Kurz gesagt
- Saubere, unbeschichtete Pappe gehört ins Altpapier, auch wenn sie eine Verpackung ist.
- Verschmutzt, verfettet oder beschichtet heißt Restmüll, weil der Faserstoff sonst die ganze Charge stört.
- Klebeband und Etiketten dürfen dranbleiben, sie werden bei der Aufbereitung ausgesiebt. Große Kunststoffteile nicht.
- Für Kartonberge nach einem Umzug ist der Wertstoffhof der Weg, nicht die überquellende Tonne.
Der Normalfall ist einfach
Pappe ist Papier, nur dicker. Wellpappe, Graupappe, Versandkartons, Schuhkartons, Kartonagen aus dem Supermarkt: Das alles gehört in die blaue Tonne oder in den Papiercontainer. Dass es sich um eine Verpackung handelt, ändert nichts. Papierverpackungen werden über die kommunale Papiererfassung mitgesammelt, obwohl sie unter das Verpackungsrecht fallen. Das ist der Grund, warum der Gelbe Sack hier ausscheidet, obwohl er sonst für Verkaufsverpackungen zuständig ist.
Warum das so streng getrennt wird, steht in den Zahlen: Die Altpapiereinsatzquote lag 2024 bei rund 84 Prozent. Vier von fünf Fasern in neuem Papier waren also schon einmal Papier. Bei dieser Quote ist jede Störstoffcharge teuer, weil es kaum noch frische Fasern gibt, die den Fehler ausgleichen.
Wann die Pappe kein Altpapier mehr ist
Die Grenze verläuft nicht am Format, sondern an der Faser. Drei Dinge machen sie unbrauchbar:
- Fett und Lebensmittelreste. Fett lässt sich beim Auflösen nicht von der Faser trennen und setzt sich in der Anlage fest. Das ist der Grund, warum der Pizzakarton ein eigener Fall ist.
- Beschichtungen. Alles, was glänzt, sich wachsig anfühlt oder eine Kunststofffolie trägt: Getränkekartons, Tiefkühlverpackungen, beschichtete Pappteller, viele Geschenkpapiere. Die Kunststoffschicht ist der Störstoff.
- Nässe und Schimmel. Nasse Pappe ist nicht verloren, solange sie wieder trocknet, verschimmelte schon. Und eine durchnässte Papiertonne wird nach Gewicht teurer, ohne mehr Faser zu liefern.
Ein Sonderfall, der oft übersehen wird: Kassenbons aus Thermopapier gehören in den Restmüll, nicht ins Altpapier. Die Beschichtung enthält je nach Alter Bisphenole, die im Recyclingkreislauf nichts zu suchen haben.
Klebeband abziehen ist unnötig. Das ist der hartnäckigste Mythos zum Altpapier. Paketklebeband, Adressaufkleber und Heftklammern werden im Stofflöser ausgesiebt, sie stören den Prozess nicht. Was du abmachen solltest, sind die großen Teile: Styroporeinlagen, Luftpolsterfolie, Kunststofffenster aus Briefumschlägen in größerer Zahl, die Plastikgriffe von Tragetaschen. Als Faustregel: Wenn es sich in einem Griff lösen lässt, nimm es heraus. Wenn du dafür zwei Minuten pulen musst, lass es dran.
Die Mengenfrage: Umzug und Großeinkauf
Zwei, drei Kartons passen gefaltet in die Tonne. Ein Umzug ist eine andere Größenordnung, und die Papiertonne fasst das nicht. Für diesen Fall gibt es drei Wege:
- Wertstoffhof. Altpapier wird dort in haushaltsüblichen Mengen kostenlos angenommen, meist ohne Begrenzung nach oben. Das ist der unkomplizierteste Weg.
- Papiercontainer im Stadtgebiet. Praktisch, aber die Einwurföffnung ist eng. Kartons müssen dafür ohnehin zerlegt werden.
- Weitergeben. Umzugskartons sind gefragt, und wer sie verschenkt, spart sich das Zerlegen. Kein Kreislauf ist besser als der, der gar nicht erst durch die Anlage läuft.
In jedem Fall gilt: Kartons flach machen. Ein ungefalteter Karton ist zu neunzig Prozent Luft und blockiert Volumen, das bezahlt werden muss. Neben die Tonne stellen ist keine Lösung, das gilt in den meisten Satzungen als Nebenablagerung.
Was nicht geht: verbrennen
Kartons im Kaminofen sind eine schlechte Idee, und zwar aus zwei Gründen. Die Bundes-Immissionsschutzverordnung lässt in Kleinfeuerungsanlagen nur bestimmte Brennstoffe zu, Papier und Pappe gehören außer als Anzündhilfe nicht dazu. Dazu kommt das Praktische: Pappe brennt mit hoher Flamme und wenig Glut, die Druckfarben und Klebstoffe verbrennen unvollständig, und die leichte Asche fliegt als Flugasche durch den Schornstein. Ein Feuer im Garten oder in der Tonne ist ohnehin unzulässig.
Häufige Fragen
Muss ich Klebeband vom Karton entfernen?
Nein. Klebeband, Etiketten und Heftklammern werden bei der Aufbereitung ausgesiebt. Herausnehmen solltest du nur die großen Fremdteile: Styroporeinlagen, Luftpolsterfolie und Kunststoffgriffe. Die Zeit, die viele Leute mit dem Abpulen von Klebeband verbringen, ist verschenkt.
Gehören Kartons in den Gelben Sack?
Nein, obwohl sie Verkaufsverpackungen sind. Papierverpackungen werden über die kommunale Papiererfassung gesammelt, nicht über die Leichtverpackungen. In den Gelben Sack gehört von der Verpackung nur, was aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterial besteht, also etwa die Folie und die Getränkekartons.
Was ist mit Pappe, die nass geworden ist?
Trocknen und dann ins Altpapier, solange sie nur nass war. Verschimmelte oder muffige Pappe gehört in den Restmüll. Nasses Papier in der Tonne ist vor allem eine Gewichtsfrage: Es wiegt ein Vielfaches und liefert nicht mehr Faser.
Wohin mit den Kartons nach einem Umzug?
Zum Wertstoffhof, dort wird Altpapier in haushaltsüblicher Menge kostenlos angenommen. Vorher flach machen, sonst passt nur ein Bruchteil ins Auto. Neben die Papiertonne stellen ist keine Alternative, das gilt in den meisten Abfallsatzungen als Nebenablagerung und kann kostenpflichtig werden.
Ist brauner Karton besser als weißer?
Für die Verwertung spielt die Farbe kaum eine Rolle, entscheidend ist die Faserlänge und ob Störstoffe drin sind. Braune Wellpappe besteht meist schon aus Altpapier und wird wieder zu Wellpappe, weiße Kartons enthalten mehr Frischfaser und werden für höherwertige Papiere sortiert. Getrennt werfen musst du sie nicht, das macht die Sortieranlage.
Wo gilt das bei dir?
Was in die Altpapiertonne darf, regelt jede Kommune etwas anders. Der Wertstoffhof deines Kreises nimmt im Zweifel auch das an, was die Tonne stehen lässt.
Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Altpapier
- Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz § 38, Getrennte Sammlung
- Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1
- Kreislaufwirtschaftsgesetz § 20
Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.