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Keller entrümpeln: was dort typischerweise steht

Der Keller ist der Ort, an dem Dinge landen, für die man sich nicht entscheiden wollte. Deshalb steht dort nach zwanzig Jahren eine Mischung, die sich nicht in einen Container schütten lässt.

Warum der Keller anders ist als der Rest der Wohnung

Drei Dinge machen den Keller zum Sonderfall. Erstens steht dort Gefährliches, das oben niemand lagern würde: Farben, Lacke, Spraydosen, Gasflaschen, alte Chemikalien aus Zeiten, in denen man das noch durfte.

Zweitens ist es feucht. Pappe, Textil und Holz verhalten sich nach Jahren im feuchten Keller anders als im Wohnraum, und das ändert manchmal den Entsorgungsweg.

Drittens weiß man vorher nicht, was drin ist. Bei einer Küche kann man planen, beim Keller nicht. Deshalb ist die Reihenfolge hier wichtiger als anderswo.

Womit du anfängst

Nicht mit dem Räumen. Der erste Durchgang ist ein Sichtungsdurchgang, bei dem nichts weggetragen wird. Du gehst durch und suchst nur nach zwei Dingen: nach allem, was gefährlich sein könnte, und nach allem, was noch benutzbar ist.

  • Gefährliches kommt in eine eigene Ecke und geht zur Schadstoffsammlung, nicht in den Container.
  • Brauchbares kommt an die Kellertür, bevor es unter den Rest gerät.
  • Elektrogeräte kommen auf einen eigenen Stapel, weil sie kostenlos wegkommen.
  • Erst danach wird geräumt.

Nicht in geschlossenen Räumen bei alter Mineralwolle arbeiten, ohne die Fasern zu beachten. Wenn im Keller Dämmwolle, Glaswolle oder Steinwolle lagert und sie vor 1996 eingebaut wurde, ist nach der TRGS 521 von alter Mineralwolle auszugehen. Deren Fasern gelten als krebserzeugend Kategorie 1B. Der Keller ist dabei der ungünstigste Ort, weil die Luft steht.

Was im Keller gefährlich werden kann

Die Liste ist kürzer, als man denkt, aber jeder Punkt darauf ist ernst gemeint.

Gasflaschen gehören nie in den Container und auch nicht in den Sperrmüll, auch nicht die vermeintlich leeren. Spraydosen und Reste von Farben, Lacken und Lösemitteln gehen zur Schadstoffsammlung. Alte Batterien und Powerbanks sind der häufigste Brandauslöser bei der Entsorgung, weil sie in der Presse zerdrückt werden.

Ein Sonderfall sind alte Feuerlöscher und Rauchmelder mit Ionisationsquelle. Beide gehen nicht in den normalen Weg, sondern zurück an den Hersteller oder zur Schadstoffsammlung. Beim Rauchmelder steht auf der Seite, woran man den Unterschied erkennt.

Feucht, schimmelig, verrottet

Was im Keller nass geworden ist, wird selten besser. Für die Entsorgung heißt das meistens: Der Weg ändert sich nach unten, nicht nach oben.

Durchweichte Pappe gehört nicht mehr ins Altpapier, sondern in den Restmüll, weil sie den Papierkreislauf stört. Verschimmelte Textilien gehören nicht in die Altkleidersammlung, sondern ebenfalls in den Restmüll, dort helfen sie niemandem mehr. Bei stark verschimmelten Möbeln entscheidet die Menge: Einzelstücke gehen als Sperrmüll, größere Mengen sind ein Fall für den Container.

Der Grundsatz dahinter ist derselbe wie überall auf dieser Seite: Eine Wertstoffsammlung nimmt nur, was noch Wertstoff ist. Wer verschimmeltes Material hineingibt, macht die ganze Charge unbrauchbar.

Checkliste: was im Keller steht

44 Gegenstände, sortiert nach der Reihenfolge, in der du sie anfassen solltest. Das Gefährliche steht bewusst oben.

Das Gefährliche zuerst

Alte Technik

Sport, Hobby, Freizeit

Garten und Baureste

Möbel, Textil, Hausrat

Papier und Unterlagen

Was das kostet

Ein Kellerabteil in einem Mehrfamilienhaus füllt meist weniger, als man beim Anblick vermutet. Bevor du einen Container bestellst, lohnt die Rechnung: Elektro, Altmetall, Papier und Textil kommen kostenlos weg, Sperrmüll ist in vielen Kommunen im Jahresbeitrag enthalten. Übrig bleibt oft weniger als ein Kubikmeter echter Restmüll.

Teuer wird es erst bei Bauresten. Fliesen, Zement und Dämmstoffe fallen nicht unter die Abfallgebühr. Die Richtwerte je Gegenstand stehen auf der Kostenseite.

Geht es nicht nur um den Keller, sondern um die ganze Wohnung, hilft die Seite zur Haushaltsauflösung weiter. Steht der Umzug bevor, gibt es dafür eine eigene Seite.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. TRGS 521: Tätigkeiten mit alter Mineralwolle, Fassung vom 4. Mai 2026PDFBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, GMBl 2026 S. 300-308. Nummer 3.1 Absatz 7: Einstufung als krebserzeugend Kategorie 1B bei Einbau vor 1996.
  2. Kreislaufwirtschaftsgesetz § 17, ÜberlassungspflichtenBundesministerium der Justiz. Abfälle aus privaten Haushalten sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen.
  3. Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 17, RücknahmepflichtenBundesministerium der Justiz. Unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten.

Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.