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VHS-Kassetten entsorgen

Eine VHS-Kassette ist technisch belanglos und inhaltlich oft das Gegenteil. Die Bänder zerfallen, und bei Familienaufnahmen ist das Zeitfenster kleiner, als es scheint.

Kurz gesagt

  • VHS-Kassetten gehören in den Restmüll, größere Mengen nimmt der Wertstoffhof.
  • Kein Elektroaltgerät: Die Kassette braucht keinen Strom. Der Videorekorder dagegen schon.
  • Nicht in den Gelben Sack. Sie ist keine Verpackung, sondern ein Produkt aus Verbundmaterial.
  • Vorher ansehen. Magnetbänder verlieren ihre Beschichtung, eigene Aufnahmen gibt es kein zweites Mal.

Warum Restmüll und nichts anderes

Eine Videokassette ist ein Verbund: ein Gehäuse aus Polystyrol, darin Metallachsen, Federn, eine Klappe und rund 250 Meter Polyesterband mit einer magnetischen Beschichtung aus Eisenoxid. Jedes einzelne Material wäre verwertbar, der Verbund ist es nicht, weil das Zerlegen mehr kostet, als die Bestandteile wert sind.

Damit bleibt der Restmüll. Er wird verbrannt, und aus dem Kunststoff wird wenigstens Energie zurückgewonnen. Bei größeren Mengen, etwa einer ganzen Sammlung, nimmt der Wertstoffhof sie an, meist über den Restabfallcontainer.

Die Kassette ist kein Elektrogerät, der Rekorder schon. Das ist der Schnitt, der in beide Richtungen verwirrt. Elektroaltgerät ist, was für seinen Zweck Strom braucht. Eine Kassette tut das nicht, sie ist ein passiver Datenträger, genau wie die CD. Der Videorekorder, der Camcorder und das Fernsehgerät fallen dagegen unter das Elektrogesetz und gehören zum Elektroschrott.

Warum es eilt, wenn eigene Aufnahmen drauf sind

Gekaufte Spielfilme sind ersetzbar. Die Hochzeit, das Schulfest, die Großeltern im Garten sind es nicht, und genau diese Bänder liegen am längsten im Keller.

Magnetbänder altern. Das Bindemittel, das die magnetische Schicht auf der Trägerfolie hält, nimmt über die Jahre Feuchtigkeit auf und wird weich. Das Band wird dann klebrig, bleibt beim Abspielen an den Köpfen hängen und verliert dabei seine Beschichtung, manchmal schon beim ersten Versuch. Im Fachjargon heißt das Sticky-Shed-Syndrom. Dazu kommt Schimmel, der sich an der Wickelkante festsetzt, wenn die Kassette feucht stand.

Gut gelagert, also trocken, kühl und stehend, halten Bänder oft 20 bis 30 Jahre. Die meisten VHS-Aufnahmen sind inzwischen älter. Wer digitalisieren will, sollte es tun, bevor der letzte funktionierende Rekorder im Haushalt kaputtgeht, denn auch die Geräte werden nicht mehr gebaut.

Digitalisieren: drei Wege

  • Selbst mit einem Videograbber. Ein USB-Adapter zwischen Rekorder und Rechner, dazu ein funktionierender Rekorder. Günstig, aber es läuft in Echtzeit: Drei Stunden Band sind drei Stunden Aufnahme.
  • Dienstleister. Kostet je Kassette einen niedrigen zweistelligen Betrag und lohnt sich ab einer gewissen Stückzahl. Bei privaten Aufnahmen lohnt der Blick darauf, ob der Anbieter in Deutschland arbeitet und was mit den Daten geschieht.
  • Bibliotheken und Medienzentren. Viele Stadtbibliotheken und kommunale Medienzentren stellen Digitalisierungsplätze bereit, oft kostenlos oder für eine kleine Gebühr. Das ist der übersehene Weg und für ein paar Kassetten der beste.

Wenn private Aufnahmen darauf bleiben sollen

Anders als bei einer Festplatte ist das Löschen hier einfach, weil niemand ein Band zufällig ausliest. Wer trotzdem sichergehen will, öffnet die Kassette nicht, sondern zieht das Band an der Klappe ein Stück heraus und schneidet es durch, oder legt sie kurz an einen starken Magneten. Beides genügt vollkommen.

Das Gehäuse aufzuschrauben lohnt nicht. Es sind Kreuzschlitzschrauben und eine gespannte Feder darunter, und die Einzelteile landen anschließend ohnehin im selben Restmüll.

Und die anderen Bandformate

Für Audiokassetten, Hi8, Video8, MiniDV und DAT gilt dasselbe: Restmüll, kein Wertstoff, kein Elektrogerät. Die Alterung trifft sie genauso, die kleinen Camcorder-Formate sogar stärker, weil das Band dünner ist. Wer eine Kiste gemischter Bänder findet, fängt mit den kleinen Formaten an, nicht mit den VHS-Kassetten.

Häufige Fragen

Gehören VHS-Kassetten zum Elektroschrott?

Nein. Elektroaltgerät ist, was für seinen Zweck Strom benötigt. Eine Kassette ist ein passiver Datenträger und gehört in den Restmüll. Der Videorekorder, der Camcorder und der Fernseher sind dagegen Elektroaltgeräte.

Darf die Kassette in den Gelben Sack?

Nein, sie ist keine Verpackung, sondern ein Produkt. In den Gelben Sack gehört nur die Folie, in der eine neue Kassette eingeschweißt war. Auch der Pappschuber ist ein Fall für sich, der gehört ins Altpapier.

Sind alte Kassetten etwas wert?

In aller Regel nicht. Gekaufte Spielfilme auf VHS haben keinen Sammlerwert, von wenigen frühen oder nie neu aufgelegten Titeln abgesehen. Wertvoll ist fast immer nur der Inhalt eigener Aufnahmen, und der ist unersetzlich.

Mein Rekorder ist kaputt, komme ich noch an die Aufnahmen?

Ja, aber es wird mit jedem Jahr aufwendiger. Digitalisierungsdienste haben gewartete Geräte, ebenso viele Stadtbibliotheken und kommunale Medienzentren, oft für eine kleine Gebühr. Gebrauchte Rekorder gibt es noch, die Mechanik ist allerdings die typische Schwachstelle.

Wie erkenne ich, ob ein Band noch abspielbar ist?

Ansehen hilft mehr als vermuten. Ein weißlicher oder pelziger Belag an der Wickelkante deutet auf Schimmel, ein klebriges Band merkt man beim Vorspulen an ungleichmäßigem Lauf und quietschenden Geräuschen. Bei Verdacht nicht mehrfach probieren: Jeder Abspielversuch trägt weiter Beschichtung ab.

Wo gilt das bei dir?

Was in die Restmülltonne darf, regelt jede Kommune etwas anders. Der Wertstoffhof deines Kreises nimmt im Zweifel auch das an, was die Tonne stehen lässt.

Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1Bundesministerium der Justiz. Amtliches Abfallverzeichnis mit allen Abfallschlüsseln.
  2. Kreislaufwirtschaftsgesetz § 20Bundesministerium der Justiz. Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die acht getrennt zu sammelnden Abfallarten.
  3. Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 14, SammelgruppenBundesministerium der Justiz. Definiert die sechs Sammelgruppen für Elektroaltgeräte.

Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.


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