Kurz gesagt
- Ein Laptop gehört zur Sammelgruppe 6, den kleinen Geräten der Informations- und Telekommunikationstechnik.
- Daten vorher löschen, und zwar richtig: Papierkorb leeren reicht nicht, Formatieren auch nicht.
- Der Akku bleibt drin, wenn er fest verbaut ist. Nur zerstörungsfrei entnehmbare Akkus gehören heraus.
- Wertstoffhof kostenlos. Im Handel ab 400 m² auch ohne Neukauf, solange keine Abmessung 25 Zentimeter übersteigt.
Zuerst: die Daten
Auf einem ausrangierten Laptop liegt mehr, als die meisten vermuten: Browserprofile mit gespeicherten Passwörtern, Steuerunterlagen, Fotos, Mailarchive, unter Umständen der Zugang zum Onlinebanking. Nichts davon verschwindet, wenn du Dateien löschst oder die Festplatte formatierst. Beides entfernt nur den Verweis, die Daten selbst bleiben lesbar, bis sie überschrieben werden.
Welcher Weg der richtige ist, hängt am Laufwerkstyp:
- Klassische Festplatte mit Magnetscheiben: einmal vollständig mit Nullen überschreiben. Dafür gibt es Bordmittel in jedem Betriebssystem und freie Werkzeuge. Mehrfaches Überschreiben ist bei heutigen Laufwerken nicht mehr nötig, ein Durchgang genügt.
- SSD: überschreiben bringt hier wenig, weil die Elektronik die Schreibvorgänge verteilt. Richtig ist ein Secure Erase über das Herstellerwerkzeug oder das BIOS. Wenn die SSD verschlüsselt war, reicht es auch, den Schlüssel zu verwerfen.
- Am sichersten: das Laufwerk ausbauen und behalten. Bei vielen Laptops ist es eine einzelne Klappe und eine Schraube. Der Laptop wird ohne Laufwerk genauso angenommen.
Verschlüsselung im Nachhinein hilft nicht. Wer erst jetzt die Festplattenverschlüsselung einschaltet, verschlüsselt nur den belegten Bereich; in den freien Bereichen stehen die alten, gelöschten Daten weiter im Klartext. Wirksam ist Verschlüsselung nur, wenn sie von Anfang an lief. Dann allerdings sehr: Ein von Anfang an verschlüsseltes Laufwerk ist nach dem Verwerfen des Schlüssels praktisch nicht mehr lesbar.
Der Weg, und der Vorteil der Größe
Ein Laptop fällt in Sammelgruppe 6, die kleinen Geräte der IT- und Telekommunikationstechnik. Das ist mehr als eine Einsortierung, es ist ein praktischer Vorteil: Die Rücknahmepflicht im Handel gilt ohne Neukauf für Altgeräte, bei denen keine Abmessung 25 Zentimeter übersteigt.
Bei einem Laptop ist das der Knackpunkt. Ein 13-Zoll-Gerät ist rund 30 Zentimeter breit und liegt damit knapp darüber, ein kleines Netbook oder ein Tablet darunter. In der Praxis nehmen viele Händler auch das etwas größere Gerät an, aber ein Anspruch besteht nur unterhalb der Grenze. Sicher ist der Wertstoffhof, dort ist die Annahme in jedem Fall kostenlos, oder der Neukauf, bei dem die 1:1-Rücknahme greift.
Dazu kommt ein dritter Weg, der oft übersehen wird: Mehrere Hersteller bieten eine kostenlose Rücksendung per Versandetikett an, auch für Altgeräte anderer Marken. Das lohnt, wenn kein Hof in der Nähe ist.
Der Akku bleibt drin
Die Regel, Batterien vor der Abgabe zu entnehmen, gilt nur, soweit sie sich zerstörungsfrei entnehmen lassen. Bei älteren Laptops mit Wechselakku heißt das: heraus damit, der Akku geht getrennt in die Batteriesammlung. Bei modernen Geräten ist der Akku verklebt und verschraubt, und dann bleibt er drin. Ein Lithium-Akku, den man mit Gewalt herauslöst und dabei beschädigt, ist eine Brandgefahr.
Vorher: Der Laptop ist oft nicht kaputt
Von allen Geräten im Haushalt wird der Laptop am häufigsten ersetzt, obwohl er funktioniert. Drei Fälle sind typisch und billig:
- Alles wird langsam. Bei einem Gerät mit klassischer Festplatte bringt der Tausch gegen eine SSD mehr als jedes neue Gerät derselben Preisklasse. Das ist die wirksamste Einzelmaßnahme überhaupt.
- Der Akku hält nichts mehr. Ersatzakkus gibt es für die meisten Modelle, und selbst wenn nicht: Als Gerät am Netzteil funktioniert der Laptop weiter.
- Das Betriebssystem bekommt keine Updates mehr. Das ist ein Grund, das System zu wechseln, nicht das Gerät. Ein zehn Jahre alter Laptop läuft mit einem schlanken Linux flüssig und bekommt weiter Sicherheitsaktualisierungen.
Und wenn du ihn weitergibst: dieselbe Datenlöschung wie oben, nur zwingender. Ein verschenkter Laptop mit dem alten Browserprofil ist ein Geschenk mit Anhang.
Was drinsteckt
Elektroaltgeräte sind der Grund, warum die Sammlung überhaupt organisiert wird: Auf der Hauptplatine stecken Gold, Palladium, Silber und viel Kupfer, dazu Kobalt und Lithium im Akku. Gleichzeitig ist die deutsche Sammelquote mit 28,7 Prozent weit von den vorgeschriebenen 65 Prozent entfernt. Ein erheblicher Teil der Lücke steckt buchstäblich in Schubladen, und alte Laptops und Handys sind der Kern davon.
Häufige Fragen
Reicht es, die Festplatte zu formatieren?
Nein. Formatieren löscht das Inhaltsverzeichnis, nicht die Daten. Sie bleiben lesbar, bis sie überschrieben werden, und dafür gibt es frei verfügbare Werkzeuge. Bei einer klassischen Festplatte einmal vollständig überschreiben, bei einer SSD einen Secure Erase ausführen, oder das Laufwerk gleich ausbauen und behalten.
Muss ich den Akku aus dem Laptop nehmen?
Nur wenn er sich zerstörungsfrei entnehmen lässt, also bei den älteren Geräten mit Wechselakku. Ein verklebter Akku bleibt drin und geht mit dem Gerät weg. Ihn herauszubrechen ist gefährlich, beschädigte Lithium-Akkus können sich entzünden.
Nimmt der Elektromarkt meinen Laptop ohne Neukauf?
Verpflichtet ist er nur bei Altgeräten, bei denen keine Abmessung 25 Zentimeter übersteigt, und ein Laptop liegt oft knapp darüber. Viele Märkte nehmen ihn trotzdem. Sicher kostenlos ist der Wertstoffhof, und einige Hersteller bieten eine kostenlose Rücksendung per Versandetikett an.
Kann ich einen alten Laptop noch verkaufen?
Oft ja, besonders wenn er eine SSD hat oder aufgerüstet werden kann. Auch Geräte ohne Festplatte finden Käufer, und das löst gleichzeitig die Datenfrage. Wichtig ist, ehrlich zu beschreiben, was fehlt, und das Gerät vorher auf Werkseinstellungen zu setzen.
Gehört ein Laptop in den Sperrmüll?
Nein. Elektroaltgeräte werden getrennt vom Sperrmüll erfasst. Ein Laptop am Straßenrand wird außerdem zuverlässig mitgenommen, und dann liegt deine Festplatte bei jemand anderem.
Wo gilt das bei dir?
Zuständig ist dein Landkreis, und der regelt selbst, wo du das abgeben kannst. Wir haben die Annahmestellen aus allen 401 Kreisen und kreisfreien Städten gesammelt.
Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 14, Sammelgruppen
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 17, Rücknahmepflichten des Vertreibers
- Elektro- und Elektronikaltgeräte
- Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1
- Kreislaufwirtschaftsgesetz § 20
Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.