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Waschmaschine entsorgen

Eine Waschmaschine wiegt so viel, dass die Frage nach dem Transport meist wichtiger ist als die nach dem Weg. Kostenlos wird man sie auf mehreren Wegen los, nur über den Sperrmüll nicht.

Kurz gesagt

  • Waschmaschinen sind Großgeräte der Sammelgruppe 4 und am Wertstoffhof kostenlos.
  • Beim Neukauf muss der Händler das Altgerät zurücknehmen, im Onlinehandel einschließlich Abholung.
  • Nicht in den Sperrmüll und nicht an die Straße stellen, Elektrogroßgeräte werden getrennt erfasst.
  • Vorher lohnt der Blick auf Flusensieb, Pumpe und Stoßdämpfer, drei billige Ursachen für scheinbar kapitale Schäden.

Der Weg

  • Wertstoffhof: kostenlos, in haushaltsüblichen Mengen, ohne Nachweis. Das Gerät wird unzerlegt angenommen.
  • Rücknahme beim Neukauf: Der Händler nimmt ein gleichartiges Altgerät zurück. Beim Onlinekauf gehört die kostenlose Abholung dazu, sie muss aber bei der Bestellung vereinbart werden.
  • Kommunale Abholung: Viele Betriebe holen Elektrogroßgeräte auf Anmeldung ab, getrennt vom Sperrmüll und teils gegen Gebühr.

Nicht einfach an die Straße stellen. Eine Waschmaschine am Bordstein ist in den meisten Kommunen keine Sperrmüllanmeldung, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Dazu kommt ein praktischer Grund: Ausgeschlachtet wird vor allem der Motor, und was danach liegen bleibt, ist ein aufgebrochenes Gehäuse mit scharfen Blechkanten.

Transport, und warum das Gerät so schwer ist

Eine Waschmaschine wiegt 60 bis 80 Kilogramm, und der größte Teil davon ist Beton. Die Trommel schleudert mit bis zu 1.600 Umdrehungen, und ohne einen massiven Gegengewichtsblock würde das Gerät durch den Raum wandern. Dieser Block ist der Grund, warum sich eine Waschmaschine so viel schlechter tragen lässt, als ihre Größe vermuten lässt.

Für den Transport gehört die Transportsicherung zurück, also die Schrauben, die die Trommel festsetzen. Wer sie nicht mehr hat, legt Decken oder Karton in die Trommel und fährt vorsichtig. Bei einem Gerät, das ohnehin entsorgt wird, ist das gleichgültig; wer es weitergibt, ruiniert ohne Sicherung die Trommellagerung.

Vor dem Ausbau die Restwassermenge ablassen, sonst steht sie im Treppenhaus. Dafür gibt es unten hinter der Klappe einen kleinen Ablaufschlauch neben dem Flusensieb.

Was sich vorher zu prüfen lohnt

Waschmaschinen werden häufiger ersetzt, als sie kaputt sind. Drei Fehlerbilder sehen nach Totalschaden aus und sind es meistens nicht:

  • Pumpt nicht ab, Wasser steht in der Trommel: fast immer das zugesetzte Flusensieb oder ein Fremdkörper in der Laugenpumpe. Münzen, Büstenhalterbügel und Haarklammern sind die Klassiker. Reinigen kostet nichts.
  • Wandert beim Schleudern oder wird sehr laut: ausgeschlagene Stoßdämpfer oder ein defektes Trommellager. Die Dämpfer sind ein Ersatzteil für wenige Euro, das Lager ist die teure Variante.
  • Heizt nicht mehr, Wäsche bleibt kalt: meist der verkalkte oder durchgebrannte Heizstab. Ein Standardteil, bei vielen Modellen von vorn oder hinten zugänglich.

Ob sich die Reparatur rechnet, hängt vor allem am Alter. Die gängige Faustregel: Bei einem Gerät unter acht Jahren lohnt fast jede Reparatur, darüber wird es eine Rechenaufgabe zwischen Ersatzteilpreis und Verbrauch des neuen Geräts.

Geschirrspüler und Elektroherd

Für beide gilt dasselbe wie für die Waschmaschine: Sammelgruppe 4, kostenlos am Wertstoffhof, Rücknahme beim Neukauf. Zwei Unterschiede sind praktisch wichtig.

Beim Geschirrspüler steht ebenfalls Restwasser im Sumpf unter dem Siebeinsatz. Vor dem Ausbau den Zulauf schließen, das Sieb herausnehmen und das Wasser aufnehmen, sonst läuft es beim Tragen aus. Die häufigste Reparatur ist hier dieselbe wie bei der Waschmaschine: ein verstopftes Sieb oder eine blockierte Laugenpumpe.

Der Elektroherd hängt nicht an einer Steckdose, sondern fest an einem Starkstromanschluss. Das Abklemmen gehört in die Hand einer Elektrofachkraft, und zwar nicht aus Vorsicht, sondern weil Arbeiten an der festen Installation ihr vorbehalten sind. Alles Weitere zu Herd, Backofen und Ceranfeld steht auf der Seite zum Backofen.

Häufige Fragen

Darf die Waschmaschine zum Sperrmüll?

In den meisten Kommunen nicht. Elektrogroßgeräte werden getrennt erfasst, weil sie andere Verwertungswege haben als Möbel und Matratzen. Manche Betriebe holen sie auf Anmeldung ab, dann aber als eigene Position und teils gegen Gebühr. Was die Satzung deines Kreises sagt, steht in der Abfallsatzung.

Kann ich die Waschmaschine zum Schrotthändler bringen?

Möglich ist es, sinnvoll selten. Schrotthändler zahlen für sortenreines Metall, eine Waschmaschine ist ein Gemisch aus Blech, Beton, Kunststoff und Elektronik. Manche nehmen sie kostenlos an, andere verlangen Geld. Der Wertstoffhof ist in jedem Fall kostenlos und rechtlich der vorgesehene Weg.

Muss ich den Betonblock ausbauen?

Nein, auf keinen Fall. Das Gerät wird unzerlegt angenommen, und der Block ist ohnehin fest verschraubt. Beim Herauslösen kippt das Gewicht unkontrolliert.

Was ist mit einem Waschtrockner?

Ein Waschtrockner ohne Wärmepumpe ist wie die Waschmaschine ein Großgerät der Gruppe 4. Arbeitet er mit einer Wärmepumpe, enthält er Kältemittel und gehört zur Sammelgruppe 1, wie ein Kühlschrank. Auf dem Typenschild steht dann eine Kältemittelangabe, meist R290 oder R134a.

Der Händler will mein Altgerät nicht mitnehmen, obwohl ich neu kaufe.

Bei einem gleichartigen Gerät ist die Rücknahme nach § 17 ElektroG Pflicht, nicht Kulanz. Beim Onlinekauf muss die Abholung kostenlos angeboten werden. Es hilft, das schon bei der Bestellung schriftlich zu vereinbaren, weil die Zusage sonst zwischen Händler und Spedition verloren geht.

Wo gilt das bei dir?

Zuständig ist dein Landkreis, und der regelt selbst, wo du das abgeben kannst. Wir haben die Annahmestellen aus allen 401 Kreisen und kreisfreien Städten gesammelt.

Du musst deinen Landkreis nicht kennen, die Suche findet auch deine Stadt oder Gemeinde. Oder gleich zur Übersicht aller Kreise. Verbindlich bleibt die Abfallsatzung deines Kreises, die Annahmestellen kommen aus OpenStreetMap.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 14, SammelgruppenBundesministerium der Justiz. Definiert die sechs Sammelgruppen für Elektroaltgeräte.
  2. Elektro- und Elektronikgerätegesetz § 17, Rücknahmepflichten des VertreibersBundesministerium der Justiz. Kostenlose Rücknahme kleiner Altgeräte im Handel ab 400 m², ohne Neukauf.
  3. Abfallverzeichnis-Verordnung, Anlage zu § 2 Absatz 1Bundesministerium der Justiz. Amtliches Abfallverzeichnis mit allen Abfallschlüsseln.
  4. Kreislaufwirtschaftsgesetz § 20Bundesministerium der Justiz. Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die acht getrennt zu sammelnden Abfallarten.
  5. Elektro- und ElektronikaltgeräteUmweltbundesamt. 2024 wurden 920.000 Tonnen Altgeräte gesammelt, während 3.176.883 Tonnen neue Geräte in Verkehr kamen. Das ergibt eine Sammelquote von 28,7 Prozent; vorgeschrieben sind seit 2019 mindestens 65 Prozent.

Kommunale Satzungen können abweichen, verbindlich ist die Abfallsatzung deines Landkreises.


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