sulixo.de Entsorgen: Wohin? Warum? Wie viel?

Übersicht / Umzug

Umzug: was mitkommt und was weg muss

Ein Umzug ist der einzige Moment, in dem der ganze Haushalt einmal durch die Hand geht. Das ist unbequem und gleichzeitig die beste Gelegenheit, den Rest loszuwerden, den man sonst zehn Jahre weiterträgt.

Die Faustregel für das Aussortieren

Jeder Karton, den du packst, kostet zweimal: beim Einpacken und beim Auspacken. Bei einem Umzugsunternehmen kostet er zusätzlich Volumen und damit Geld. Deshalb lohnt das Aussortieren vor dem Packen, nicht danach.

Die brauchbarste Regel ist die einfachste: Was du seit dem letzten Umzug nicht in der Hand hattest, brauchst du auch am neuen Ort nicht. Bei Werkzeug, Sportsachen und Küchengeräten stimmt das erfahrungsgemäß fast immer.

Der Zeitpunkt entscheidet über die Kosten. Sperrmüll ist in vielen Kommunen ein- bis zweimal im Jahr über die Abfallgebühr abgedeckt, die Wartezeit auf einen Termin liegt aber je nach Landkreis bei mehreren Wochen. Wer erst in der Umzugswoche anmeldet, zahlt am Ende einen Container, der nicht nötig gewesen wäre.

Möbel entsorgen: die vier Wege

Für Möbel gibt es vier Wege, und sie unterscheiden sich stark im Preis.

WegWofürKosten
Weitergeben oder verkaufenalles, was noch benutzbar istkostenlos, teils mit Erlös
Sozialkaufhaus, teils mit Abholunggut erhaltene Möbelmeist kostenlos
Kommunale Sperrmüllabholungalles Übrige in haushaltsüblicher Mengeoft im Jahresbeitrag
Wertstoffhof, Selbstanlieferungwenn es schnell gehen mussmeist kostenlos, Mengengrenze beachten

Der Container ist der fünfte Weg und der teuerste. Er lohnt erst, wenn wirklich viel anfällt oder wenn Bauabfall dabei ist. Für ein Sofa, einen Bürostuhl und zwei Regale ist er die falsche Antwort.

Ein Sonderfall ist das Klavier. Es ist zu schwer für den normalen Sperrmüll, hat aber fast immer noch Restwert oder findet über Musikschulen und Kleinanzeigen einen Abnehmer, der es selbst abholt.

Was der Vermieter zurückverlangt

Der zweite Kostenblock kommt nicht vom Entsorger, sondern aus dem Mietvertrag. Was du selbst eingebaut hast, musst du in der Regel wieder zurückbauen: Bodenbeläge, Regalsysteme, Lampen, teils auch Anstriche.

Damit landet plötzlich Material im Auszug, das mit dem Hausrat nichts zu tun hat: Bodenbeläge, Fliesen, gelegentlich ein Heizkörper. Das ist Bauabfall und fällt nicht unter die Abfallgebühr, sondern wird eigens abgerechnet.

Verbindlich ist der Mietvertrag, nicht die Faustregel. Was dort steht, entscheidet, und im Zweifel klärt man es vor dem Auszug statt bei der Übergabe.

Checkliste: was beim Umzug übrig bleibt

34 Gegenstände, sortiert nach dem Moment, in dem sie einem beim Umzug in die Hände fallen. Jeder Eintrag führt auf die Seite mit dem konkreten Weg und den Kosten.

Möbel und Einrichtung

Küche beim Auszug

Technik und Kabel

Was beim Rückbau anfällt

Nach dem Umzug

Nach dem Umzug: das Verpackungsmaterial

Der Teil, an den beim Planen niemand denkt, und der am Ende die halbe Wohnung füllt. Umzugskartons sind Altpapier, sofern sie nicht so verklebt sind, dass sich das Band nicht abziehen lässt. Wer sie noch heil hat, gibt sie weiter oder zurück, das ist der einfachste Weg.

Luftpolsterfolie und Stretchfolie gehören in den Gelben Sack, Styropor aus Verpackungen ebenfalls. Aufpassen muss man bei Styropor aus dem Baubereich: Das ist etwas anderes und gehört nicht dorthin, der Unterschied steht auf der Seite.

Wenn nach dem Umzug ein ganzer Haushalt aufzulösen ist, etwa weil zwei Wohnungen zu einer werden, hilft die Seite zur Haushaltsauflösung weiter. Dort steht die Reihenfolge für den großen Fall.

Wo gilt das bei dir?

Zuständig ist dein Landkreis, und der regelt selbst, wo du das abgeben kannst. Wir haben die Annahmestellen aus allen 401 Kreisen und kreisfreien Städten gesammelt.

Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Kreislaufwirtschaftsgesetz § 17, ÜberlassungspflichtenBundesministerium der Justiz. Abfälle aus privaten Haushalten sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen.
  2. Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 17, RücknahmepflichtenBundesministerium der Justiz. Unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten, auch beim Auszug.

Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises. Für Rückbaupflichten gilt der Mietvertrag.

Etwas stimmt nicht? Falsche Tonne, veraltete Rechtsangabe, ein Wertstoffhof, den es nicht mehr gibt: Sag Bescheid, wir sehen nach.

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