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Matratze entsorgen

Eine Matratze ist Sperrmüll, das ist der kurze Weg. Interessant wird es bei den Sonderfällen: Die Luftmatratze gehört nicht dazu, bei Bettwanzen gelten eigene Regeln, und die Textilsammlung nimmt sie unter keinen Umständen.

Kurz gesagt

  • Die Matratze gehört zum Sperrmüll, angemeldet oder selbst zum Wertstoffhof gebracht.
  • Nicht in die Textilsammlung. Sie ist kein Alttextil, und die Sortierung kann mit ihr nichts anfangen.
  • Die Luftmatratze ist kein Sperrmüll, sondern Restmüll: Sie besteht aus Weich-PVC und ist keine Matratze im Sinne der Abfallwirtschaft.
  • Bei Bettwanzen oder Schimmel vorher anrufen und die Matratze vollständig in reißfeste Folie packen.
  • Eine gesetzliche Rücknahmepflicht des Handels gibt es nicht. Viele Händler nehmen die alte Matratze bei der Lieferung trotzdem mit, das ist freiwillig.

Warum Sperrmüll und nicht die Tonne

Eine Matratze passt in keine Tonne, und genau das ist die Abgrenzung: Sperrmüll ist der Hausrat, der wegen seiner Größe nicht in ein Sammelgefäß geht. Im Abfallverzeichnis steht dafür der Schlüssel 20 03 07, dort schlicht „Sperrmüll“ genannt.

Zwei Wege führen dahin. Die Abholung meldest du beim Entsorgungsträger an, in vielen Kommunen sind ein bis zwei Termine im Jahr über die Abfallgebühr abgedeckt. Zwischen Anmeldung und Abholung liegen meist ein bis vier Wochen. Oder du bringst sie selbst zum Wertstoffhof, das geht sofort, kostet dort aber häufiger etwas als die Abholung.

Die Textilsammlung ist der häufigste Irrtum

Eine Matratze besteht zu großen Teilen aus Schaumstoff, Vlies und Bezugsstoff, und daraus schließen viele auf die Altkleidersammlung. Das ist falsch. Gesammelt werden dort tragbare Kleidung und Haustextilien, die sich sortieren und weitergeben lassen. Eine Matratze ist beides nicht: Sie ist zu groß für die Sortieranlage, hygienisch nicht weiterzugeben und im Kern kein Textil, sondern ein Verbund aus Schaum, Federstahl und Bezug.

Im Container blockiert sie die Sammlung und verschmutzt im Zweifel die ganze Charge. Dasselbe gilt für den Lattenrost, der ohnehin Altholz ist.

Die Luftmatratze gehört nicht dazu

Sie heißt so, ist aber keine. Eine Luftmatratze besteht aus Weich-PVC, wiegt wenig und lässt sich zusammenfalten. Damit ist sie kein Sperrmüll, sondern gehört zusammengelegt in den Restmüll, Schlüssel 20 03 01. In den Gelben Sack darf sie nicht: Sie ist keine Verpackung, sondern ein Gebrauchsgegenstand.

Nur wenn sie so groß ist, dass sie die Tonne sprengt, etwa ein Doppelbett-Luftbett oder ein Planschbecken, bringst du sie zum Wertstoffhof. Die Luftpumpe ist ein Elektrogerät und geht getrennt.

Bettwanzen, Schimmel, Nässe

Hier hört der Alltagsfall auf. Eine befallene Matratze darfst du nicht einfach ins Treppenhaus stellen, weil die Tiere dabei wandern. Die Kommunen behandeln solche Stücke gesondert; die Stadtreinigung Hamburg formuliert es stellvertretend so: Hygienisch bedenkliche Sperrmüllteile werden „nur nach telefonischer Beratung und vollständig in reißfester Folie verpackt“ mitgenommen.

Praktisch heißt das: erst anrufen, dann einpacken, und die Folie erst am Fahrzeug nicht mehr öffnen. Die Matratze aufzuschneiden, um sie kleiner zu bekommen, ist in diesem Fall das Schlechteste, was man tun kann.

Bettwanzen sind kein Entsorgungsproblem, sondern ein Befall. Die Matratze wegzuwerfen beseitigt ihn nicht, die Tiere sitzen auch in Ritzen, Sockelleisten und Bettgestell. Das Umweltbundesamt ist deutlich: Eine Bekämpfung in Eigenregie führt selten zur vollständigen Beseitigung. Erst bekämpfen lassen, dann entsorgen, sonst ist die neue Matratze in zwei Wochen genauso befallen.

Nimmt der Händler die alte mit?

Oft ja, verlangen kannst du es aber nicht. Für Matratzen gibt es keine gesetzliche Rücknahmepflicht, anders als bei Elektrogeräten oder Batterien. Was viele Anbieter tun, ist ein Service: Wer eine neue Matratze liefern lässt, kann die alte häufig gegen einen kleinen Aufpreis oder kostenlos mitgeben. Das gehört in die Bestellung, hinterher wird niemand noch einmal anfahren.

Daran ändert sich vorerst auch nichts. Die Richtlinie (EU) 2025/1892 vom September 2025 hat die erweiterte Herstellerverantwortung europaweit eingeführt, aber ausdrücklich nur für Textilerzeugnisse, textilverwandte Erzeugnisse und Schuhe. Matratzen sind darin nicht erfasst. Die Erwägungsgründe kündigen lediglich an, die Kommission werde prüfen, ob die Herstellerverantwortung auf weitere Abfallströme „wie Matratzen und Teppiche“ ausgeweitet wird. Wer etwas anderes liest, verwechselt Ankündigung mit geltendem Recht.

Weitergeben lohnt selten

Bei Möbeln ist die Weitergabe fast immer der bessere Weg, bei Matratzen fast nie. Sozialkaufhäuser und Kleiderkammern nehmen gebrauchte Matratzen aus hygienischen Gründen in aller Regel nicht an, und zwar auch dann nicht, wenn sie gut aussehen. Die Ausnahme sind ungenutzte Stücke in Originalverpackung.

Was sich lohnt, ist die Trennung: Ein Topper oder Matratzenschoner ist sauber gewaschen tatsächlich ein Textil und kann in die Sammlung, der Lattenrost ins Altholz. Steht ohnehin eine ganze Wohnung an, ist die Reihenfolge wichtiger als der Einzelweg, dafür gibt es die Haushaltsauflösung.

Häufige Fragen

Kann ich die Matratze in die Restmülltonne stopfen?

Nein. Sie passt nicht hinein, und sie darf auch nicht zerschnitten werden, um hineinzupassen: Der Entsorgungsträger stuft sie als Sperrmüll ein, und wer die Tonne überfüllt, bekommt sie nicht geleert. Die Ausnahme ist die Luftmatratze, die zusammengelegt tatsächlich Restmüll ist.

Was kostet es, eine Matratze zu entsorgen?

Die Sperrmüllabholung ist in vielen Kommunen ein- bis zweimal im Jahr über die Abfallgebühr abgedeckt, darüber hinaus liegen 30 bis 80 Euro im üblichen Rahmen. Der Wertstoffhof nimmt sie für 0 bis 20 Euro je Stück. Verbindlich ist die Gebührenordnung deines Landkreises.

Muss ich Federkernmatratzen anders entsorgen?

Nein, sie bleiben Sperrmüll. Der Federstahl wird später in der Aufbereitung abgetrennt, das musst du nicht selbst tun. Einzelne Wertstoffhöfe nehmen Federkern getrennt an und rechnen ihn dann als Altmetall ab, das ist aber die Ausnahme.

Gilt für Matratzen inzwischen eine Herstellerverantwortung?

Nein. Die EU-Richtlinie 2025/1892 vom 10. September 2025 erfasst Textilerzeugnisse, textilverwandte Erzeugnisse und Schuhe. Matratzen stehen ausdrücklich nicht darin; die Kommission soll lediglich prüfen, ob sie später dazukommen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1Bundesministerium der Justiz. Amtliches Abfallverzeichnis mit allen Abfallschlüsseln.
  2. Richtlinie (EU) 2025/1892 vom 10. September 2025Führt die erweiterte Herstellerverantwortung für „in Anhang IVc aufgeführte Textilerzeugnisse, mit Textilien zusammenhängende Erzeugnisse oder Schuhe“ ein. Matratzen sind ausdrücklich NICHT erfasst; die Erwägungsgründe kündigen nur an, die Kommission werde prüfen, ob die Herstellerverantwortung auf weitere Abfallströme „wie Matratzen und Teppiche“ ausgeweitet wird.
  3. Sperrmüllbedingungen der Stadtreinigung HamburgBeispiel für die Handhabung von Ungezieferbefall: „Hygienisch bedenkliche Sperrmüllteile (Befall mit Ungeziefer, Schimmelpilzen, Exkrementen etc.) werden nur nach telefonischer Beratung und vollständig in reißfester Folie verpackt mitgenommen.“ Andere Kommunen regeln das ähnlich, aber nicht wortgleich.
  4. Bettwanzen: Erkennen, Vorbeugen, BekämpfenPDFUmweltbundesamt, Oktober 2017, aktualisiert Oktober 2023. Erkennungsmerkmale und warum eine Bekämpfung in Eigenregie selten reicht.
  5. Kreislaufwirtschaftsgesetz § 20Bundesministerium der Justiz. Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die acht getrennt zu sammelnden Abfallarten.

Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.


Matratze: Sperrmüll

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