker darunterfällt, muss man nicht auslegen. Anlage 1 des ElektroG nennt ihn beim Namen, in der Kategorie „kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik“, zusammen mit PCs, Routern und Telefonen. Ein Zeilensprung weiter oben stehen „Großdrucker“ und „Kopiergeräte“ bei den Großgeräten.

Den Unterschied macht ein einziges Maß. § 2 Absatz 1 ElektroG zieht die Grenze bei 50 Zentimetern: Ist eine äußere Abmessung größer, ist es ein Großgerät, sonst ein Kleingerät. Für dich ändert das nichts am Weg, nur an dem Container, in den das Personal am Hof das Gerät stellt. Der übliche Tintenstrahler bleibt unter 50 Zentimetern, ein Multifunktionsgerät mit Zuführung liegt oft darüber.

Der Wertstoffhof kostet nichts, und das steht so im Gesetz

Der einfachste Weg ist auch der billigste. § 13 Absatz 1 ElektroG verpflichtet jeden öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Sammelstellen für Altgeräte aus privaten Haushalten einzurichten, und Absatz 4 besteht aus einem Satz: Bei der Anlieferung von Altgeräten darf kein Entgelt erhoben werden.

Das gilt unabhängig davon, ob das Gerät noch läuft, wie alt es ist und wo du es gekauft hast. In Berlin formuliert die Stadtreinigung das so, dass man haushaltsübliche Elektrogeräte in unbegrenzter Menge abgeben kann. Viele Kreise nehmen Elektrogeräte außerdem bei der Sperrmüllabfuhr gebührenfrei mit, obwohl sie kein Sperrmüll sind. Welche Stellen es bei dir gibt, steht in der Übersicht der Wertstoffhöfe.

Im Laden: die 25-Zentimeter-Falle

§ 17 ElektroG verpflichtet Händler ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte und Lebensmittelhändler ab 800 Quadratmetern zur Rücknahme. Das sind die Elektromärkte, die großen Baumärkte und die meisten Supermärkte. Nur besteht diese Pflicht aus zwei sehr unterschiedlichen Hälften:

FallBedingungGilt für Drucker
Rückgabe beim Neukaufgleiche Geräteart, im Wesentlichen gleiche Funktionja
Rückgabe ohne Neukaufkeine äußere Abmessung über 25 cm, höchstens drei Stück je Geräteartfast nie

Und daran scheitert es im Alltag. Kaum ein Drucker ist in jeder Richtung kleiner als 25 Zentimeter, schon ein schmaler Tintenstrahler ist rund 40 Zentimeter breit. Wer ohne Kaufabsicht mit dem alten Gerät im Elektromarkt steht, hat deshalb keinen Anspruch, und die Auskunft an der Kasse ist in dem Fall richtig. Bei den Druckerpatronen und beim Toner ist es genau umgekehrt: Die sind klein genug, und dort greift die Rückgabe ohne Kauf.

Der Anspruch, den fast niemand nutzt

Der Rest von § 17 Absatz 1 ist die eigentliche Nachricht, und er steht in keinem Prospekt. Wenn der neue Drucker nach Hause geliefert wird, ist der private Haushalt der Ort der Abgabe. Dann gilt:

  • Das Altgerät wird unentgeltlich abgeholt, du musst es nicht wegbringen.
  • Der Händler muss dich beim Abschluss des Kaufvertrags über diese Möglichkeit informieren.
  • Er muss dich außerdem fragen, ob du bei der Auslieferung ein Altgerät zurückgeben willst.

Das gilt auch im Versandhandel. Bei Onlinehändlern zählen Lager- und Versandflächen als Verkaufsfläche, die 400-Quadratmeter-Schwelle ist dort also praktisch immer überschritten. Wer den Haken bei der Bestellung nicht findet, fragt nach: Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Shop ihn gut sichtbar anbietet.

Vorher ausräumen

Drei Handgriffe, bevor das Gerät aus dem Haus geht:

  • Patrone und Toner heraus. Beide sind eigene Elektroaltgeräte, Anlage 1 führt „Tonerkartuschen und Druckerpatronen“ als eigenen Eintrag bei den Kleingeräten. Volle oder halbvolle Patronen werden am Hof getrennt gesammelt und lassen sich teils sogar verkaufen.
  • Papier raus. Aus der Zuführung und aus dem Ausgabefach, das geht ins Altpapier. Ein voller Schacht bringt nur Gewicht und stört die Zerlegung.
  • Batterien entnehmen, wenn welche drin sind. § 10 Absatz 1 Satz 2 verlangt das ausdrücklich für Altbatterien, die nicht vom Gerät umschlossen sind. Bei Druckern betrifft das meist nur die Knopfzelle auf der Platine, und die bleibt drin, weil sie eingebaut ist. Steckt eine Batterie im Fach der Fernbedienung oder im Akkuschacht eines mobilen Druckers, gehört sie zu den Batterien.

Der Drucker weiß mehr, als du denkst

Ein Netzwerk- oder Multifunktionsgerät ist ein kleiner Computer. Gespeichert sind dort typischerweise das WLAN-Passwort, die Adressbücher für Scan-to-Mail und Fax, empfangene Faxe im Speicher und bei größeren Geräten eine Festplatte mit den letzten Druckaufträgen.

Wer sich darauf verlässt, dass das jemand anders löscht, verlässt sich auf nichts. Das Gesetz sagt es sogar ausdrücklich: § 18 Absatz 1 Nummer 7 ElektroG nennt als eine der Informationen, über die der Entsorgungsträger aufklären muss, „die Eigenverantwortung der Endnutzer im Hinblick auf das Löschen personenbezogener Daten“. Die Berliner Stadtreinigung schreibt denselben Satz in Alltagssprache auf ihre Seite.

Was hilft: Im Menü nach „Werkseinstellungen wiederherstellen“ oder „Alle Einstellungen zurücksetzen“ suchen, danach prüfen, ob das WLAN-Profil und die Adressbücher wirklich weg sind. Bei Geräten mit Festplatte gibt es oft einen eigenen Punkt zum sicheren Löschen, der länger dauert. Dieselbe Sorgfalt lohnt bei USB-Sticks und beim Monitor mit eingebautem Speicher.

Wenn er noch läuft

Ein funktionierender Drucker ist kein Abfall, und die beste Entsorgung ist die, die keine ist. Am Wertstoffhof darf die Annahmestelle gebrauchte Geräte ausdrücklich zum Zweck der Wiederverwendung aussortieren, viele Höfe haben dafür ein Regal oder einen Kaufladen.

Verschenken lohnt sich aber nur mit einer ehrlichen Ansage, denn beim Drucker liegen die Kosten nicht im Gerät, sondern im Verbrauchsmaterial. Wer ein zehn Jahre altes Modell weitergibt, dessen Patronen es kaum noch gibt, verschiebt das Problem nur. Prüfen lässt sich das in einer Minute: Gibt es die Patronennummer noch im Handel und zu welchem Preis?

Kopierer und Drucker aus dem Büro

Für Geräte aus Betrieben gilt ein anderer Paragraf. Nach § 19 ElektroG muss der Hersteller für Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe schaffen und trägt dafür die Kosten. Die Ausnahme sind historische Altgeräte, also Geräte, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden: Deren Entsorgung zahlt der gewerbliche Endnutzer selbst.

Der Abfallschlüssel wechselt damit ebenfalls, von 20 01 36 für den Haushalt auf 16 02 14 für den Betrieb. Praktisch heißt das: Erst beim Hersteller oder Leasinggeber nachfragen, wie die Rückgabe läuft, und nicht ungefragt beim kommunalen Wertstoffhof abladen. Der ist für private Haushalte da.

Häufige Fragen

Darf ein Drucker in den Restmüll?

Nein. § 10 Absatz 1 des Elektrogesetzes verpflichtet dich als Endnutzer, Altgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen. Der Drucker steht in Anlage 1 des Gesetzes ausdrücklich als Elektrogerät. Er gehört zum Wertstoffhof, nicht in die graue Tonne und auch nicht zum Sperrmüll.

Nimmt der Elektromarkt meinen alten Drucker ohne Neukauf?

In der Regel nicht. Die Rücknahme ohne Kaufverpflichtung gilt nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nur für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind. Ein Drucker ist fast immer breiter. Kaufst du dagegen einen neuen Drucker, muss der Händler den alten am Ort der Abgabe kostenlos zurücknehmen.

Muss der Onlinehändler den alten Drucker abholen?

Ja, wenn er den neuen zu dir nach Hause liefert. Nach § 17 Absatz 1 Satz 2 ist der private Haushalt in diesem Fall der Ort der Abgabe, und die Abholung des Altgeräts muss unentgeltlich sein. Der Händler ist außerdem verpflichtet, dich beim Abschluss des Kaufvertrags darüber zu informieren und zu fragen, ob du ein Altgerät zurückgeben willst.

Muss die Patrone vor der Abgabe heraus?

Ja, und sie ist auch nicht verloren. Tonerkartuschen und Druckerpatronen sind in Anlage 1 des Elektrogesetzes als eigener Eintrag geführt und werden am Wertstoffhof getrennt gesammelt. Herausgenommen lassen sie sich außerdem im Handel zurückgeben oder verkaufen, im Gerät sind sie einfach nur mit drin.

Was ist mit den Daten im Multifunktionsgerät?

Die musst du selbst löschen. § 18 Absatz 1 Nummer 7 des Elektrogesetzes nennt die Eigenverantwortung der Endnutzer für das Löschen personenbezogener Daten ausdrücklich, und kein Entsorger übernimmt das für dich. Gespeichert sind meist das WLAN-Passwort, Adressbücher für Scan und Fax, empfangene Faxe und bei größeren Geräten die letzten Druckaufträge. Vor der Abgabe auf Werkseinstellungen zurücksetzen.

Was kostet die Entsorgung?

Nichts. § 13 Absatz 4 des Elektrogesetzes lautet: Bei der Anlieferung von Altgeräten darf kein Entgelt erhoben werden. Das gilt am kommunalen Wertstoffhof unabhängig von Alter, Zustand und Kaufort. Auch die Rücknahme im Handel und die Abholung bei einer Lieferung nach Hause sind unentgeltlich.

Wohin mit dem Kopierer aus dem Büro?

Nicht zum kommunalen Wertstoffhof, der ist für private Haushalte da. Für Geräte aus Betrieben gilt § 19 des Elektrogesetzes: Der Hersteller muss eine zumutbare Rückgabemöglichkeit schaffen und trägt die Kosten. Nur bei historischen Altgeräten, die vor dem gesetzlichen Stichtag in Verkehr gebracht wurden, zahlt der Betrieb selbst.

Wo gilt das bei dir?

Zuständig ist dein Landkreis, und der regelt selbst, wo du das abgeben kannst. Wir haben die Annahmestellen aus allen 401 Kreisen und kreisfreien Städten gesammelt.

Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 2, AnwendungsbereichBundesministerium der Justiz. Absatz 1 teilt alle Geräte in sechs Kategorien und zieht die Grenze zwischen Groß- und Kleingerät bei 50 Zentimetern äußerer Abmessung.
  2. Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Anlage 1Bundesministerium der Justiz. Nennt „Drucker“ ausdrücklich unter den kleinen Geräten der Informations- und Telekommunikationstechnik, „Großdrucker“ und „Kopiergeräte“ dagegen unter den Großgeräten. „Tonerkartuschen und Druckerpatronen“ stehen als eigener Eintrag bei den Kleingeräten.
  3. Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 10, Getrennte ErfassungBundesministerium der Justiz. Endnutzer müssen Altgeräte vom unsortierten Siedlungsabfall getrennt erfassen und nicht umschlossene Altbatterien sowie entnehmbare Lampen vorher trennen.
  4. Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 13, Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen EntsorgungsträgerBundesministerium der Justiz. Absatz 1 verpflichtet zu Sammelstellen für Altgeräte aus privaten Haushalten, Absatz 4 lautet: „Bei der Anlieferung von Altgeräten darf kein Entgelt erhoben werden.“
  5. Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 17, Rücknahmepflichten des VertreibersBundesministerium der Justiz. Kostenlose Rücknahme kleiner Altgeräte im Handel ab 400 m², ohne Neukauf.
  6. Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 18, Informationspflichten gegenüber den privaten HaushaltenBundesministerium der Justiz. Absatz 1 Nummer 7 nennt ausdrücklich „die Eigenverantwortung der Endnutzer im Hinblick auf das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten“.
  7. Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 19, Rücknahme durch den HerstellerBundesministerium der Justiz. Für Altgeräte aus Betrieben muss der Hersteller eine zumutbare Rückgabemöglichkeit schaffen und trägt die Kosten, außer bei historischen Altgeräten.
  8. Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1Bundesministerium der Justiz. Amtliches Abfallverzeichnis mit allen Abfallschlüsseln.
  9. Elektrogeräte richtig entsorgenBerliner Stadtreinigung. Praxisbeispiel eines Entsorgungsträgers: kostenlose Annahme auf den Recyclinghöfen in unbegrenzter haushaltsüblicher Menge, Mitnahme bei der Sperrmüllabfuhr, und der Hinweis, dass die Löschung persönlicher Daten Sache des Kunden ist.

Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.


Drucker: Elektroaltgeräte

Etwas stimmt nicht? Falsche Tonne, veraltete Rechtsangabe, ein Wertstoffhof, den es nicht mehr gibt: Sag Bescheid, wir sehen nach.

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