sulixo.de Entsorgen: Wohin? Warum? Wie viel?

Übersicht / Haushaltsauflösung

Haushaltsauflösung: was wohin gehört

Haushaltsauflösung oder Wohnungsauflösung, gemeint ist dasselbe: Eine Wohnung aufzulösen ist keine Entsorgungsfrage, sondern dreißig auf einmal. Diese Seite sagt dir, in welcher Reihenfolge du vorgehst, was zuerst raus muss und wo die teuren Fehler stecken.

Haushaltsauflösung, Wohnungsauflösung, Entrümpelung

Drei Wörter, die durcheinandergehen, obwohl der Unterschied im Sprachgebrauch ziemlich klar ist.

Haushaltsauflösung und Wohnungsauflösung meinen dasselbe und werden austauschbar verwendet. Die Wohnung wird vollständig geräumt und aufgegeben, meist bei einem Umzug ins Heim, nach einem Todesfall oder wenn zwei Haushalte zu einem werden. Am Ende ist die Wohnung leer und wird zurückgegeben.

Entrümpelung ist etwas anderes: Dort bleibt die Wohnung in Gebrauch, es kommt nur der angesammelte Rest heraus. Der Keller, der Dachboden, ein Zimmer. Die Menge ist kleiner, der Zeitdruck fehlt, und es gibt keine Übergabe an einen Vermieter.

Für die Entsorgung macht das einen praktischen Unterschied: Bei einer Auflösung kommt alles auf einmal, und die Wege sind ausgelastet. Bei einer Entrümpelung kannst du über Wochen verteilen, mehrere Sperrmülltermine nutzen und dir die kostenlosen Wege in Ruhe aussuchen. Wer die Wahl hat, spart damit spürbar.

Erst sortieren, dann räumen

Der häufigste und teuerste Fehler ist, alles auf einen Haufen zu werfen und den Haufen dann wegfahren zu lassen. Sobald verschiedene Materialien gemischt sind, gilt die Ladung als Baumischabfall, und die wird nach dem teuersten Bestandteil abgerechnet.

Ein Beispiel aus unserer Kostenübersicht: Ein Container mit drei Kubikmetern sortenreinem Bauschutt kostet rund 120 bis 250 Euro. Derselbe Container als Baumischabfall kostet 190 bis 320 Euro. Eine Handvoll Holzlatten oder ein Dämmstoffrest reichen für die Höherstufung. Beim Auflösen eines ganzen Haushalts geht es nicht um einen Container, sondern um mehrere, und dann summiert sich das.

Praktisch heißt das: Stell die Sammelstellen auf, bevor du anfängst. Ein Karton für Elektro, einer für Schadstoffe, ein Sack für Altkleider, eine Kiste für Papier und Datenträger, ein Stapel für alles, was noch jemand gebrauchen kann. Was danach übrig bleibt, ist der eigentliche Sperrmüll, und der ist kleiner als gedacht.

Was zuerst raus muss

Drei Gruppen solltest du gleich am Anfang aussortieren, nicht am Ende. Sie sind entweder gefährlich, kostenlos oder eilig.

Schadstoffe. Farben, Lacke, Lösemittel, Spraydosen, Brennpaste, Feuerzeuge, Parfüm und alte Powerbanks gehören zur Schadstoffsammlung und dürfen nicht in den Container. In einem Keller, der dreißig Jahre nicht ausgeräumt wurde, findet sich davon fast immer etwas.

Elektrogeräte. Die Rücknahme ist nach § 17 Elektro- und Elektronikgerätegesetz unentgeltlich, weil die Hersteller die Entsorgung finanzieren. Vom Backofen über den Staubsauger bis zum Ladekabel kostet dich das nichts. Wer Elektrogeräte in den Sperrmüll oder den Container wirft, bezahlt für etwas, das gratis zu haben wäre.

Papiere und Datenträger. Der Punkt, an den fast niemand denkt. Dazu gleich mehr.

Papiere und Datenträger nicht einfach wegwerfen

In einer Wohnungsauflösung liegen Kontoauszüge, Versicherungsunterlagen, Arztbriefe und alte Rechnungen. Dazu kommen Geräte, die Daten enthalten, ohne dass man sie als Datenspeicher wahrnimmt: alte Telefone, USB-Sticks, Monitore mit eingebautem Speicher, Router, Navigationsgeräte.

Aktenordner gehören ins Altpapier, aber erst nachdem der Inhalt heraus ist und, wo es um persönliche Daten geht, vernichtet wurde. CDs und DVDs lassen sich nicht löschen, dort hilft nur das mechanische Zerstören.

Wichtig ist die zeitliche Reihenfolge: Was einmal im Container liegt, kannst du nicht mehr durchsehen. Papiere deshalb sichten, bevor der Rest anfängt.

Was nichts kostet und was sogar Geld bringt

Bevor du einen Container bestellst, lohnt der Blick auf das, was ohnehin gratis wegkommt. In einem durchschnittlichen Haushalt ist das mehr als die Hälfte des Volumens.

Gruppe Wohin Kosten
Elektrogeräte aller GrößenWertstoffhof oder Rücknahme im Handelkostenlos
VerpackungenGelber Sackkostenlos
Papier, Pappe, OrdnerkartonAltpapierkostenlos
Tragbare Textilien und SchuheAltkleidersammlungkostenlos
Altmetall, Heizkörper, GeländerWertstoffhof oder Schrotthändlerkostenlos, teils mit Erlös
Sperrmüll im üblichen Umfangkommunale Abholungoft im Jahresbeitrag enthalten

Der Sperrmüll ist dabei der Posten, den die meisten unterschätzen. Viele Kommunen haben ein bis zwei Abholungen im Jahr über die Abfallgebühr abgedeckt. Wer rechtzeitig anmeldet, spart damit einen kompletten Container. Die Wartezeiten liegen aber je nach Landkreis bei mehreren Wochen, das gehört in die Zeitplanung.

Was richtig teuer wird

Teuer sind drei Dinge: Bauabfall, gemischte Ladungen und Mengen jenseits des Haushaltsüblichen.

Bauabfall fällt nicht unter die Abfallgebühr. Wenn bei der Auflösung auch Fliesen herunterkommen, ein Bad zurückgebaut wird oder Dämmwolle anfällt, ist das ein eigener Vorgang mit eigener Rechnung. Bei alter Mineralwolle kommt dazu, dass sie staubdicht verpackt sein muss und viele Höfe sie nur in bestimmten Gebinden annehmen.

Der Wertstoffhof hat Mengengrenzen. Er ist für Haushalte gedacht, nicht für Auflösungen. Was darüber hinausgeht, wird abgewiesen oder kostenpflichtig. Ein Anruf vor der ersten Fahrt spart die zweite.

Eine belastbare Zahl für die Gesamtkosten kann dir niemand seriös nennen, ohne die Wohnung gesehen zu haben. Was wir liefern können, sind die Richtwerte je Gegenstand und Weg.

Checkliste nach Räumen

Der praktische Teil. 77 Gegenstände, sortiert nach dem Raum, in dem sie üblicherweise stehen. Jeder Eintrag führt auf die Seite mit dem konkreten Weg, den Kosten und der Rechtsgrundlage.

Küche

Bad

Wohn- und Schlafzimmer

Kleiderschrank

Keller und Dachboden

Garage und Garten

Wenn dabei renoviert wird

Was hier fehlt, findest du im Register aller 114 Gegenstände.

Geht es nur um einen Teil, gibt es dafür eigene Seiten: Keller entrümpeln und Umzug. Und wenn die Frage ist, was passiert, wenn etwas falsch entsorgt wird: Müll falsch entsorgt.

Wenn eine Firma kommt

Ab einer gewissen Größe lohnt eine Entrümpelungsfirma, schon wegen des Transports. Wir vermitteln keine und holen selbst nichts ab, deshalb hier nur die Punkte, die man vorher klären sollte.

  • Wird nach Kubikmeter, nach Stunden oder pauschal abgerechnet?
  • Ist die Entsorgung im Preis oder kommt sie als Posten dazu?
  • Was passiert mit Wertgegenständen, und wird das angerechnet?
  • Wird besenrein übergeben, und was heißt das im Vertrag?
  • Gibt es einen Entsorgungsnachweis? Bei Bauabfall und Schadstoffen ist der wichtig.

Wer die kostenlosen Gruppen vorher selbst aussortiert, verkleinert das zu räumende Volumen deutlich und damit den Preis. Elektro, Altkleider und Papier sind schnell getrennt und machen viel aus.

Wenn es ein Nachlass ist

Bei einer Auflösung nach einem Todesfall kommt Zeitdruck dazu, und der hat einen rechtlichen Grund. Nach § 564 BGB wird ein Mietverhältnis beim Tod des Mieters mit den Erben fortgesetzt, sofern niemand nach § 563 eintritt. Erben und Vermieter können dann innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem sie vom Tod und davon Kenntnis erlangt haben, dass niemand eingetreten ist.

Praktisch bedeutet das: Die Miete läuft weiter, solange nicht gekündigt ist, und die Frist beginnt nicht erst mit dem Räumen. Wer die Wohnung in Ruhe durchsehen will, sollte das im Blick behalten.

Zwei Dinge, die sich nicht rückgängig machen lassen und deshalb vor dem Container kommen: Unterlagen sichten, weil Verträge, Versicherungen und Vollmachten oft nur dort liegen, und nichts wegwerfen, solange die Erbfolge ungeklärt ist. Bei einer Erbengemeinschaft gehört der Hausrat allen gemeinsam.

Rechtsfragen zum Nachlass beantworten wir nicht, dafür gibt es Notare und Fachanwälte. Was auf dieser Seite steht, ist die Entsorgungsseite der Sache.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 17, RücknahmepflichtenBundesministerium der Justiz. Unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch den Handel.
  2. Bürgerliches Gesetzbuch § 564, Fortsetzung des Mietverhältnisses beim Tod des MietersBundesministerium der Justiz. Kündigung innerhalb eines Monats mit der gesetzlichen Frist.
  3. Kreislaufwirtschaftsgesetz § 17, ÜberlassungspflichtenBundesministerium der Justiz. Abfälle aus privaten Haushalten sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen.

Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.